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Steuern sparen - So geht's

100 Tipps enthält unser neues Buch.  Es gibt Ihnen Anregungen und detaillierte Erläuterungen,  an welche Dinge zu denken ist und wie Sie dieses Wissen  zu Geld machen – u.a. zu diesen Themen. 

Arbeitskleidung. Der Aufwand für Bekleidung kann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um reine Arbeitsschutzkleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich, es genügt die überwiegend berufliche Verwendung. Dafür kommen z.B. Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme, weißer Mantel, Leinenhose eines Arztes, Kostüme von Schauspielern in Betracht.

Auswärtige Ausbildung. Aufwendungen für eine Berufsausbildung (inkl. Studium) eines Kindes außerhalb des Wohnortes können mit einem Pauschalbetrag von 110 Euro pro Monat als außergewöhnliche   Belastung berücksichtigt werden.

Betreuungskosten. Wenn aufgrund von Krankheit (nicht jedoch nur aus Altersgründen) oder Pflegebedürftigkeit Unterbringungs­ oder Pflegekosten entstehen, so können diese – soweit sie nicht durch   öffentliche Zuschüsse gedeckt sind – unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Fachliteratur. Als Werbungskosten werden Bücher und Zeitschriften (in gedruckter oder digitaler Form) anerkannt, die mit dem Beruf des Käufers in Zusammenhang stehen. Der (Steuer­)Gesetzgeber lässt sich von dem Grundsatz leiten, dass der überwiegende oder fast ausschließliche Teil der Nutzung beruflich veranlasst sein muss.

Internet und Telefon. Die Kosten für eine beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses zu Hause sind entsprechend der beruflichen Nutzung absetzbar. Im beruflichen Ausmaß anteilig absetzbar sind die Providergebühr, die Leitungskosten (Online­Gebühren) oder die Kosten für Pauschalabrechnungen (z.B. Paketlösung für Internetzugang, Telefongebühr, Firewall, Security­Software). Aufwendungen für beruflich  veranlasste spezielle Anwendungsbereiche (z.B. kostenpflichtige Recherchen) sind zur Gänze absetzbar.

Kapitalertragsteuer. In Österreich wird die auf Kapitalerträge fällige Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent (bis 2015: 25 Prozent) der Erträge direkt von den Banken einbehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Steuerpflichtige die einbehaltene Steuer nachträglich vom Finanzamt zurückholen. Dies geschieht bei der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung.

Katastrophenschäden. Kosten aus Katastrophenschäden zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt. Absetzbar sind sämtliche Kosten, die mit der Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen im Zusammenhang stehen; grundsätzlich in vollem Umfang, in einigen Fällen sind die absetzbaren Kosten jedoch gedeckelt, z.B. für Pkw.

Krankheitskosten. Krankheitskosten zählen zu den typischen außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt. Absetzbar sind prinzipiell alle selbst getragenen und nicht von Versicherern rückerstatteten Kosten. Unter ganz bestimmten Umständen können auch Kosten für alternativmedizinische Maßnahmen geltend gemacht werden.

Spenden. Spenden werden unter gewissen Bedingungen vom Finanzamt als abzugsfähige Ausgaben anerkannt. Sie senken also das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. So erhalten Sie einen Teil Ihrer Ausgaben vom Staat zurück.

Todesfall. Sind Begräbniskosten nicht aus dem Nachlass gedeckt, dann sind sie unter gewissen   Voraussetzungen und innerhalb gewisser Grenzen steuerlich absetzbar. Vielfach unbekannt ist, dass Sie als Erbberechtigter auch einen Jahresausgleich für Verstorbene beantragen können. 

Buchtipp: "100 Steuer-Tipps"

Durchschnittlich 250 Euro erhalten die Österreicher jährlich aus der Arbeitnehmerveranlagung zurück. Aber natürlich nur dann, wenn diese auch tatsächlich durchgeführt wird. In vielen Fällen wäre für Steuerzahler sogar eine noch höhere Rückzahlung möglich. Viele legale Möglichkeiten der Steuerreduktion werden nämlich gar nicht in Anspruch genommen. In diesem Fall gilt: Wissen ist Geld.  

Erkenntnis aus 2500 Urteilen  

Dieses Buch geht weiter über die Steuergesetzgebung hinaus. Denn die Autoren verwerten auch die Erkenntnisse aus jährlich 2.500 Urteilen zu praktischen Tipps. Dieses Buch leistet nicht nur wertvolle Hilfe bei Arbeitsnehmerveranlagung und Einkommenssteuerklärung, sondern zeigt auch legale Gestaltungsräume für Ausgaben und Einnahmen auf. In 100 Kurzbeiträgen werden alle wichtigen Themen verständlich behandelt. Gewinnbringendes Wissen ist garantiert!

Leseprobe im Shop: www.konsument.at/100steuertipps

Aus dem Inhalt

  • Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung
  • Arbeitnehmer-Veranlagung und Steuererklärung

172 Seiten, 19,90 Euro + Versand

 

 

 

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