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Stop-Loss-Schäden: Sammelschlichtung - Teilnahmefrist endet am 15.03.2015

Der Verein für Konsumenteninformation sammelt - im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) - Fremdwährungskreditnehmer, die durch Stop-Loss-Orders einen Verlust realisiert haben. Konkret geht es um die Stop-Loss-Orders rund um die Entscheidung der Schweizer Nationalbank (SNB) am 15.01.2015, den Kurs des Schweizer Franken (CHF) bei 1,20 nicht weiter zu stützen. Die Teilnahmefrist läuft kommenden Sonntag, 15.03.2015, aus. Anmeldungen über VKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich.

Kursverfall des Euro

Die Schweizer Nationalbank hat am 15.01.2015 erklärt, den Kurs des Schweizer Franken nicht weiter stützen zu wollen. Die Reaktion der „Märkte“ war ein Kursverfall für den Euro im Verhältnis zum CHF. Einige Zeit bekam man für 1 Euro nur noch rund 0,89 CHF. Später pendelte sich der Kurs bei 1:1 ein.

Zu schlechtem Kurs konvertiert

Die Banken hatten Kunden in den vergangenen Jahren häufig zu Stop-Loss-Orders geraten, um genau diese Situation abzusichern. Doch diese Stop-Loss-Orders erwiesen sich als ungeeignet. Die Banken haben die Kunden nicht bei deren Limit – i.d.R. knapp unter 1,20 (z.B. 1,19) – konvertiert, sondern zum schlechtesten Kurs oder bestenfalls zu 1:1.

Die Kreditnehmer haben dadurch eine Verteuerung des endfälligen Kapitalbetrages um rund 15-20 Prozent erfahren.

Stop-Loss-Orders als Brandbeschleuniger

„Dieser Ratschlag der Stop-Loss-Orders erwies sich in der Praxis als Brandbeschleuniger und war ein falscher Rat der Banken. Dafür müssen sie ihren Kunden Schadenersatz anbieten. Die Banken sollten die Differenz zwischen dem realen Konvertierungskurs und dem Kurs bei Abschluss der Stop-Loss-Vereinbarung (i.d.R. um die 1,20) dem Kreditsaldo abziehen“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Anmeldung zur VKI-Sammelschlichtung bis 15.03.2015

Die AK hat daher den VKI beauftragt, Geschädigte zu sammeln und für die Teilnehmer an der Aktion eine Sammelschlichtung bei der Verbraucherschlichtung (Schlichtungsstelle für Konsumenten) einzuleiten. Der Organisationskostenbeitrag beträgt 100 Euro. Anmeldung über VKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich. Der letzte Tag für Anmeldungen ist der 15.03.2015. „Bislang haben sich rund 100 Personen angemeldet, rund 500 haben unsere Website aufgesucht und zum Teil mit der Anmeldung begonnen. Wir rufen nun alle, die teilnehmen wollen auf, die Anmeldungen bis zum 15.03.2015 abzuschließen“, sagt Dr. Peter Kolba.

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