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Währungsumstellung - Nur eine Hand voll EURO

In knapp einem Jahr wird der Schilling vom Euro abgelöst. Nach derzeitigem Stand wird die ohnehin verwirrende Umstellung für die Konsumenten unnötig erschwert.
Countdown für den Euro. In einer einmaligen Geldtauschaktion werden zu Jahresbeginn 2002 an die 470 Millionen Schilling-Scheine sowie 6,5 Milliarden Schilling-Münzen gegen druck- und prägefrische Euros getauscht. Vor allem an den ersten Tagen könnte es zu chaotischen Szenen kommen. Die Konsumenten müssen sich erst an die neuen Preise gewöhnen und kennen außerdem die neuen Euro-Scheine und -Münzen noch nicht gut. Für zusätzliche Verwirrung werden anfangs auch die unterschiedlichen Münzrückseiten sorgen (jedes Euro-Land hat eigene Motive für die Rückseiten der Münzen gewählt, nur die Vorderseite ist für alle gleich).

Bargeldbestände abbauen

Lassen Sie sich Zeit: Bis 28. Februar 2002 können Sie in Schilling bezahlen, auch wenn der Handel praktisch nur mehr in Euro herausgeben wird.

Denken Sie aber daran, Ihr Schilling-Sparschwein oder Ihr Groschen-Gurkenglas rechtzeitig zu schlachten und größere Bargeldbestände auf Ihr Konto einzuzahlen. Die Kreditinstitute und Postämter haben angekündigt, Bargeld nur bis zu einer Betragsgrenze von 50.000 Schilling und lediglich zwei Monate lang (von 2.1. bis 28.2.2002) kostenlos umzutauschen. Da kann von der angekündigten „stressfreien Umstellung“ keine Rede mehr sein, weshalb sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nachdrücklich für eine verlängerte Umtauschfrist ausspricht. Für größere Schilling-Beträge können die Banken Gebühren verrechnen. Nur der Umtausch in der Hauptkassa und den neun Filialen der OeNB (in allen Landeshauptstädten, Adressen siehe www.oenb.co.at) ist zeitlich unbeschränkt und überdies kostenlos möglich.

Bis 3000 Euro gebührenfrei bei der OeNB umtauschen

Wer viele Geldscheine aus anderen Euro-Ländern als unfreiwillige Mitbringsel seiner Urlaubsreisen aufbewahrt, kann diese bis zu einem Wert von 3000 Euro in den Außenstellen der OeNB gebührenfrei umtauschen. Diese Aktion gilt jedoch nur bis zum 31.3.2002. Wer dann noch Lire-, DM- oder Franc-Scheine etc. hat, muss sie bei den Nationalbanken der jeweiligen Staaten in Euro wechseln.

Ab 17. Dezember 2001 halten die Banken so genannte Start-Pakete mit den Euro-Münzen (Euro- und Cent-Münzen) im Wert von 200 Schilling bereit. Damit kann man sich in Ruhe über die Weihnachtsfeiertage mit den neuen Münzen auseinandersetzen, die künftig zahlreicher als bisher in den Geldbörsen klimpern werden (der kleinste Euro-Schein entspricht 5 Euro, das sind 68,80 Schilling).

Vorverteilung

Eine solche sinnvolle Vorverteilung haben wir uns aus konsumentenpolitischer Sicht auch für die Banknoten erhofft. „Aus Sicherheitsgründen“ werden jedoch an die Konsumenten vor dem 1. Jänner 2002 keine Euro-Scheine ausgeben. Nur die Banken und die Unternehmen bekommen das neue Geld bereits ab 1. September 2001 zu sehen. Das Misstrauen bezüglich Fälschungen gilt hier ganz den Konsumenten, während die Betriebe diesbezüglich offenbar als vertrauenswürdiger eingestuft werden. Zumindest sollten daher ab Dezember 2001 so genannte Euro-Info-Stellen eingerichtet werden, wo Konsumenten die neuen Euro-Scheine kennen lernen und vor allem anfassen können! Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass in der ersten allgemeinen Verwirrung relativ leicht gefälschte Euro-Scheine in Umlauf gelangen. Fest steht jedenfalls, dass die 6000 Geldausgabeautomaten in Österreich ab dem 1.1.2002, 00.00 Uhr, nur noch Euro auszahlen werden. Der Run auf die ersten Euro-Scheine und die Schlangen vor den Bankomaten sind damit vorprogrammiert.

Exakte Regeln zur Umrechnung

Die doppelte Preisauszeichnung (jeweils in Schilling und in Euro) beginnt bereits ab dem 1. Oktober 2001. Experten zufolge dauert die geistige Umstellung auf die neuen Preise und Währung etwa drei Monate. Damit es nicht zu einem Druck auf die Preise nach oben (zum Beispiel „runde“ 5-er oder 10-er Cent-Preise) und zu keinem „Körberlgeld“ für den Handel kommt, muss die Umrechnung exakt auf einen Cent nach den vorgeschriebenen Umrechnungsregeln erfolgen (1 Euro = 13,7603 Schilling. Auf den nächsthöheren Cent-Betrag aufzurunden ist, wenn an der dritten Stelle nach dem Komma die Ziffern 5 bis 9 stehen.). Ein Beispiel: Das Sonderangebot mit 9,90 Schilling muss künftig 72 Cent oder 0,72 Euro kosten, damit es auch weiterhin seinen Namen verdient. Exakt umzurechnen haben selbstverständlich nicht nur der Handel, sondern auch die Öffentliche Hand und Anbieter von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse (beispielsweise für Fahrscheine, Parkscheine, aber auch Strafmandate).

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