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Warnliste: Kunde nicht kreditwürdig - Bank muss informieren

, aktualisiert am

Ansonsten Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Gerichtsurteil des OGH

Eine Bank, die einen Kunden als nicht kreditwürdig einstuft und in eine Warnliste aufnimmt, ohne ihn zu informieren, verstößt gegen das Datenschutzgesetz, stellt der OGH fest. Der Schuldner kann Schadenersatz geltend machen (Aktenzahl 6 Ob 275/05t).

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