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Werbegeschenke als Verkaufsförderung - Wüstenrot und Helvetia im Visier

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist der Meinung, dass die Vermarktung eines Finanzproduktes mittels Werbegeschenken mit irreführender und aggressiver Werbung gleichzusetzen ist. Prämiengeförderte Zukunftsvorsorgen von Versicherungen sind aktuell im Blickpunkt.

Durch einen Vertragsabschluss über eine Zukunftsvorsorge bekamen Kunden ein „GRATIS iPhone“ als Geschenk. So warben die beiden Finanzdienstleister Wüstenrot und Helvetia in Zusammenarbeit mit der Tageszeitung „Österreich“ neue Kunden an. Der VKI klagte beide Versicherungen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen aggressiver Werbung. Den Versicherungen sollte es untersagt werden, den Abschluss über ein langfristiges, gebundenes Finanzprodukt mit einem Geschenk im Wert von mehreren Hundert Euro zu kombinieren. Gemeint sind damit die beworbenen iPhones und iPads, welche bekannterweise in der gehobeneren Preisklasse angesiedelt sind.

Der „Haken“ am iPhone

Schlossen die Kunden einen Vertrag über diese prämiengeförderte Zukunftsvorsorge ab, bekamen sie das angepriesene Apple-Produkt gratis dazu. Im Kleingedruckten stand allerdings vermerkt, dass ihnen im Falle eines Stornos, einer Prämienfreistellung oder einer Prämienreduzierung innerhalb von 60 Monaten die Kosten des iPhones/iPads anteilig rückverrechnet werden.

Angebot ist an junge Erwachsene gerichtet

Ein weiterer negativer Punkt in diesem Vertragsverhältnis ist, dass dieses Koppelungsangebot vorrangig an jüngere, technisch affine Personen gerichtet ist. Diese Zielgruppe kann langfristige finanzielle Belastungen und Bindungen häufig schwer einschätzen. Deshalb werden vom VKI aggressive Werbetechniken unterstellt und es wird auf Unterlassung geklagt.

Entscheidung noch ausständig

Der Klage gegen Helvetia wurde vom Landesgericht Wien bereits stattgegeben. Die Klage gegen Wüstenrot wurde vom Landesgericht Salzburg abgewiesen, der VKI ging nun aber in Berufung. Hier wird der Oberste Gerichtshof die endgültige Entscheidung fällen.

 

Wir empfehlen: Seien Sie achtsam bei solchen Angeboten und lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch. Schlussendlich sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie eine solche Zukunftsvorsorge und das neueste iPhone/iPad auch wirklich benötigen.

Genauere Informationen finden Sie auf www.verbraucherrecht.at.

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