Zum Inhalt

Werbungskosten - Belege

Muss ich als Angestellter auch Belege sammeln, um Steuern zu sparen?

Werbungskosten (Ausgaben für Angestellte) können für die Kalenderjahre 2000, 2001 und 2002 ab nun auch pauschal (also ohne Belege) ermittelt werden.

Deren Höhe ergibt sich aus dem durchschnittlichen Prozentsatz der Werbungskosten der Kalenderjahre 1997, 1998 und 1999 im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage dieser Kalenderjahre. Der Betrag ist allerdings nach oben begrenzt und kann nicht höher sein als das arithmetische Mittel der in den angeführten Kalenderjahren tatsächlich angefallenen Werbungskosten.

Bemessungsgrundlage sind die Bruttobezüge abzüglich der steuerfreien und abzüglich der sonstigen Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug nach dem Lohnsteuertarif zu versteuern sind. Aus dem Lohnzettel zu ermitteln durch Betrag von KZ 210 minus Betrag KZ 215 minus Betrag KZ 220. Um die Pauschalierung anwenden zu können, müssen in den Kalenderjahren 1997, 1998 und 1999 tatsächlich Werbungskosten angefallen sein. Außerdem muss aus einer Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung hervorgehen, dass Sie von der Pauschalierung Gebrauch machen. Stellen Sie die Berechnungsgrundlagen dar, indem Sie eine kleine Aufstellung für die letzten 3 Jahre machen: Gehalt nach Bemessungsgrundlage, nachgewiesene Werbungskosten, prozentueller Anteil der Werbungskosten.

Für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen (z.B. Hausbesorger, Vertreter, Journalisten) werden höhere Werbungskostenpauschalbeträge anerkannt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter www.hmc.co.at im Bereich Onlineberatung im Internet.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang