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Zahlungsbefehl - ... und Ihr Einspruch

Ich habe einen gerichtlichen Zahlungsbefehl von einer Firma bekommen, mit der ich bestimmt noch nie etwas zu tun hatte. Was soll ich tun?
Auf keinen Fall zahlen! Wahrscheinlich handelt es sich um eine Verwechslung. Ihr Name stimmt mit dem des „richtigen“ Schuldners überein, und Sie wurden bei der Nachforschung durch das Meldeamt fälschlicherweise angegeben. Das passiert öfter, heißt aber nicht, daß Sie diesen Zahlungsbefehl ignorieren dürfen. Sie müssen sofort dagegen Einspruch erheben. Die Frist dafür beträgt 14 Tage ab der Zustellung und muß schriftlich erfolgen. Sinnvoll ist ein eingeschriebener Brief an das Gericht. Besser noch: Sie geben den Einspruch bei Gericht in der Einlaufstelle ab und lassen sich auf einer Kopie den Eingang bestätigen.

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