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Altenpflege daheim - Pflege macht arm

Einen betagten Angehörigen zu Hause zu pflegen kostet viel mehr als allgemein vermutet. Manchmal sogar die eigene Gesundheit.

383.500 Menschen erhalten Pflegegeld

Etwa 600.000 Personen in Österreich sind versorgungsbedürftig. 383.500 Menschen erhalten Pflegegeld (Stand: Oktober 2006), das es seit 14 Jahren gibt. Die Zahl der Pflegegeldbezieher steigt von Jahr zu Jahr – in den sieben Jahren von 1998 bis 2005 zum Beispiel um 33 Prozent). Derzeit wenden Staat und Länder dafür jährlich 1,86 Milliarden Euro auf.

Über die Jahre ist das Pflegegeld real stark entwertet worden. Es wurde weder an die Teuerung angepasst, noch an den Demographiefaktor gekoppelt. Für Vater Staat mit gutem Grund: Eine Valorisierung würde 26,6 Millionen Euro kosten, und zwar jährlich! Schon jetzt fehlen 228 Millionen, rechnet man die Teuerung ein. Überdies müssten alle verwirrten Menschen (medizinischer Fachbegriff: Demenzkranke - insgesamt 17.000 Fälle), nach Meinung von Walter Marschitz vom Österreichischen Hilfswerk höher eingestuft werden als bisher. Dafür fehlen derzeit weitere 34 Millionen Euro.

Striktere Einstufung

Seit der Einführung gab es aber noch eine weitere Verschlechterung: Höhere Einstufungen wurden zu niedrigeren im Verhältnis 2:1 verändert. Waren 1995 noch 17 Prozent der Bezieher in Stufe 3, so sind es derzeit nur 8,4 Prozent. Zwei Drittel der Pflegegeldbezieher finden sich in den unteren drei Stufen. Und das sicher nicht deshalb, weil sich die Pflegebedürftigkeit der Alten so radikal vermindert hat, sondern weil schlicht immer weniger Geld auf immer mehr Köpfe aufgeteilt werden muss.

Pflegegeld ist Ergänzung

Das Pflegegeld ist gedacht als Zuschuss, der die private Vorsorge ergänzen soll. Es deckt daher nur einen Teil der tatsächlicher Kosten ab: Bei 421,80 Euro für 120 Stunden (Stufe 3) ergibt das einen Stundensatz von 3,50 Euro. Die Kosten für eine legale Pflegekraft liegen jedoch bedeutend höher. Dazu kommt, dass mehr als die Hälfte der Gepflegten ein Einkommen unter 860 Euro hat.

Einige Bundesländer fordern Regress

Ob sich eine Betreuung für einen alten Menschen leicht organisieren lässt und wie diese gefördert wird, hängt von den Landesgesetzen ab. Wer von mobilen Diensten versorgt wird und wenig Geld hat, bekommt aus der Sozialhilfe einen Teil der Kosten bezahlt. Ursprünglich war Sozialhilfe aber nur dazu da, in Not geratene Menschen zu unterstützen und ihnen zu helfen, wieder Anschluss an die Gesellschaft zu finden. Für die Bezahlung der Pflege als Regelversorgung reichen die Mittel nicht. Bis auf die Bundesländer Wien, Oberösterreich und Salzburg werden die Ausgaben deshalb von den Angehörigen zurückgefordert.

Mittel zielgerichteter verwenden

Die Krankenkassen dagegen steuern Menschen, die pflegebedürftig sind, überhaupt aus. Sie bezahlen medizinische Pflege nur vier Wochen lang und geben mickrige 0,11 Prozent ihrer Mittel für mobile Hauskrankenpflege aus. Sollte man da nicht eine Pflegeversicherung fordern, die an die Krankenkasse gekoppelt ist? Monika Wild, die Leiterin der Pflegeabteilung des Roten Kreuzes, gibt zu bedenken: „Dann wäre sie an den Faktor Arbeit gebunden und nicht alle Menschen kämen in den Genuss der Pflegeversicherung: 160.000 Menschen sind in Österreich aber ohne jede Krankenversicherung.“ Die Wohlfahrtsverbände vertreten die Ansicht, es sollte einen eigenen staatlichen Fonds geben und die Mittel sollten zielgerichteter verwendet werden.

Viele müssen auf Hilfe verzichten

Caritas-Präsident Franz Küberl: „Die Pflege in Österreich leidet darunter, dass die Kompetenzen für den Bereich der Pflege und Betreuung mehrfach verteilt sind, nicht nur zwischen Bund und Bundesländern, sondern auch innerhalb des Bundes.“ Er kritisiert, dass es nach wie vor „keine verbindlichen und aufeinander abgestimmten Formen der Zusammenarbeit gibt.“

Ob Pflegebedürftige mobile Hilfskräfte ordern können, hängt von den Rahmenbedingungen ab. In jedem Bundesland wird mobile Hilfe anders berechnet. Experten kritisieren außerdem, dass die unterschiedliche Zuständigkeit der Gebietskörperschaften zu Qualitätsunterschieden in der Arbeit der Altenpfleger führt. Viele Betroffene müssen nicht zuletzt aus finanziellen Gründen auf Hilfe von außen verzichten.

Private Pflegeversicherung

Private Versicherer bieten inzwischen spezielle Pflegeversicherungen an. Wie unsere Untersuchungen zeigen, ist der bloße Vergleich der Prämien kaum aussagekräftig. Entscheidend sind die damit verbundenen Leistungen, und die sind von Anbieter zu Anbieter völlig verschieden. Nur wer für den Fall schwerer Pflegebedürftigkeit vorsorgen will, kann sich allein an der Prämienhöhe orientieren. Leider, oder vielmehr Gott sei Dank, tritt genau dieser Fall relativ selten ein.

Immobilienrente

Seit Kurzem kann man auch ein Bauspardarlehen für Pflegemaßnahmen nutzen. Dafür wurde eine Immobilienrente kreiert. Mit ihr kann die Eigentumswohnung oder das eigene Haus je nach Wert für eine zusätzliche monatliche Rente belehnt werden. Das ist insbesondere für Menschen vorteilhaft, die zwar über Immobilien verfügen, aber keine flüssigen Mittel haben. Sie können weiter in ihrer Liegenschaft wohnen. Das bis zum Tod verbrauchte Geld wird dann im Verlassenschaftsverfahren vom Nachlass abgezogen.

Es braucht also ein bestimmtes monatliches Einkommen oder einen Immobilienbesitz, um eine Pflegeversicherung zu finanzieren. Für die Mehrheit der Österreicher kommen solche Lösungen allerdings gar nicht erst infrage.

Skandinavier als Vorbild 

Während in Österreich – im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 1,3 Prozent – mit nur 0,7 bis 1,1 Prozent (je nach Quelle) der geringste Betrag für Pflegebedürftige aufgewendet wird, gehen die skandinavischen Länder einen anderen Weg: Pflegebedürftige haben ein Recht auf Hilfe. Finanziert werden die Leistungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen. So sind etwa die Dänen bereit, für die gute Versorgung der Alten 3 Prozent des Bruttosozialprodukts auszugeben. Auch Finnland und Schweden bringen ähnlich hohe Beträge aus dem Budget auf. In Finnland werden pflegende Familienmitglieder bezahlt und mit Pensions- und Unfallversicherung abgesichert. Übrigens gab es früher solche Versuche bei österreichischen Wohlfahrtsverbänden. Gudrun Biffl vom Wirtschaftsforschungsinstitut fordert deshalb erneut: Pflegende sollten aus ihrer Hilfe einen Arbeitsplatz machen können, etwa bei Gemeinden oder bestimmten Wohlfahrtsverbänden.

Schaut man auf die derzeitige Regierungskoalition, entsteht nicht der Eindruck, dass die Politik sich mit solchen Ideen auseinandergesetzt hätte: Statt eine grundlegende Reform zu überdenken, werden Einzelprobleme repariert.   Das kostet – vorläufig – weniger.

So kommen Sie zu Pflegegeld

  • Anspruch auf Pflegegeld:  Anspruch hat, wer sich nicht mehr selbst versorgen kann und zur Bewältigung seines Alltags ständig Hilfe braucht.
  • Antrag:  Wer Pflegegeld will, muss es beantragen. Ansprechpartner ist jene Stelle, die eine Pension bzw. Rente oder sonstige Unterstützung auszahlt.
  • Formlos:  Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos bei der für Sie bzw. Ihren Angehörigen zuständigen Stelle einbringen. Sie erhalten dann einen Fragebogen zugeschickt.
  • Pflegebedarf:  Wie hoch der Pflegebedarf tatsächlich ist, wird durch eine ärztliche Untersuchung geklärt. Bei Bedarf kommt der Arzt dazu auch ins Haus.
  • Kontakt:  Passt der vorgeschlagene Besuchstermin für Sie nicht oder ist die Zeitangabe für das tatsächliche Erscheinen des Arztes allzu großzügig, nehmen Sie mit ihm Kontakt auf. Nicht alle Mediziner empfinden Terminänderungswünsche als Majestätsbeleidigung.
  • Demenz:  Geht es um einen betagten Angehörigen, so lassen Sie ihn an diesem Tag keinesfalls allein. Viele ältere Menschen schämen sich zuzugeben, dass sie alltägliche Verrichtungen nicht mehr alleine schaffen. Demente leben oft in einer Traumwelt bzw. in ihrer weit zurückliegenden Vergangenheit.
  • Gespräch:  Bringen Sie sich aktiv in das Gespräch ein. Als nächster Angehöriger wissen Sie am besten, was Ihr Vater oder Ihre Mutter noch oder längst nicht mehr kann.
  • Ihre Einschätzung:  Vermitteln Sie dem Arzt nachdrücklich Ihre Einschätzung der Situation. Sie erleben sie schließlich täglich hautnah, während ihm nur eine kurze Momentaufnahme zur Verfügung steht.
  • Auszahlung:  Aufgrund des erstellten ärztlichen Gutachtens fällt die Entscheidung über die Höhe des Pflegegeldes. Sie wird Ihnen als Bescheid zugestellt. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem Ihrer Antragstellung folgenden Monat.
  • Einspruch:  Fühlen Sie sich ungerecht behandelt und halten Sie die vorgenommene Einstufung für unangemessen, so können Sie gegen den Bescheid vor Gericht gehen.
  • Erhöhung:  Wenn Sie bereits Pflegegeld beziehen: Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand und brauchen Sie mehr Hilfe, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes.

Pflegegeld je nach Bedarf

Die Höhe des zugestandenen Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Derzeit sind sieben Stufen vorgesehen.
Stufe

Durchschnittlicher monatlicher Pflegebedarf

1 148,30  mehr als 50 Stunden
2 273,40  mehr als 75 Stunden
3 421,80  mehr als 120 Stunden
4 632,70  mehr als 160 Stunden
5 859,30  mehr als 180 Stunden und außer- gewöhnlicher Pflegebedarf, dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson
6 1171,70  mehr als 180 Stunden und auch in der Nacht, bei dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson
7 1562,10  mehr als 180 Stunden; es sind keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich; Einsatz lebenserhaltend- er technischer Geräte ist nötig

Konsument 05/07

Ungleichgewicht bei der Verteilung

3,6 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Pflegeheimen versorgt. Für sie werden (außer dem Pflegegeld) 90 Prozent der öffentlichen Mittel aufgebracht. 90 bis 96 Prozent der Pflegebedürftigen werden dagegen familiär versorgt. Diese Personen erhalten aber nur 10 Prozent der Mittel als Zuschüsse für ambulante Dienste.

Quelle: Bernd Marin, Europäisches Zentrum

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