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Heilpraktiker-Ausbildung - Inserate offerieren

In Österreich ist der Heilberuf den Ärzten vorbehalten. Wer sich dennoch zum Heilpraktiker ausbilden lässt, verliert viel Geld.

Frau Koller hatte ihren faden Bürojob gründlich satt. Sie träumte von einer interessanteren Tätigkeit. Ärztin, das wäre ihr Traumberuf gewesen. Leider war aus finanziellen Gründen ein Studium nicht möglich gewesen.

Ein Inserat weckt Hoffnungen. Eine „Paracelsus“-Schule offerierte eine Ausbildung zum Naturpraktiker. Das für Frau Koller Angenehme daran: Der mehrjährige Lehrgang war auch neben einer Berufstätigkeit möglich. Der Unterricht sollte abends und an Wochenenden stattfinden. Tolle Perspektiven wurden geschildert: Mit natürlichen Methoden könne der Naturpraktiker Leidende kurieren, die an der Schulmedizin gescheitert waren.

Ungenau informiert. Zwar wurde nebenbei erwähnt, dass der Beruf des Heilpraktikers in Österreich nicht zugelassen sei. Kein Problem: Als so genannter Naturpraktiker könne man nahezu alle Tätigkeiten eines Heilpraktikers auch in Österreich völlig legal ausüben. Und bald, so war zwischen den Zeilen zu lesen, würde diese lästige Einschränkung fallen. Eine Aussicht, die Frau Koller überzeugte. Im September 1999 schloss sie einen Ausbildungsvertrag ab und bezahlte 80.000 Schilling.

Durch Warnung aufgeschreckt. Im heurigen Frühjahr jedoch hörte Frau Koller, dass es mit der Praxis als Naturheiler nicht so einfach werden würde. Eine Freundin hatte da etwas in einer Zeitung gelesen... – das klang gar nicht gut. Frau Koller sah ihre Karriere mit „hohem Einkommen und Arzt-ähnlichem Sozialprestige“ (so der Werbetext der Deutschen Paracelsus-Schulen) in Gefahr und erkundigte sich im Wiener „Konsument“-Info Center. Auch wir raten von dieser Ausbildung ab. Aber wir konnten Frau Koller leider nur auf den Rechtsweg verweisen. Sie muss um ihr Geld prozessieren.

Zahllose Geschädigte. So wie Frau Koller geht es vielen anderen „Paracelsus“-Schülern. Derzeit bereitet die Arbeiterkammer Steiermark einen Musterprozess vor. Die Rechtslage ist klar: Schon 1997 hatte ein unabhängiger Verwaltungssenat entschieden, dass es korrekt ist, wenn der österreichische Gesetzgeber die heilende Tätigkeit den Ärzten vorbehält. Dies widerspricht auch nicht dem EU-Recht.

Somit stehen die Chancen gut, dass die Geschädigten vom Gericht Recht bekommen. Doch die Deutschen Paracelsus-Schulen treten in Österreich nicht als selbstständige Firma auf. Daher könnte es sein, dass die getäuschten Konsumenten zwar den Prozess gewinnen, aber letztlich kein Geld sehen.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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