Zum Inhalt

Pflege: 24-Stunden-Betreuung - In vertrauter Umgebung

, aktualisiert am

Viele ältere und betreuungsbedürftige Menschen sind auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen. Wir geben einen Überblick über Anbieter, Kosten und Leistungen.

Das Durchschnittsalter der Gesellschaft steigt und damit auch die Zahl derjenigen, die auf Betreuung angewiesen sind – nicht selten rund um die Uhr. Im Jahr 2009 bezogen fünf Prozent aller in Österreich lebenden Personen Pflegegeld nach dem Bundes- oder einem Landesgesetz. Schätzungen sozialer Dienste zufolge sind weit über eine halbe Million Menschen nicht mehr in der Lage, ihren Alltag alleine zu bewältigen.

Für viele kommt eine Unterbringung im Pflegeheim jedoch nicht infrage, da sie ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen möchten. In manchen Situationen ist allerdings eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung unerlässlich. Die eigene Familie gerät dabei rasch an ihre Grenzen, deshalb sind die Betroffenen auf professionelle Unterstützung angewiesen.

Individuelle Bedürfnisse

An Organisationen, welche die dazu erforderlichen Dienstleistungen anbieten, mangelt es nicht. Im Rahmen unserer Erhebung haben wir 77 Anbieter von 24-Stunden-Betreuung mit Firmensitz beziehungsweise Adresse in Österreich kontaktiert. Die große Auswahl macht es für Betroffene oder deren Angehö­rige nicht unbedingt einfacher, eine auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Altenbetreuung zu ­finden. In erster Linie kommt es auf das angebotene Dienstleistungsspektrum an.

Manche Patienten sind etwa darauf angewiesen, dass Pflegekräfte gewisse medizinische Eingriffe wie subkutane Injektionen oder eine Blut­abnahme aus der Kapillare vornehmen können. Neben dem jeweils nötigen Know-how sowie der obligatorischen schriftlichen Delegation durch den Arzt bedarf es dabei auch der Unterweisung durch diplomiertes Per­sonal oder den Arzt.

Sprachkompetenz

Und nicht nur fachliche sowie finanzielle Dinge sind von Belang. Eine 24-Stunden-Pflege ohne Personal aus dem Ausland wäre nicht denkbar; dies kann allerdings zulasten der Verständigung gehen. Wie unsere Umfrage zeigt, beherrschen die Betreuerinnen und Betreuer die deutsche Sprache nicht ­immer gut. Das kann vor allem dann prob­lematisch werden, wenn etwa Behördengänge zu erledigen sind oder wenn es den zu betreuenden Personen auch auf sozialen Kontakt und Unterhaltung ankommt.

Dienstleistungen vereinbaren

Dienstleistungen vereinbaren

Bereiten Sie sich deshalb gut auf das Beratungsgespräch vor, überlegen Sie genau, welche Anforderungen unverzichtbar sind und wo Kompromisse geschlossen werden können. Die Personenbetreuer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen schriftlichen Be­treuungsvertrag aufzusetzen, in dem alle zu erbringenden Dienstleistungen aufgelistet sein müssen. Nehmen Sie sich die Zeit und studieren Sie den Vertrag sehr sorg­fältig, bevor Sie ihn unterzeichnen, denn alle darin nicht vereinbarten Dienstleistungen müssen vom Betreuungspersonal nicht ausgeführt werden.

Im Vertrag müssen auch Handlungsleitlinien für den Alltag und für den Notfall enthalten sein. Die erbrachten Dienstleistungen wiederum sind vom Be­treuer in schriftlicher Form zu dokumen­tieren. Ebenso sind die Personenbetreuer dazu verpflichtet, ein Haushaltsbuch zu ­führen, in dem alle im Rahmen der Betreuung erbrachten Ausgaben aufgeführt sind.

Verschwiegenheit, selbständiges Personal

Gegenüber Dritten sind sie grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Fast alle Institutionen, die auf unsere Anfrage ge­antwortet haben, vermitteln selbstständiges Personal. Lediglich zwei Organisationen (Patrizia Jandl und CareZilla) gaben an, dass die Pflegekräfte auch vom jeweiligen Auftraggeber angestellt werden können. Ein Träger (Personal Care – Verein für indi­viduelle Pflege) beschäftigt Pflegekräfte auch selbst.

Betreuungswechsel, für Ersatz sorgen

Fachliche Qualifikation des Personals und ­angebotenes Dienstleistungsspektrum sind allerdings nur eine Seite einer guten Betreuung. Entscheidend ist auch, wie zu betreuende Personen und Pflegepersonal miteinander auskommen und ob eine Vertrauensbasis entsteht. Ein häufiger Personalwechsel kann dabei hinderlich sein und ist vielfach nicht erwünscht. Bei der Wahl des Anbieters sollte man dies im Auge behalten, denn wie unsere Erhebung zeigt, unterscheidet sich die Betreuungsdauer bei den Agenturen teilweise erheblich.

In einigen Fällen wechselt das Personal täglich, bei manchen Anbietern geschieht dies im 2-bis- 3-­Wochen-Rhythmus. Zu beachten ist weiters, dass nicht alle Agenturen oder Vereine von sich aus für Ersatz sorgen, sollte eine Betreuerin etwa krankheitsbedingt ausfallen.

Örtliches Angebot, Kosten

Örtlich beschränktes Angebot

Um nicht unnötig Zeit zu verlieren, empfiehlt es sich auch, gleich beim ersten Kontakt mit einer Agentur abzuklären, ob sie ihre Dienstleistungen am gewünschten Ort überhaupt anbietet. Von den 45 Institutionen, die sich an unserer Umfrage beteiligten, ist nicht ­einmal die Hälfte (18) österreichweit tätig. Manchmal beschränkt sich das Angebot sogar auf nur ein Bundesland und kann selbst dort nur regional in Anspruch genommen werden.

Detaillierte Kostenaufstellung

Nicht bloß Leistungen und Angebot fallen höchst unterschiedlich aus, auch Kosten und Zahlungsmodalitäten variieren erheblich. Die Modelle reichen von kostenloser Vermittlungstätigkeit über einmalige Gebühren bis hin zu regelmäßigen Jahresgebühren, von monatlichen Beiträgen bis zu stundenweiser Abrechnung. Auch Staffelungen nach Vertragsdauer sind möglich. Für Kurzeit- und ­Urlaubsbetreuung gelten oft gesonderte Tarife.

Die in Rechnung gestellten Tages­honorare der Personenbetreuer sind in der Regel abhängig vom Pflegeaufwand sowie den Deutschkenntnissen und der Ausbildung der Betreuungs­personen. Die Spanne reicht hier von 40 bis 115 Euro pro Tag. Für die Betreuung meh­rerer Personen in einem Haushalt werden häufig Zuzahlungen verlangt. Um keine ­bösen Überraschungen zu erleben, ist eine detaillierte Kostenaufstellung unbedingt empfehlenswert.

Sozialversicherung, Fahrtkosten

Dabei sollte man auch nachfragen, ob die nicht unerheblichen ­Kosten für die Sozialversicherung bereits berücksichtigt sind. Gleiches gilt für die Fahrtkosten. Diese sind den Personenbetreuern zu ersetzen und werden pauschal oder entfernungsbedingt abgerechnet. Nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Kosten ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Dabei ist darauf zu achten, dass manche Anbieter bereits für das Informationsgespräch beziehungsweise das Angebot ­Kosten berechnen, auch wenn am Ende gar kein Vermittlungsvertrag zustande kommt.

Staatliche Förderung

Staatliche Förderung

Die auf den ersten Blick hohen Kosten können allerdings durch staatliche Förderungen gemildert werden. Anspruch darauf haben jedenfalls betreuungsbedürftige Personen ab Pflegestufe 5. Bei den Pflegestufen 3 bzw. 4 ist die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung durch eine begründete fachärztliche Bestätigung oder durch eine begründete ­Be­stätigung anderer zur Beurteilung des Pflegebedarfs berufener Experten nachzuweisen. Außerdem muss ein Werkvertrag vorliegen. In der Regel wird dieser zwischen dem Betreuungsbedürftigen oder seiner Familie und der betreuenden Person, die einen Gewerbeschein besitzen muss, abgeschlossen.

Qualifikation der Pflegekraft

Die Pflegekraft muss entweder eine theoretische Ausbildung (mindestens 200 Stunden; dies entspricht im Wesent­lichen der eines Heimhelfers) nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten eine Betreuungstätigkeit sachgerecht ausgeführt haben. Für die Qualifikation ist ebenfalls ausreichend, wenn eine fachspezifische Ermächtigung zur Über­nahme ärztlicher Tätigkeiten vorliegt.

Monatliche Einkünfte

Weiters eine Rolle spielen die monatlichen Einkünfte des Förderwerbers (zu betreuende Person bzw. Angehöriger, der den Vertrag unterzeichnet hat). Diese dürfen 2.500 Euro nicht übersteigen (die Grenze erhöht sich allerdings für jeden unterhaltspflichtigen Angehörigen). Liegen diese Voraussetzungen vor, kann eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Die Höhe beläuft sich für zwei ­Betreuungskräfte auf maximal 550 Euro, für eine Betreuungskraft auf maximal 275 Euro; sie wird 12 Mal jährlich ausbezahlt.

Steuer

Bei einer 24-Stunden-Betreuung können Aufwendungen und Kosten (z.B. Kosten für Betreuungspersonal, Vermittlungskosten, Arzneimittel, Pflegemittel) zudem als außergewöhnliche Belastung im Folgejahr steuerlich abgesetzt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eventuell bezogene steuerfreie Zu­schüsse (Pflegegeld, Förderung der 24-Stunden-Betreuung) wieder abgezogen werden.

Tabelle: 24-Stunden-Betreuung

Personenbetreuung: Aufgaben

Bei der Personenbetreuung wird nach betreuerischen, pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten unterschieden:

Das Gewerbe der Personenbetreuung wurde 2007 geschaffen. Personenbetreuung ist eine Dienstleistung (nach GewO § 159 Personenbetreuung und dem Hausbetreuungsgesetz, BGBl. I Nr. 33/2007). Die Ausübung ist sowohl in unselbständiger also auch in einer selbständigen Tätigkeit möglich. In der Praxis hat sich das Modell der Selbständigkeit durchgesetzt. Die Betreuung kann stundenweise, tageweise oder rund um die Uhr (24-Stunden-Betreuung) angeboten werden.

Welche Tätigkeiten deckt eine Personenbetreuung ab?

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Zubereitung von Mahlzeiten 
  • Besorgungen 
  • Reinigungstätigkeiten 
  • Hausarbeiten 
  • Botengänge 
  • Sorgetragung für ein gesundes Raumklima 
  • Betreuung von Pflanzen und Tieren 
  • Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)

Unterstützung bei der Lebensführung

  • Gestaltung des Tagesablaufs 
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

Gesellschafterfunktion

  • Gesellschaft leisten 
  • Führen von Konversation 
  • Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte 
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten

Pflegerische Tätigkeiten

Wenn keine medizinischen Umstände dagegen sprechen (vom Arzt bestätigen lassen!) dürfen folgende Tätigkeiten ohne Aufsicht ausgeführt werden („Hilfe zur Selbsthilfe“):

  • Unterstützung  bei oraler Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (d.h. über den Mund)
  • Unterstützung bei Oraler Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützen  Körperpflege 
  • Unterstützen An- und Auskleiden 
  • Unterstützen beim Toilettengang oder Leibstuhl
  • Hilfe beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
  • Unterstützen beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

Liegen medizinische Gründe vor, die bestimmte Tätigkeiten als nicht unproblematisch erscheinen lassen, dürfen diese und auch andere pflegerische Tätigkeiten, nur unter folgenden Voraussetzungen ausgeführt werden:

  • Pflege erfolgt im Privathaushalt der betreuten Person
  • Einwilligung durch die betreute Person 
  • Schriftliche Anordnung und entsprechende Anleitung und Unterweisung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege

Pflegerische Tätigkeiten unter Aufsicht

Die Anordnung einer Pflegeperson des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist befristet, höchstens aber für die Dauer des Betreuungsverhältnisses, zu erteilen. In diesem Fall ist die Personenbetreuung verpflichtet: 

  • Regelmäßige Dokumentation der angeordneten Tätigkeiten 
  • Anordnender Person unverzüglich alle Informationen mitteilen, die für die Anordnung von Bedeutung sein könnten, insbesondere eine Veränderung des Zustandsbilds der betreuten Person oder eine Unterbrechung der Betreuungstätigkeit.

Folgende ärztliche Tätigkeiten dürfen im Einzelfall nach Maßgabe ärztlicher Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege an Personenbetreuer und im Rahmen der persönlichen Assistenz weiterdelegiert werden:

  • Verabreichen von Arzneimitteln 
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden 
  • Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln 
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen 
  • einfache Wärme- und Lichtanwendungen

Zusätzlich dürfen im Einzelfall durch Ärzte an Personenbetreuer übertragen werden:

  • weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten, sofern diese einen zu den oben genannten  Tätigkeiten vergleichbaren Schwierigkeitsgrad sowie vergleichbare Anforderungen an die erforderliche Sorgfalt aufweisen

Dem Arzt sind unverzüglich alle Informationen zu erteilen, die für die Anordnung von Bedeutung sein könnten, insbesondere Veränderung des Zustandsbilds der betreuten Person oder Unterbrechung der Betreuungstätigkeit. Die Tätigkeiten sind ausreichend und regelmäßig zu dokumentieren.

Zusammenfassung

  • Information. Erkundigen Sie sich Sie sich vorab über die Leistungen und Kosten der Betreuungsvermittlung. Überlegen Sie sich gut, ­welche Leistungen Sie von dem jeweiligen Anbieter erwarten.
  • Angebot. Lassen Sie sich ein Angebot vorlegen, das sämtliche zu erfüllenden Leistungen und alle anfallenden Kosten (einschließlich Vermittlungsgebühren, Sozialabgaben, Fahrtkosten sowie möglicher Ausgaben für Kost und Logis) beinhaltet. Überprüfen Sie vertragliche Inhalte (Bindungsfristen, Zahlungsmodalitäten, Leistungen, Möglichkeiten).
  • Förderung. Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist neben der Pflegestufe und dem monatlichen Einkommen der Nachweis der Qualifikation der Betreuungskraft. Eine im Ausland erworbene Ausbildung (Krankenpfleger, Heimhelfer) muss in Österreich häufig erst bestätigt werden. Fragen Sie daher nach, ob die Personenbetreuer über die notwendige anerkannte Ausbildung verfügen.

Anbieter

24-Stunden Pflege
Josef Bauerstraße 27
A-2362 Biedermannsdorf
01 79 81 681
www.24stundenpflege.at

Agentur Bestens Betreut e.U.
Wiesenstraße 11A/5
A-7000 Eisenstadt
0664 239 82 45
www.personen-betreuung.at

Agentur FamilyHealth
Hackhofergasse 1
A-1190 Wien
01 405 00 46
www.familyhealth.at

ALTERN IN WÜRDE AIW s.r.o.
Erdbergstraße 148
A-1030 Wien
0800 22 28 00
www.aiw.or.at

AnteNos Pflegedienst
Goethestraße 91/1/2
A-4020 Linz
0732 94 56 50
www.antenos-pflegedienst.at

AVALON 24 CONSULTING GmbH
Hauptplatz 11/4
A-9170 Ferlach
04227 301 81
www.avalon24.at

Betreuungsnetz24
Bahnstraße 12
A-2483 Ebreichsdorf
0664 978 06 04
www.betreuungsnetz24.at

Betreuungspool GmbH Vorarlberg
Saalbaugasse 2
A-6800 Feldkirch
05522 781 01
http://betreuungspool.at

BK 24 - Pflegeagentur
Linzerstraße 44/4
A-4810 Gmunden
0699 10 00 58 15
www.bk24-pflegeagentur.at

CareZilla Gmbh
Hafferlstraße 48
A-4650 Lambach
0660 767 07 35
www.carezilla.com

Caritas Rundum Zuhause betreut
Albrechtskreithgasse 19-21
A-1160 Wien
0810 24 25 80
www.rundumbetreut.at

Curavita
Ottakringer Straße 242/6/3
A-1160 Wien
0664 535 24 24
www.curavita.at

Daheim Gut Betreut - 24 Stunden Pflege
Zöchgasse 5
A-2102 Bisamberg
0676 481 47 73
www.daheimgutbetreut.at

Daheim-statt-Heim
Nestelbach 38
A-8452 Großklein
0650 201 48 97
www.daheim-statt-heim.info

Dusova & Dr. Lemberger
Johann-Puch-Straße 2/4
A-4400 Steyr
0676 635 20 50
www.24-pflege.eu

Europflege
Pebalstraße 31/1
A-8700 Leoben
03842 469 29
www.europflege.at

Gaudeamus e.U.
Mohrenbrunngasse 1
A-2345 Brunn am Gebirge
02236 37 93 58
www.gaudeamus.co.at

HAC- Help around the Clock
Salzbergstraße 2a
A-6067 Absam
0676 728 58 87
www.hac-tirol.at

Hauskrankenpflege Salzburg Stadt
General Arnold Straße 6
A-5020 Salzburg
0662 43 54 15
www.hauskrankenpflege-salzburg.at

Hilfswerk Personaldienstleistungs GmbH
Apollogasse 4/7
A-1070 Wien
0810 82 00 24
www.hilfswerk.at

Leben in Würde
Kärntner Straße  418/III
A-8054 Graz
0316 26 24 62
www.lebeninwuerde.at

Malteser Care-Ring GmbH
Ferstelgasse 6/9
A-1090 Wien
0800 20 18 00
www.malteser-care-ring.at

Menschsein im Alter
Leonard Bernsteinstraße 8/1/6.2
A-1220 Wien
0676 944 22 09
www.menschseinimalter.at

Patrizia Jandl
Sierninger Straße 120
A-4400 Steyr
0650 651 22 80
www.24stundenpflege-steyr.at

Personal Care
Peierlhang 15
A-8042 Graz
0316 42 31 22
www.pflege-stmk.at

Pflege Elsner Mag. Christian H. Elsner
Leopoldstraße 3
A-6020 Innsbruck
0664 400 38 50
www.pflege-elsner.at

Pflege mit Liebe
Resselgasse 30
A-2230 Gänserndorf
0650 709 79 11
www.pflege-mit-liebe.co.at

Pflege Valentin
Pülslgasse 18/15
A-1230 Wien
01 952 68 96
www.pflege-valentin.at

PFLEGE-24
Babenbergergasse 11
A-3400 Klosterneuburg
0664 993 04 88
http://members.aon.at/cwalal/

Pflegeagentur "WEST" GesbR
Beim Viehgatter 15
A-6800 Ferlach
0664 114 22 97
www.pflegeagentur-west.at

Pflegeagentur AIS pbw GmbH
Hauptstraße 29
A-8753 Fohnsdorf
03573 275 29
www.ais-agentur.com

Pflege-Agentur-Scheimer.OG
Zissersdorf 44/2
A-2094 Zissersdorf
0676 87 83 80 00
www.pflege-agentur-scheimer.at

Pflegedienst iSL
Dr. Karl Renner Straße 22
A-9900 Lienz
0810 24 24 07
www.pflege-rundum.at

Pflegende Hände
Liesingbachstraße  165/4
A-1100 Wien
0664 853 73 89
www.pflegende-haende.at

pflegerinnen.at Ges.n.b.R.
Wohlmuthgasse 18
A-3003 Gablitz
0680 201 72 69
www.pflegerinnen.at

Pflegeteam Zacharias
24 Stunden Betreuungs- OG
Kurzenkirchner Straße 3
A-4053 Haid
0699 19 06 44 69
www.pflegeteam-zacharias.at

private pflege
Maria-Theresia-Straße 19/11/68
A-4600 Wels
0699 19 12 46 26
www.privatepflege.at

QualityPflegebetreuung
Boden 8
A-6707 Bürserberg
0664 340 68 70
www.qpb24.com

Seelchen - Agentur für 24-h-Personenbetreuung
Tuschlgasse 6/25
A-1230 Wien
0699 13 38 88 33
www.seelchen.eu

Senior Service
Anton Baumgartner Straße 44/A6/92
A-1230 Wien
0699 11 42 12 42
www.seniorservice.at

Pflege Zuhause - Hilfe zur Selbsthilfe
Reichenauer Straße 38/1
A-4210 Gallneukirchen
07235 62 571
www.hilfezurselbsthilfe.at

Seniorenhilfe GmbH
Sechshauser Straße 48/3.OG
A-1150 Wien
01 813 17 08
www.seniorenhilfe.at

VEREIN GUTE HILFE
Breitfeldweg 8
A-5340 Gilgen
0664 453 12 55
www.betreuung-gutehilfe.at

Verein St. Elisabeth
Martin Luther-Platz 1
A-4600 Wels
07242 443 71
www.stelisabeth.at

Via Viva 24h Personenbetreuung e.U.
Stadtplatz 22
A-4950 Altheim
07723 424 10
www.viaviva.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gesundheits- und Krankenpflege: Fehler vermeiden

Gesundheits- und Krankenpflege: Fehler vermeiden

Immer mehr Menschen brauchen Pflege. Vielfach wird diese durch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte geleistet. Dabei gilt es, die Pflegemaßnahmen sorgfältig auszuwählen.

premium

Erben und Vorsorge - Klare Regeln

Möchte man vermeiden, dass nach dem eigenen Ableben die Familie zerbricht, so braucht es oft mehr als nur Verfügungen über die Vermögensaufteilung.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang