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Handy-Geräteversicherung - Nicht rundum sorglos

Eine Kundin schließt beim Kauf eines iPhones eine ­Geräteversicherung ab. Das Handy wird gestohlen, die Versicherung weigert sich, für den Schaden aufzukommen – bis wir intervenieren.

Frau H. kauft in einem T-Mobile-Shop ein Apple iPhone 6, 64 GB Gold für ihre damals noch minderjährige Tochter. Das Gerät kos­tet 599 Euro. Sicherheitshalber erwirbt sie gleich im Geschäft gegen eine Einmalprämie in Höhe von 149,90 Euro eine sogenannte „Handy-Premiumschutzversicherung“. Die Versicherung deckt den Kaufpreis des Handys bis zu 24 Monate ab dem Kaufdatum ab und schließt grundsätzlich auch das Diebstahl­risiko mit ein. Der Selbstbehalt beträgt 69,90 Euro. Hinter dem Produkt steht die Generali Versicherung, als Abwickler trat ­ die Firma Aquilo Business Consulting GmbH auf.

Deckung abgelehnt

Anderthalb Jahre später wird der Tochter das Handy in einer Disco aus ihrer am Körper getragenen Handtasche gestohlen. Frau H. erstattete unverzüglich eine Diebstahls­anzeige und meldete den Schaden der Ver­sicherung. Diese lehnt eine Deckung mit Verweis auf die dem Vertrag zugrunde ­liegenden Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung ab. Danach ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn das Gerät „bei Veranstaltungen, Versammlungen beziehungsweise allen Arten von Menschenansammlungen nicht gesichert in Innentaschen von Kleidungsstücken, ­körpernah beziehungsweise am Körper getragen wird“.

Versicherung bezahlt

Frau H. wendet sich an uns und wir inter­venieren bei der Versicherung auf Zahlung der Schadensumme in Höhe von 529,10 Euro (Anschaffungspreis minus Selbstbehalt). Die Versicherung bietet daraufhin eine ­Deckungsübernahme von 50 Prozent. Für den Leiter der Abteilung Klagen im VKI, ­Thomas Hirmke, ist dieses Angebot nicht nachvollziehbar: „Die Verwahrung des Handys in einer verschlossenen Handytasche, die beim Besuch ­einer Diskothek körpernah getragen wird, ist eine absolut übliche Praxis. Sie stellt keine unsach­gemäße oder sorglose Verwahrung dar. Genau für solche Fälle wird eine Versicherung abgeschlossen.“ Der VKI reicht gegen die Versicherung Klage ein. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es allerdings nicht, da die Versicherung zuvor die volle Schadenssumme an Frau H. überweist.

Kosten-Nutzen-Verhältnis hinterfragen

Gerichtsurteil erwünscht

Was für die Konsumentin zu guter Letzt erfreulich endet, hat für Konsu­mentenschützer einen schalen Beigeschmack. „Die Anbieter solcher Versicherungen ver­suchen sich in ähnlichen Fällen immer wieder mit Verweis auf die Versicherungsbedin­gungen aus der Haftung herauszureden. Ein Gerichtsurteil, in dem festgehalten wird, dass die Versicherer im Unrecht sind, wäre eine Klarstellung für künftige Fälle“, sagt Thomas Hirmke.

Versicherung oft nicht sinnvoll

Als Verbraucher sollte man sich vor dem ­Abschluss einer Polizze grundsätzlich genau überlegen, ob eine Geräteversicherung überhaupt Sinn macht: „Oft ist eine derartige Versicherung sinnlos – etwa, wenn ohnehin die Haushaltsversicherung einspringt oder wenn die Gewährleistung zum Tragen kommt. Ein Rundum-sorglos-Paket gibt es ohnehin nicht. Beim Handy gibt es so viele Schäden, die können gar nicht alle abgedeckt sein“, sagt VKI-Versicherungsexperte Walter Hager.

Die Gewährleistungsfrist ­endet zwei Jahre nach dem Kauf. Wird die Gewährleistung allerdings erst nach Ablauf von sechs Monaten geltend gemacht (maßgeblich ist das Datum der Übergabe an den Käufer), muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware bestanden hat. Im Gegensatz zur Gewähr­leistung ist die Garantie eine freiwillige ­Leis­tung des Unternehmers, für die es kaum gesetzliche Vorgaben gibt. Der Hersteller kann in der Garantieurkunde festlegen, wofür im Schadensfall Ersatz geleistet wird.

Aufpassen statt versichern

Zu hinterfragen ist auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Geräteversicherungen sind nämlich nicht nur relativ teuer, sondern sie haben in der Regel auch noch einen Selbstbehalt (siehe dazu auch [Asset Included (Id:318896382568;Type:MagazinArtikel)], Konsument 3/2016). Im eingangs zitierten Fall summiert sich dies immerhin auf gut ein Drittel des Kaufpreises. Berücksichtigt man darüber hinaus die Haftungsausschlüsse sowie die Tatsache, dass oftmals nur der Zeitwert des Gerätes ersetzt wird, lohnt sich eine ­Geräteversicherung kaum. Walter Hager rät: „Anstatt eine Versicherung abzuschließen, sollten Kunden einfach nur besser auf ihr Handy aufpassen.“

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