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Einbruch - Fehler im ersten Schock

Was ist zu tun, wenn Sie feststellen müssen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde?

Es wurde eingebrochen!

Als die Journalistin Susanne R. spätabends ihre Dachgeschoßwohnung mit kleiner Terrasse betreten will, stutzt sie: Sie bemerkt vom Stiegenhaus aus Licht in ihrer Wohnung – und sieht durch das Gangfester die geöffnete Terrassentür. Schnell öffnet sie die Wohnungstür und sieht das Chaos, das Einbrecher hinterlassen haben: Alle Schränke sind offen, Laden herausgerissen, Kästen durchwühlt, und ihr Inhalt ist auf dem Boden verstreut. Die Täter haben vor nichts haltgemacht, persönliche Gegenstände und auch die Unterwäsche sind im Raum verteilt. Spontan beginnt Susanne R., Ordnung zu machen, legt ihre Kleidungsstücke zusammen und verstaut sie in den Kästen. Erst dann ruft sie die Polizei an, um den Einbruch anzuzeigen.

Kühlen Kopf bewahren

Die Reaktionen der schockierten Wohnungsbesitzerin sind verständlich – aber sie hat so ziemlich jeden Fehler begangen, den man in so einem Fall machen kann. Erst einmal hat sie sich selbst in große Gefahr begeben, denn die Täter hätten noch in der Wohnung sein können. Und zum zweiten hat Susanne R. die Arbeit der Polizei erschwert, indem sie selbst einen Großteil der Spuren beseitigt hat.

Auch wenn der Schock im Fall eines Falles groß ist, gilt es, kühlen Kopf zu bewahren – zu Ihrer eigenen Sicherheit! Wenn Sie an Haus- oder Wohnungstür Manipulationen bemerken, Schloss oder Türblatt ausgebrochen sind oder die Tür einfach nur angelehnt ist, obwohl sie beim Verlassen der Wohnung versperrt wurde, dann waren mit größter Wahrscheinlichkeit Einbrecher am Werk – oder sind es noch.

Daher lautet die erste Regel: Wohnung oder Haus nicht betreten, sondern die eigene Tür aus einer sicheren Position heraus beobachten und die Polizei verständigen (Notrufnummer 133, EU-Notruf 112). Wenn man die Täter sieht und möglichst genau beschreiben kann, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass sie gefasst werden.

Eintreffen der Polizei abwarten

Egal ob die Einbrecher noch am Werk oder schon längst über alle Berge sind – warten Sie das Eintreffen der Polizei ab und betreten Sie Wohnung oder Haus erst mit den Beamten. Dadurch vermeiden Sie auch den zweiten Fehler, den Susanne R. begangen hat, nämlich den Tatort zu verändern und wichtige Spuren wie Fingerabdrücke zu zerstören. Erst wenn die Polizei alles dokumentiert hat, können Sie in Begleitung der Beamten damit beginnen, den Schaden festzustellen. Ideal ist, wenn Sie eine Inventarliste mit Daten und Fotos der Wertgegenstände angelegt haben – und diese sich nicht in der Wohnung befunden hat.

Genau dokumentieren

Wichtig ist die genaue Beschreibung der gestohlenen Gegenstände und eine realistische Einschätzung ihres Wertes. Das erhöht die Chance, dass sie identifiziert werden können (z.B. wenn gestohlene Wert- oder Kunstgegenstände von Hehlern verkauft werden), und sichert den finanziellen Ersatz durch die Haushaltsversicherung. Wird der Schaden zu hoch angegeben, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Wenn als vermisst angegebene Gegenstände doch wieder auftauchen, muss das unverzüglich bei Polizei und Versicherung gemeldet werden. Beschädigte Gegenstände sollten Sie so lange aufbewahren, bis die Versicherung den Schaden abgegolten hat. Wurden Sparbücher, Bankomat- oder Kreditkarten gestohlen, müssen Sie diese sofort sperren lassen, um Behebungen durch die Täter zu verhindern.

Nicht den Helden spielen

Wenn Sie sich an diese Regeln halten, können Sie eine direkte Konfrontation mit Einbrechern in den meisten Fällen vermeiden. Sollte es dennoch dazu kommen, ist Folgendes zu beachten: Spielen Sie niemals den Helden! Versuchen Sie zu flüchten. Wenn das nicht möglich ist, schreien Sie den Täter an, er solle verschwinden. Wenden Sie keine Gewalt an und versuchen Sie, unbemerkt und so schnell wie möglich den Polizeinotruf zu wählen. Haben Sie eine Alarmanlage mit Überfallfunktion, können mittels Überfalltaste Polizei oder Sicherheitsdienst verständigt werden. Die Verwendung von Waffen ist nicht nur wegen der möglichen gewalttätigen Auseinandersetzung gefährlich, sondern auch wegen der rechtlichen Folgen: Auch für Notwehr gibt es genaue gesetzliche Regelungen.

Sicherheitstechnik einbauen

Eine Folge von Einbrüchen ist neben dem materiellen Schaden der Verlust des Sicherheitsgefühls in den eigenen vier Wänden. Es dauert lange, bis es wiederhergestellt ist. Sinnvoll ist auf jeden Fall, es nach so einem Ereignis auch objektiv durch den Einbau von Sicherheitstechnik (einbruchhemmende Türen und Fenster, Alarmanlage) zu erhöhen. Überfälle sind in jeden Fall traumatische Ereignisse, die meist nur mit psychologischer Begleitung überwunden werden können.

Zum Weiterlesen - unser Ratgeber "Keine Chance für Diebe" 

Sicherheit in den eigenen vier Wänden beginnt mit einbruchssicheren Türen und Fenstern. Auch Alarmanlagen können helfen, Täter abzuschrecken. Doch Alarmanlage ist nicht gleich Alarmanlage und muss nach dem jeweiligen Bedrohungsszenario und den örtlichen Gegebenheiten geplant werden.

Unser "Konsument"-Ratgeber "Keine Chance für Diebe" (160 Seiten) vermittelt nicht nur fachkundige Informationen, wie Sie sich vor Einbrüchen schützen, sondern beschreibt auch mögliche Förderungen für Umbauten und den besten Versicherungsschutz. Außerdem: Sicherheitstipps rund um PKW, Motor- und Fahrräder. Neben Experten-Interviews finden Sie auch alle bewährten Verhaltensregeln und Tipps, was nach einem Eigentumsdelikt zu tun ist.

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