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Schimmel in Wohnräumen - Muss der Mieter oder Vermieter dafür aufkommen?

Ich habe in der Ecke meiner Wohnung einen Schimmelfleck entdeckt und meinen Vermieter informiert. Dieser fühlt sich nicht verantwortlich. Muss ich als Mieter selbst für die Beseitigung des Schimmels aufkommen?

Es sind Baubehörde und Gesundheitsamt zu informieren, welche vor Ort kommen und zunächst die Gesundheitsschädlichkeit feststellen. Dem Vermieter kann bei Verdacht, dass Mängel am Bau schuld sind, der Auftrag erteilt werden, ein Gutachten einzuholen. Was für betroffene Mieter natürlich eine gute Sache ist, da diese selbst kein Geld für Gutachten auslegen müssen.

Weiters kann dem Vermieter die Beseitigung sowohl von Schimmel als auch dessen Ursache aufgetragen werden. Schriftliche Unterlagen dieser Behörden oder gar ein Gutachten sind auf jeden Fall auch bei der weiteren Rechtsdurchsetzung hilfreich bzw. könnte man dadurch möglicherweise eine Gemeindewohnung erhalten.

Mieter, die einfach so ausziehen wollen, können den Vertrag gem. § 1117 ABGB sofort auflösen wegen Gesundheitsschädlichkeit. Mieter, die bleiben und Erhaltung durchsetzen wollen, ist auch zu einer Mietzinsminderung zu raten. Je nach Stärke des Befalls und Umfang kann diese bis zu 100% gehen, da eine stark verschimmelte Wohnung als unbewohnbar gilt. Allerdings sollte eher zu moderaten Abzügen geraten werden, es gibt ja immer noch Vermieter, die bei Abzügen klagen.

Wenn das Problem in mehreren Wohnungen besteht, spricht dies für das Vorliegen eines Baumangels. In diesem Fall besteht eine zwingende Erhaltungspflicht der Genossenschaft, da es sich um einen ernsten Schaden des Hauses handelt. Ebenso müsste die Genossenschaft tätig werden, soweit mit der Schimmelbildung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung verbunden ist. 

Zur Durchsetzung Ihres Anspruches kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

Das TGM Wien (Wexstraße 19 - 23, A-1200 Wien), welches auch eine staatliche Prüfanstalt ist, erstellt günstige Gutachten zum Thema Baumängel, die vielleicht zur Durchsetzung hilfreich sind. Hier gibt es auch eine eigene Servicehotline:

Leitung: HR Prof. Ing. Mag. Mathias M. Stani
Tel: +43 (0) 1 33126 - 411
Fax: +43 (0) 1 33126 - 412
E-Mail: Mathias.Stani(at)tgm.ac.at

Hotline
Erstanfragen an Ing. Brigitte Klinggraber
Tel: +43 (0) 1 331 26 - 411
Mo-Fr: 8.00-16.00 Uhr

Sie könnten auch das Institut für Umweltmedizin bei der MA 39, 1080 Wien, Feldgasse 8, Telefon: 404 13-87807 einschalten, welches bei starkem Schimmelbefall tätig wird oder Anzeige bei der Baupolizei bei der MA 37, 1200 Wien, Dresdner Straße 73-75, Tel 4000 -89610 oder dem Gesundheitsamt bei der MA 15, 1013 Wien, Schottenring 24, Tel. 531 14-87515 erstatten.

Als letzter Schritt kommt auch ein Antrag auf Durchführung der notwendigen Erhaltungsarbeiten bei der wohnrechtlichen Schlichtungsstelle der Stadt Wien bei der MA 50, Muthgasse 62, 1190 Wien, Tel 4000 74819 in Betracht.

Ihr KONSUMENT-Team

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