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Unsicheres Wohnungsschloss - Mietrechtsgesetz

"Seit Ihrem Zylinderschlösser-Test weiß ich, dass mein Wohnungsschloss ohne Probleme geknackt werden kann. Doch die Hausverwaltung will von einem Tausch nichts wissen. Habe ich als Mieter diesbezüglich keine Rechte?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Veronika Schmidt.

Veronika Schmidt (Bild: Ehrensberger)
Veronika
Schmidt

Auch wenn es für Sie ärgerlich ist: Es gibt keinen Anspruch gegen den Hauseigentümer, dass er einen erhöhten Sicherheitsstandard herstellen muss. Er hat nur die Pflicht, das Vorhandene im ortsüblichen Standard zu erhalten. Türe und Schloss müssen also funktionstüchtig sein, mehr aber nicht. Ein Einbruchsschutz für den Mieter ist im Pflichtenkatalog des § 3 MRG (Mietrechtsgesetz) leider nicht enthalten.

Umbauten auf eigene Kosten

Haben Sie als Mieter erhöhte Sicherheitsbedürfnisse, müssen Sie sich selbst darum kümmern. So können Sie etwa auf Ihre Kosten eine Sicherheitstür oder ein Zusatzschloss (z.B. ein Balkenschloss) einbauen lassen. Da Umbauten vor allem im Altbau heikel sind, halten Sie am besten mit Ihrer Hausverwaltung Rücksprache, um böse Überraschungen zu vermeiden.


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