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Cenovis Klare Gemüsebrühe - Halb leer statt voll

Lebensmittel-Check Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine gekörnte Gemüsesuppe in übergroßer Verpackung.

 

Cenovis Klare Gemüsebrühe: Die Füllmenge ist zwar korrekt angegeben, ... (Bild: U.Payer/VKI)
Cenovis Klare Gemüsebrühe: Die Füllmenge ist zwar korrekt angegeben, ... (Bild: U.Payer/VKI)

Cenovis Klare Gemüsebrühe: Die Füllmenge ist zwar korrekt angegeben, ... (Bild: U.Payer/VKI)

... das Glas ist aber nur zur Hälfte befüllt. (Bild: U.Payer/VKI)
... das Glas ist aber nur zur Hälfte befüllt. (Bild: U.Payer/VKI)

... das Glas ist aber nur zur Hälfte befüllt. (Bild: U.Payer/VKI)

Überdimensionierte Verpackung

Das steht drauf: Cenovis Klare Gemüsebrühe

Gekauft bei: Reform Martin GmbH, 1030 Wien

Das ist das Problem

Ein Glas Cenovis Klare Gemüsebrühe. Auf dem Etikett sind das staatliche deutsche Bio-Siegel und die Auslobungen palmfettfrei, laktosefrei, glutenfrei und vegan aufgedruckt. Das Produkt scheint demnach eher für Leute konzipiert, die sich mit Ernährung genauer auseinandersetzen. Doch für Konsumenten, die obendrein umweltbewusst sind, ist diese Trockensuppe im Glas nichts: Das Gebinde ist nur halb voll.

Dose nur halb voll

Eine Konsument-Leserin machte uns auf das Produkt aufmerksam: "Letztens kaufte ich im Naturladen Martin reformstark in Wien eine Gemüsesuppenbasis und staunte zu Hause beim Öffnen nicht schlecht, als die Dose nur halb gefüllt war. Die Packung ist korrekt gekennzeichnet, die enthaltene Menge angegeben und an einem kleinen Spalt, wo kein Etikett ist, sieht man auch, dass nur bis zur Hälfte gefüllt ist. Doch für mich ist es trotzdem nicht erwartbar und eine Verschwendung. Ich gebe gerne mehr Geld aus für mehr Inhalt und möchte keine Luft kaufen ...".

Es geht umweltschonender

Hersteller Heirler Cenovis fühlte sich auf unsere Bitte um Stellungnahme bemüßigt, die in Deutschland geltenden rechtlichen Vorgaben und Definitionen für Mogelpackungen ausführlich und breit zu erklären. Uns hätte aber viel mehr interessiert, weshalb der Hersteller das Glas nicht bis zum Rand mit Suppenbasis füllt und das Produkt somit wesentlich umweltschonender verpackt in den Handel bringt!

Reaktion der Firma Heirler Cenovis

Was Heirler Cenovis zur überdimensionierten Verpackung der Cenovis Klaren Gemüsebrühe sagt:

"Eine Mogelpackung liegt dann vor, wenn die Aufmachung eines Produkts zu einer erheblichen Fehlvorstellung über die enthaltene Menge des Lebensmittels führen kann. Grundsätzlich sind Freiräume bei undurchsichtigen Packungen dann unzulässig, wenn sie 30 % und mehr des Füllvolumens ausmachen.
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht bei Packungen mit Trockensuppen oder Trockensaucen. Bereits seit dem Inkrafttreten der eichrechtlichen „Mogelpackungsvorschriften“ ist es allgemein anerkannt, dass diese nicht auf Lebensmittel anzuwenden sind, die nach dem Volumen der genussfertigen Zubereitung gekennzeichnet werden. Dies trifft insbesondere auf konzentrierte Suppen und Brühen zu (hierzu zählen auch die genannten Trockenerzeugnisse) und ist sinnvoll, da aus Sicht des Verbrauchers nicht entscheidend ist, welche Menge an Pulver die Verpackung enthält. Es kommt für den Verbraucher vielmehr darauf an, welche Menge des verzehrfertigen Produkts er aus dem Inhalt zubereiten kann. Eine etwaige Fehlvorstellung über die enthaltene Pulvermenge wäre daher nicht rechtserheblich.
Diese Rechtsauffassung wurde dem Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. zudem (noch unter Bezug auf das alte Eichgesetz) durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) schriftlich bestätigt. Im Wortlaut führt das BMWi aus: „(...) Das Thema „Verpackung von Trockensuppen“ (ist) vom Arbeitsausschuss Mogelpackungen des Länderausschusses Gesetzliches Messwesen (...) behandelt worden. Dabei wurde festgestellt, dass Packungen mit Trockensuppen, bei denen die Ergiebigkeit gekennzeichnet wird, nicht unter § 17 Eichgesetz fallen.“
Da die Ergiebigkeit bei dem betreffenden Erzeugnis ausdrücklich deklariert ist („ergibt X Liter“), kommt es im Ergebnis auf den Freiraum der Fertigpackung nicht an. Der Vorwurf ist daher unbegründet."

Heirler Cenovis GmbH
19. 1. 2016

Wir meinen: Lassen Sie Produkte in übergroßer Verpackung am besten im Regal liegen. Suppenbasis gibt es auch als Würfel. Bei diesen wird weniger Verpackungsmaterial verbraucht und auch nicht so viel Luft mit dem Produkt verkauft.

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