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dm Matcha & Kräuter Tee - Wenig Matcha

Lebensmittel-Check

 

Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Matcha & Kräuter Tee von dm, der kaum Matcha enthält.

 

dm Matcha & Kräuter Tee: Durch den Produktnamen entsteht der Eindruck, dass Matcha zu den Hauptzutaten zählt. Bild: VKI
dm Matcha & Kräuter Tee: Durch den Produktnamen entsteht der Eindruck, dass Matcha zu den Hauptzutaten zählt. Bild: VKI

dm Matcha & Kräuter Tee: Durch den Produktnamen entsteht der Eindruck, dass Matcha zu den Hauptzutaten zählt. Bild: VKI

dm Matcha & Kräuter Tee: Das Produkt enthält allerdings nur 5 % Matcha. Bild: VKI
dm Matcha & Kräuter Tee: Das Produkt enthält allerdings nur 5 % Matcha. Bild: VKI

dm Matcha & Kräuter Tee: Das Produkt enthält allerdings nur 5 % Matcha. Bild: VKI

Missverständliche Produktbezeichnung

Das steht drauf: dm Matcha & Kräuter Tee

Gekauft bei: dm

Das ist das Problem

Matcha – ein Pulver aus getrockneten Grünteeblättern – wird traditionell in der japanischen Teezeremonie verwendet und hat in den letzten Jahren auch bei uns Furore gemacht. Die Herstellung des feinen Pulvers ist aufwendig, Matcha daher entsprechend teuer. Matcha wird unter anderem auch zur Verfeinerung von Blatt-Tees verwendet. Bei dm gibt es Matcha & Kräuter Tee im Aufgussbeutel. „Matcha & Kräuter Tee“ steht groß auf der Packung, auf der auch diverse Pflanzen abgebildet sind. Matcha steht im Produktnamen an erster Stelle, also wird er wohl die Hauptzutat des Tees sein, oder?

Kaum Matcha enthalten

Nein: In der Sachbezeichnung auf der Packungsrückseite kommt dm Matcha & Kräuter Tee bereits als „Bio Kräuter- und Grünteemischung“ daher. Die Zutatenliste sorgt dann endgültig für Klarheit. Demnach setzt sich der Tee aus Anis, 16 % Spearminze, Zimt, Orangenschalen, 13 % Eukalyptus, Pfefferminze, 7 % Zitronenmyrthe, 5 % Matcha und Süßholz zusammen.

Gewürze nicht Teil des Produktnamens

Der dm Matcha & Kräuter Tee enthält also gerade einmal mickrige 5 % Matcha und besteht überraschenderweise nicht nur aus Kräutern und Matcha, sondern auch aus Gewürzen wie Anis, Zimt, Orangenschalen und Süßholz. Gewürze sind aber weder Teil des Produktnamens, noch sind sie vorne auf der Packung in Wort oder Bild als Zutat angekündigt. Das sorgt für Irritation bei Kunden: „Ich hab mir den Tee extra gekauft, weil ich keine Früchtetees mag. Nun lese ich in der Zutatenliste z.B. Orangenschalen. Auch die anderen Zutaten würde man durch den Namen nicht vermuten“, schrieb uns eine KONSUMENT-Leserin. Das finden wir auch. Daher schlagen wie vor: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits auf der Vorderseite der Packung deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Tee zu einem wesentlichen Anteil aus Gewürzen besteht.

Reaktion der Firma dm

Was dm dazu sagt, dass dem Matcha & Kräuter Tee nur wenig Matcha beigemengt ist. 

„Wir verstehen die Kritik der Konsumentin so, dass der Name „Matcha & Kräuter“ auf sie den Eindruck macht, dass in der Rezeptur ausschließlich Kräuter und Matcha verwendet werden. Die Orangenschalen, die ebenfalls Bestandteil der Rezeptur sind, passen von daher nicht in ihr Verständnis dieses Tees. Aus unserer Sicht müssen wir hier unterscheiden zwischen dem Namen des Tees, der Bezeichnung des Lebensmittels und der Zutatenliste:

Produktname:
Bezüglich der Namensgebung haben wir uns auf die geschmacksgebenden Zutaten konzentriert. Für uns ist es wichtig, dass die Produktbezeichnung (der Name) das ausdrückt, was den Geschmack ausmacht, in diesem Fall Kräuter und der japanische Matcha.

Bezeichnung des Lebensmittels:
Die Bezeichnung des Lebensmittels, die auf der Seite der Faltschachtel zu finden ist, ist ein bindendes Kennzeichnungselement nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) 1169/2011. Zu dieser Angabe sind wir also gesetzlich verpflichtet. Da die überwiegenden Anteile dieser Rezeptur Kräuter sind bzw. der geschmacksgebende Matcha, handelt es sich bei diesem Tee nicht um einen Früchtetee.

Zutatenliste:
Als weiteres bindendes Kennzeichnungselement schreibt die LMIV ebenfalls die Zutatenliste vor, die sich in diesem Fall direkt unter der Bezeichnung des Lebensmittels befindet. Gemäß dieser Verordnung (VO (EU) 1169/2011 (LMIV), Kapitel IV, Artikel 12, Absatz 1 (Bereitstellung und Platzierung verpflichtender Informationen über Lebensmittel)) müssen die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel „verfügbar und leicht zugänglich sein“.

Die bei dieser Teemischung verpflichtenden Kennzeichnungselemente sind auf der Verpackung für den Verbraucher deutlich sichtbar angebracht. Wir gehen davon aus, dass der Verbraucher die Zutatenliste liest, um eine Kaufentscheidung zu treffen. Dass der Tee in diesem Fall nicht den Geschmack der Konsumentin getroffen hat, bedauern wir sehr. Der Matcha & Kräuter Tee von unserer dm Marke dmBio entspricht der gesetzlichen Verordnung.“

dm Kundenservice
22. 03. 2018

Wir meinen: Nicht einmal bei einem so simplen Produkt wie Tee ist auf den Produktnamen Verlass. Die Zusammensetzung geht ausschließlich aus der Zutatenliste hervor. 
 

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