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Inzersdorfer Rahmschnitzerl - In Form gebracht

  

Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Ein Rahmschnitzerl von Inzersdorfer, das in Wahrheit aus Formfleisch besteht.

Inzersdorfer Rahmschnitzerl (Bild: VKI/ K. Schreiner)
Inzersdorfer Rahmschnitzerl (Bild: VKI/ K. Schreiner)

Inzersdorfer Rahmschnitzerl (Bild: VKI/ K. Schreiner)

Gepresstes Kunstprodukt

Das steht drauf: Inzersdorfer Rahmschnitzerl in feiner Rahmsauce mit Spiralen

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist drin

Ein weißer Teller, darauf g’schmackiges Fleisch mit Sauce und Teigwaren. Drunter die verheißungsvolle Bezeichnung: „Rahmschnitzerl in feiner Rahmsauce mit Spiralen“. Wem da nicht das Wasser im Mund zusammenläuft. Dazu noch der praktische Umstand, dass das Gericht nicht in den Kühlschrank muss, sondern in Küchenkasten oder Speisekammer aufbewahrt werden kann. Muss es einmal ganz schnell gehen – Deckel einstechen, ab in die Mikrowelle und schon gibt es nach ein paar Minuten was Warmes zu essen.

Schaut man genauer hin, vergeht einem allerdings der Appetit. Schnitzerl ist hier nämlich nicht die Bezeichnung für ein kleines Stück Fleisch, wie man blauäugig annehmen könnte, sondern steht für Formfleisch. Dafür werden walnussgroße Fleischstücke in einem Arbeitsgang mit Kochsalz vermischt, eventuell gewürzt und dann mechanisch bearbeitet (gemengt, getumbelt). Unter Anwendung von Druck entsteht aus dieser Mischung schließlich „Formfleisch“. Ein gepresstes Kunstprodukt also, das nichts mit dem klassischen, von einem Fleischstück herunter geschnittenen Schnitzel zu tun hat. Natürlich darf in so einem Fall nicht das Wort Schnitzel auf der Verpackung stehen, „Schnitzerl“ aber schon, denn diese Verkleinerungsform ist im Gegensatz zum Grundwort nirgends definiert. Was ein einzelner Buchstabe und eine gute Marketing- bzw. Werbabteilung alles ausmacht!

Selbstverständlich muss der Verbraucher über diese Art des Produkts informiert werden. Das tut Inzersdorfer auch. Auf der Rückseite der Verpackung findet sich unter dem sehr gut lesbaren Rahmschnitzerl der Zusatz „Aus heimischem Rindfleisch geformt“ – allerdings in so winzig kleiner Schrift, das es kaum mehr zu entziffern ist. Auch die Zutatenliste vermerkt, dass die enthaltenen 15% Rindfleisch „aus kleinen Stücken zusammengesetzt“ wurden. Damit entspricht alles dem Buchstaben des Gesetzes. Selber schuld, wer bei Schnitzerl an Schnitzel denkt. Und ja: Wer sucht, der findet die einschlägigen Infos auch auf der Verpackung, Adlerauge oder Leselupe vorausgesetzt. Nicht fündig wird man erstaunlicherweise auf www.inzersdorfer.at. Dort ist bei den Produkt­beschreibungen die Sache mit dem Formfleisch erstaunlicherweise mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt.

Reaktionen

Was die Firma Maresi, zu deren Geschäftsfeld auch die Traditionsmarke Inzersdorfer gehört, zum feinen Unterschied zwischen Schnitzel und Schnitzerl sagt:

„Wie Sie wissen, ist Inzersdorfer als traditionelle österreichische Marke stets bestrebt, nicht nur den Geschmack der Österreicherinnen und Österreicher zu treffen, sondern selbstverständlich auch alle österreichischen und europäischen Vorschriften für Lebensmittel einzuhalten. Dabei wird dem Konsumenten die volle Information über die Produkte gegeben.
Die Bezeichnung „Schnitzerl“ ist einerseits als Hinweis auf die kleinen Fleischstücke, aus denen das Fleisch geformt ist, zu werten und andererseits, um dem Konsumenten in aller Kürze zu sagen, in welche Kategorie er das Produkt einordnen kann: ein einwandfreies Fertiggericht mit hochwertigem Rindfleischstücken.

Seit fast 10 Jahren wird diese Produktbezeichnung ohne jegliche Beanstandung verwendet, die damalige Umstellung auf geformtes Fleisch hat noch dazu beigetragen, zahlreiche Konsumentenbeschwerden in Bezug auf Fleischqualität (unterschiedliche Gewichte, zu klein, zu flachsig usw.) quasi auf Null zu reduzieren und damit die Zufriedenheit unserer Konsumenten zu stärken.
Die genaue Angabe „geformt aus“ folgt dann entsprechend dem österreichischem Codex und der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung in der Sachbezeichnung sowie der Zutatenliste. Wir halten ausdrücklich fest, dass es keine rechtliche Regelung gibt, die die Sachbezeichnung auf einer bestimmten Produktseite vorschreibt.

In der heutigen Zeit hat der Lebensmittelhersteller zahlreiche Kennzeichnungs­vorschriften, die im Übrigen vielfach auch auf Verlangen der Konsumentenschutz­organisationen beschlossen wurden, zu berücksichtigen. Dadurch wirken Packungen teilweise überladen und „unlesbar“. Neben dem rechtlich-inhaltlichen sind natürlich auch andere Kommunikations-Elemente aus Marketingsicht auf einer Packung zu beachten. Generell ist dabei z.B. auf ein einheitliches Markenbild, abgestimmt auf das gesamte Inzersdorfer-Sortiment, zu achten. Den unterschwellig mit der Frage nach der Positionierung des Hinweises auf geformtes Rindfleisch verbundenen Vorwurf nach „Desinformation“ verstehen wir nicht. Wir haben sogar vor ein paar Jahren mit dem rechtlich vorgeschriebenen Sichtfeld die Sachbezeichnung mit dem Hinweis auf „geformtes heimisches Rindfleisch“ auf die Seitenfläche verschoben, sodass beim Stapeln im Regal oder im Kasten zuhause diese Bezeichnung von der Seite gut erkennbar ist!

So gut wie jede Hausfrau oder jeder Hausmann verwendet beim Kochen zum Würzen von Fleisch oder als Basis für Saucen Suppenwürze (klassischer Suppenwürfel) oder eine Würzbasis. So gut wie jede dieser handelsüblichen Zutaten enthalten diese auch Aroma, genauso bei unserem Produkt. Wir verwenden für die Rahmsauce Bouillon und Bratensaucebasis sowie eine Würzmischung für das Fleisch. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit, entsprechend den geltenden Kennzeichnungsvorschriften, wurden diese zusammengesetzten Zutaten in die einzelnen Zutaten „aufgelöst“. Sie finden daher Aroma, genau so wie Speisesalz oder Gewürzextrakt in den beiden Teilen Saft oder Fleischzubereitung in der Zutatenliste. In der Gastronomie ist in Österreich neben der Verwendung zahlreicher Halbfertigprodukte (mit Aroma und Geschmacksverstärkern) auch geformtes Fleisch durchaus üblich, denken Sie z.B. an die Hühnernuggets.

In Anlehnung an das österreichische Gericht „Rahmschnitzel“ haben wir in bewährter Art ein Fertiggericht mit gleichbleibender Fleischqualität und hochwertigem Muskelfleisch vom Rind sowie einer guten Rahmsauce kreiert – ein über Jahre bewährtes Rezept – in Österreich hergestellt.

Maresi Austria
20.01.2011

Wir meinen: Den Hinweis auf Formfleisch im Kleingedruckten verstecken und auf der Homepage erst gar nicht erwähnen, ist nicht unbedingt das, was wir uns unter kundenfreundlicher Information vorstellen.

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