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Veganz Yellow Patty Kürbis-Süßkartoffel - Wirklich vegan?

[Asset Included (Id:318881359051;Type:Bild)] Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein als „vegan“ angepriesener Bratling auf Basis von Kürbis und Süßkartoffel, in dem möglicherweise auch kleine Mengen Milch und Ei drin sein können.

 

Billa Petersilie: laut Regalschild aus Österreich, laut Etikett aus Italien; Bild: A. Konstantinoudi/VKI
Billa Petersilie: laut Regalschild aus Österreich, laut Etikett aus Italien; Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Billa Petersilie: laut Regalschild aus Österreich, laut Etikett aus Italien; Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Vegan, trotzdem können Milch und Ei enthalten sein

Das steht drauf: Veganz Yellow Patty Kürbis-Süßkartoffel

Gekauft bei: Interspar

Das ist das Problem

Veganz Yellow Patty Kürbis-Süßkartoffel ist ein vorgegarter Bratling aus Gemüse mit Kürbis und Süßkartoffel als Hauptzutaten. Seine Zubereitung ist einfach: in einer Pfanne mit Öl etwa fünf Minuten braten, bis er leicht knusprig ist  – fertig.

Vegan oder doch nicht?

Der Bratling ist auf der Verpackung als „vegan“ gekennzeichnet. Also sollte er ausschließlich aus pflanzlichen Zutaten erzeugt sein. Oder? Das hatte jedenfalls eine KONSUMENT-Leserin angenommen, als sie Veganz Yellow Patty kaufte. Doch aus der Packungsaufschrift ging etwas anderes hervor. Enttäuscht schrieb sie uns: „Da ich mich seit einiger Zeit vegan ernähre, habe ich mir von Veganz das Kürbis-Süßkartoffel Patty gekauft. Das Produkt ist als ,vegan‘ ausgelobt. Im Kleingedruckten liest man jedoch: ,Kann Spuren von Milch, Ei und Lupine enthalten‘.

Hersteller sichern sich ab

Ich möchte in meinem als ,vegan‘ ausgelobten Produkt keine Spuren von Milch oder Ei haben!“
Allergien können sowohl durch pflanzliche Lebensmittel als auch durch solche tierischen Ursprungs ausgelöst werden. Der Hinweis „kann Spuren von … enthalten“ bezieht sich auf Allergene, die unbeabsichtigt (z.B. durch Verunreinigungen) in ein Lebensmittel gelangen. Er erfolgt auf freiwilliger Basis und dient den Herstellern zur Absicherung.

Restmengen von Zutaten

Betriebe stellen üblicherweise mehrere Produkte her. Von den Produktionsanlagen können trotz gründlicher Reinigung eventuell kleinste Restmengen von Zutaten in Erzeugnisse gelangen, die diese Zutaten normalerweise nicht enthalten. Hinweise auf Spuren allergener Lebensmittel sind für Allergiker (bzw. auch für Veganer) aber nicht immer hilfreich, weil Hersteller Produkte mitunter mit umfangreichen Listen aller möglichen Allergenspuren kennzeichnen.

Neue Analysemethoden

Dadurch wird aber die Produktauswahl für Allergiker und Veganer unnötig eingeschränkt.
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung arbeitet an der Entwicklung von Analysemethoden zum sicheren Nachweis von Spuren unerwünschter Lebensmittel in Produkten. Wenn das gelingt, wird der Hinweis „kann Spuren von … enthalten“ in Zukunft hoffentlich nicht mehr so häufig auf den Etiketten auftauchen.

Reaktion der Firma Veganz

Was Veganz, dazu sagt, dass das als „vegan“ gekennzeichnete Produkt Yellow Patty Kürbis-Süßkartoffel möglicherweise Spuren von Ei und Milch enthält.

„Veganz hat es sich zur Aufgabe gemacht, jedem den Zugang zu einer veganen Lebensweise zu ermöglichen. Den Fokus legen wir dabei auf Lebensmittel. Wir stehen dafür ein, dass alle Produkte gänzlich frei von tierlichen* Inhaltsstoffen, aber auch frei von tierlichen Verarbeitungshilfsstoffen sind, welche nicht in der Zutatenliste deklariert werden müssen. Entscheidend dabei ist, dass den Produkten keine tierlichen Bestandteile hinzugefügt wurden. Alle Artikel in unserem Sortiment werden sorgfältig ausgewählt und unterliegen strengen Qualitätsanforderungen.

Eine rechtsverbindliche Definition zum Veganbegriff gibt es derzeit noch nicht.
Bereits im September 2013 ,hat der Bundesrat einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem eine bessere Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln erreicht werden soll‘. Noch im Januar 2014 wird bekannt, dass sich die Bundesregierung nicht für eine zeitnahe rechtsverbindliche Definition der Begriffe ,vegan‘ und ,vegetarisch‘ einsetzt. Erst im Juni diesen Jahres ,hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) (…) ohne Gegenstimmen für eine rechtsverbindliche Definition (…) ausgesprochen‘ Quelle: www.vebu.de
Nun bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung dem Beschluss und der damit verbundenen Forderung der Länder nachkommt. Unabhängig von einer rechtsverbindlichen Definition erfüllt Veganz schon heute alle der zum Beschluss vorliegenden Punkte.

Abgrenzung Vegan-Begriff zu ,kann Spuren von … enthalten‘
Einige Produkte sind mit einem Hinweis auf Spuren bestimmter Stoffe gekennzeichnet, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Dazu zählen unter anderem auch Allergene tierlicher Herkunft wie Milch oder Ei. Der Hinweis auf Spuren bedeutet lediglich, dass Produktionsrückstände in Anlagen und Maschinen aus konstruktionstechnischen Gründen nicht ausgeschlossen werden können. Trotz gründlicher Reinigung können vegane Produkte daher auch Spuren von nicht-veganen Stoffen enthalten, die sich allerdings im unteren Mikrogrammbereich bewegen. Der Hinweis auf diese Spuren ist für schwere Allergiker sehr wichtig, da bei diesen Personen oft Kleinstmengen zu einer allergische Reaktion führen können.

Die Fragen, ob ein Produkt vegan ist oder ob es für einen Allergiker geeignet ist, sind für uns demnach getrennt zu betrachten. In unserem Sortiment befinden sich auch Produkte, die in Produktionsanlagen hergestellt werden, in denen auch nicht-vegane Produkte produziert werden. Denn indem wir die Produktpalette nicht nur auf Hersteller mit rein veganen Produktionsanlagen einschränken, tragen wir dazu bei, die Ausbeutung von Tieren weiter zu vermindern und den veganen Gedanken zu verbreiten.
*Wir verwenden den Begriff ,tierlich‘ anstelle von ,tierisch‘, um den antispeziesistischen Grundgedanken hervorzuheben.“

Veganz Procurement GmbH
28. 10. 2016

Wir meinen: Kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein als vegan gekennzeichnetes Produkt Spuren tierischer Lebensmittel enthält, sollte das gleich vorne auf der Verpackung stehen.

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