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Alarmanlagen, Lampen ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 8/2013 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Alarmanlagen zum Selbsteinbau 7/2013

Sicherheitskonzept nötig

Eine Alarmanlage schützt nicht vor einem Einbruch, sondern meldet einen Einbruch, wenn dieser schon passiert ist. Da ist schon die Türe oder ein Fenster aufgebrochen oder der Täter steht bereits im Haus. Bei Planung und Umsetzung einer Einbruchmeldeanlage ist ein Sicherheitskonzept nötig. Dieses enthält beispielsweise Gefahren im Allgemeinen, persönliche Schutzbedürfnisse, Interventionszeit der Hilfe leistenden Stellen wie Polizei oder Wachdienste, bauliche Beschaffenheit, soziale und geografische Umgebung, mögliche Tätergruppe und vieles mehr.

Ihr Hinweis, dass ein bellender Hund als Abwehrmaßnahme zuverlässig ist, mag gelten, allerdings nimmt man ihn vielleicht tage- oder wochenlang mit ins Urlaubsdomizil. Alle, die sich mit dem Kauf einer Einbruchmeldeanlage beschäftigen, sollten wissen, dass es eine OVE Richtlinie 2 gibt. Diese umfasst alle wichtigen Punkte für die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Einbruchmeldeanlagen.

Rudolf W.
Sachverständiger für Gefahrenmeldeanlagen
E-Mail

Arzt-Patienten-Gespräch 7/2013

Zuhören wird nicht bezahlt

Der Klassiker ist für uns Urologen die erektile Dysfunktion. Der Patient ist fertig, steht schon an der Tür mit der Schnalle in der Hand und dann kommt der Satz: „Da wäre noch etwas ...“. Und der Urologe weiß, was jetzt kommt: Erektionsprobleme, deren ausführliche Abhandlung, Beratung und Therapie keine Krankenkasse bezahlt, die aber sehr viel Zeit kosten. Und das Wartezimmer ist voll.

Nicht nur der Patient hat Probleme, auch der Arzt. Er lebt auch davon, dass seine Arbeit bezahlt wird, nicht nur handwerkliche und geistige, sondern auch Zuhören. Das wird viel zu oft vergessen, am liebsten von den Kassen, dafür wird nämlich nahezu nichts bezahlt.

Dr. Thomas L.
FA für Urologie und Andrologie
E-Mail

Diskonthandel 8/2013

Topfpflanzen vertrocknet

Nach meinem Einkauf in einer Tiroler Hofer-Filiale in Kufstein ist es mir sehr sauer aufgestoßen, als ich bereits zum zweiten Mal vor vertrocknenden Topfpflanzen gestanden bin, die sichtlich kein Wasser erhalten und dadurch zu Grunde gehen. Da es mir widerstrebt, wenn Dinge produziert werden, um danach dem Verderb preisgegeben zu werden, habe ich beim Leiter des Marktes nachgefragt. Er gab mir zu verstehen, dass sie mehr Mühe hätten, wenn sie alle Topfpflanzen, die sie gießen und die dann nicht verkauft an die Zentrale zurückgehen, entsorgen müssten.

Beim ersten Mal, als ich noch glaubte, es sei einfach ein unglücklicher Umstand, dass die Pflanzen vertrocknen, hat mir eine Verkäuferin erklärt, dass die Pflanzen einfach zurückgeschickt würden, wenn sie zwangsläufig vertrocknen. Also retour an den Absender, die Kosten dafür zahlt auf Umwegen ja eh der Kunde. Was nützen CO2-neutrale Lebensmittel und Fair-Trade-Produkte im Sortiment, wenn nicht für die Pflanzen gesorgt wird, falls sie nicht am ersten Tag gleich weggehen wie die warmen Semmeln?

Mag. Angela L.
E-Mail

Firma Hofer meinte dazu:

Generell ist es unser Anspruch, Bestellmengen im Frischebereich so zu wählen, dass max. 1 – 2 Tagesbestände in den Filialen sind, um unseren Kunden laufend frische Ware anbieten zu können und auch den Pflegeaufwand für diese Produkte so gering wie möglich zu halten.

Sollte dies jedoch in manchen Situationen nicht immer möglich sein, wie in diesem Fall im Pflanzenbereich, sind unsere Filialen dazu angehalten, auf die regelmäßige Pflege (u.a. das Gießen) der Pflanzen zu achten, was gerade in so heißen Perioden wie derzeit wichtig ist. Wir möchten uns bei Ihnen für den Hinweis bedanken und werden dieses Thema wieder verstärkt in unseren Filialen ansprechen.

Feuchtigkeitsschäden bei Handys 6/2013

Doch repariert

Zu Weihnachten 2011 kauften wir ein Samsung i9250 Galaxy Nexus. Bis Anfang März diesen Jahres funktionierte es einwandfrei. Eines Morgens ließ es sich nicht einschalten, nur bei angestecktem Ladegerät und durch Drücken mehrerer Tastenkombinationen kam so eine Art Reparatursymbol auf dem Display.

Deshalb brachten wir das Gerät zum Händler, wo wir es gekauft hatten. Dort versicherte man uns, dass wir ohnehin innerhalb der Gewährleistungsfrist sind. Nach mehrwöchigem Warten wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass das Handy einen Wasserschaden habe, deshalb also keine Gewährleistung oder Garantie übernommen werde. Wir durften dann 37 Euro für das unreparierte Gerät bezahlen und bekamen ein Foto mit dem angeblichen Wasserschaden. Als wir dem Filialleiter eine Klage androhten sagte er nur, dass die Firma bis jetzt jede einzelne dieser Klagen gewonnen hat.

In der Zwischenzeit machte mich eine Kollegin auf ein Samsung Service Center in der Praterstraße in Wien aufmerksam, wo sie gute Erfahrungen gemacht hatte. Wir brachten also das defekt Handy dorthin und bekamen es nach einer Woche repariert zurück. Kosten: 0 Euro, da Gewährleistung! Und von Feuchtigkeitsschaden war keine Rede.

Brigitte W.
E-Mail

Frozen Yogurt 7/2013

Falsche Preise

Leider ist uns bei den Preisen in den Tabellen für verpackte bzw. offene Frozen Yogurt ein Fehler passiert. Die fehlerhaften Angaben wurden korrigiert.

Wir bitten um Entschuldigung!

Die Redaktion

Lampen 6/2013

Kurze Lebensdauer

Ich kaufte im November 2012 bei der Firma bauMax in Linz eine Energiesparlampe Marke Philips. Wir haben die Lampe dann im April 2013 in unserem Bad im Betrieb genommen. Ende Mai war sie hin. Betriebsstunden (sehr großzügig berechnet) etwa 10. Diesen Lampen werden etwa 19.000 Betriebsstunden zugeschrieben.

Ich habe bei bauMax reklamiert. Mir wurde gesagt, auf LED-Lampen gibt es keine Garantie. Nun habe ich das hochgepriesenen Ding erworben, 19,50 Euro bezahlt und jetzt ist niemand bereit, mir den Schaden zu ersetzen. Was nützen Ihre Empfehlungen, wenn so die Praxis aussieht?

Alois K.
E-Mail

Firma bauMax gab dazu folgende Stellungnahme ab:

Laut Gesetz besteht auf LED-Lampen tatsächlich keine Garantie. Im Sinne der Kundenzufriedenheit werden bei bauMax diesbezügliche Reklamationen jedoch sehr unbürokratisch behandelt. Es tut uns leid, dass das bei unserem Kunden in Linz nicht der Fall war und bitten dies zu entschuldigen. Selbstverständlich wird die Marktleitung die kaputte LED-Lampe austauschen.

Lebensmittelkonservierung 4/2013

Fehlende Punkte

Unter Lebensmittelbestrahlung erwähnen Sie nicht die Diskussion darüber, dass durch die Bestrahlung der sichtbare Verderb reduziert wird – das aber auf Kosten des unsichtbaren, dieser also maskiert wird. Dass die Verwendung von Schutzgas öfter dem einzigen Zweck dient, beispielsweise Fleisch nur optisch frischer erscheinen zu lassen, wird nicht einmal angedeutet. Bei Sorbinsäure fehlt der Hinweis, dass Sorbinsäure in seltenen Fällen allergieauslösend wirken und Schleimhäute oder Haut empfindlicher Personen reizen kann.

Harald F.
E-Mail

Lebensmittelbestrahlung ist in Österreich lediglich für getrocknete Kräuter und Gewürze erlaubt und muss auf der Verpackung entsprechend deklariert sein. Bei der Verpackung von Lebensmitteln unter Schutzgas können mit zunehmender Dauer nachteilige Effekte entstehen. Allerdings ist unklar, ob sie bereits innerhalb der üblichen kurzen Haltbarkeitsfristen auftreten. Durch Sorbinsäure hervorgerufene allergieähnliche Ausschläge wurden ausschließlich in Hauttests beobachtet. In seltenen Fällen kann es zu Unverträglichkeitsreaktionen kommen.

Die Redaktion

Lebensversicherung: Er- und Ableben 6/2013

Unrentabel

Ihr Artikel unterscheidet nicht zwischen privater und betrieblicher Lebensversicherung. Dass die private Ansparung, egal in welche Form, unrentabel ist, müsste inzwischen jeder wissen. Die betriebliche Vorsorge wird durch die Steuervorteile zur höchst rentablen Sparform, sofern der Rententarif mit der garantierten Sterbetafel gewählt ist.

Mag. Hans B.
Hohenzell

Wir untersuchen ausschließlich Produkte für Verbraucher. Betriebliche Altersvorsorge ist kein Konsumentenprodukt. Pensionskassen zur betrieblichen Altersvorsorge haben erhebliche Verluste gemacht.

Die Redaktion

Reparaturanleitungen im Internet 7/2013

Kennzeichnung wünschenswert

Wäre es vielleicht denkbar, eine Art Kennzeichnung zu entwickeln, die schon beim Kauf erkennbar macht, ob alle für den Betrieb wesentliche Bauteile austauschbar und als Ersatzteile erhältlich sind. Wer sich dafür interessiert, kann somit beim Kauf entscheiden, ob er/sie dieses oder ein anderes Produkt kauft.

User "ritus"

Sonnenschutzmittel 7/2013

Testmethode

Sind diese Tests eigentlich als Blind- oder Doppelblind-Studien ausgeführt? Oder weiß der/die Proband/in, welches Produkt er/sie gerade bewertet?

User "workingclasshero"

Bei allen Tests von uns und unseren Kooperationspartnern handelt es sich um Blindversuche. Die Testpersonen wissen also nicht, welche Produkte sie anwenden.

Die Redaktion

Universal-Fernbedienung von Logitech 6/2013

Bessere Alternative

Sie beschreiben eine Fernbedienung, die mir von Preis und Bedienung (man muss einen PC haben) nicht sehr empfehlenswert erscheint. Ich stelle dieser Fernbedienung meine gegenüber, die eine einfache Lernfunktion hat, mit der man alles einfach programmieren kann. Die Sony RM VL600T kostet circa 20 €.

Mag. Gunter J.
Hall/Tirol

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