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Aufgespießt - Konsument 6/1999

 


Strafanzeigen bei Lebensmitteln

Wenn Lebensmittel-Untersuchungsanstalten Proben eindeutig als verfälscht, verdorben oder gesundheitsschädlich identifizieren, erstatten sie Anzeige. Diese werden strafrechtlich verfolgt. Aus insgesamt rund 5000 erstatteten Anzeigen im Jahr 1997 resultierten 7 Prozent unbedingte Geldstrafen, ebenfalls rund 7 Prozent bedingte oder teilbedingte Geldstrafen und eine bedingte Freiheitsstrafe. Der Großteil strafrechtlicher Verfahren wurde wegen „Nichtigkeit“ eingestellt. Der Tatbestand wurde zwar nicht bestritten, aber die Schuldfrage blieb offen. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit konnten nicht nachgewiesen werden. Im Durchschnitt „kostete“ eine Verurteilung gegen das Lebensmittelrecht 126 Schilling. Kennzeichnungsvergehen werden verwaltungsgerichtlich behandelt.


Vertrag statt Rendezvous

 
Partner-Inserat als Falle
Die Anzeige mit Telefonnummer war im Internet plaziert: Frau Sonja suche einen Partner. Herr G. griff zum Hörer. Rückgerufen wurde er von einer Mitarbeiterin eines Partnerinstituts. Ohne Vertrag mit dem Institut kein Treffen mit Frau Sonja, hieß es. Herr G. unterschrieb. Vertragslaufzeit: zwei Jahre, Zahlungen 1500 Schilling monatlich. Frau Sonja hat er trotzdem nicht kennengelernt, ein Treffen mit einer anderen Frau entsprach nicht seinen Vorstellungen. Herr G. wollte mit dem Institut nichts mehr zu tun haben. Und er hatte Glück: Da der Vertrag mit der Mitarbeiterin des Instituts unstatthafterweise an einem Sonntag abgeschlossen worden war, konnte er kostenlos storniert werden.

Rechtsvertretung für Minderjährige

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt oder Mißbrauch geworden sind, können in der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien eine kostenlose Rechtsvertretung in Anspruch nehmen. Anlaufstelle ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft (Telefon 1708, Vorwahl Landeshauptstadt). Nach einem Erstgespräch mit den Betroffenen und einer Überprüfung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft wird die Rechtsanwaltskammer um Nominierung eines Anwaltes ersucht. Die rechtliche Vertretung umfaßt Voruntersuchung, Vernehmungen und die Hauptverhandlung. Auf- gabe der Rechtsanwälte ist es, auf die Einhaltung der gesetzlichen Opferschutzbestimmungen zu achten und die finanziellen Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzensgeld) des Opfers durchzusetzen.


Bioenergetischer Nepp

 
Viel Geld für
null Wirkung
Ein esoterischer Unfug mehr: Sie sieht aus wie eine simple Marmorfliese, soll aber laut Herstellerangaben bei Lebensmitteln und Getränken, die auf die „bioenergetischen Vitalisierungsplatte“ gestellt werden, Molekularstrukturen verbessern, Schadstoffe „harmonisieren“ und Säurewerte, Bitterstoffe reduzieren. Der wohlfeile Preis für so einen Wunderuntersatz? 300 Schilling für eine 15 x 15 cm große Platte, hochgerechnet über 13.300 Schilling pro Quadratmeter.
Bekanntermaßen kann der Glaube Berge versetzen. Trotzdem: Wer so eine Harmonisierungsplatte kauft, vitalisiert ausschließlich das Konto von Hersteller und Vertreiber.

Sparkasse als Schule?

150.000 Schilling wollte einer unserer Leser Ende letzten Jahres kurzfristig anlegen. In einer Sparkasse wurde ihm ein 3-Monats-Sparbuch mit zweiprozentiger Verzinsung empfohlen. Nach Fristablauf fand er einen Nettozinsertrag von „nur“ rund 560 Schilling vor: Er hatte irrtümlich damit gerechnet, pro Monat zwei Prozent Zinsen zu erhalten. In der Sparkasse wurde ihm erklärt, daß sich die Verzinsung auf ein ganzes Jahr beziehe, in der Zwischenzeit eine Zinssatzsenkung – auf 1,75 Prozent – erfolgt und die Kapitalertragssteuer abzuziehen sei. Effektive Verzinsung: 1,45 Prozent pro Jahr. Bis hierher ist alles völlig korrekt. Daß der enttäuschte Kunde noch „aufgeklärt“ wurde, daß man „Zinsrechnen doch schon in der Volksschule lernt“, hätte man sich von seiten der Sparkasse sparen können.

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