Zum Inhalt

Bahnfahren, Biosprit, Steuern ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 2/2013 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Bahnfahren: Sparen mit KONSUMENT 11/2012

SparSchiene rasch ausverkauft

Mit der SparSchiene der ÖBB, die wir seit Langem nutzen, machen wir in letzter Zeit weniger gute Erfahrungen. Als meine Frau und ich das letzte Mal zu unserer Tochter nach Köln fuhren, habe ich am Westbahnhof am ersten Tag des Verkaufes (3 Monate vor Reiseantritt!) um zirka 8 Uhr(!) kein Ticket mehr zum Mindestpreis erhalten und musste daher schon acht Stunden nach Verkaufsbeginn einen teureren Tarif akzeptieren.

Früher bekam ich den günstigen Tarif oft noch drei Wochen vor Reiseantritt! Begründung des Bahnbediensteten: Der Verkauf beginnt jeweils um 0 Uhr und da schlagen eben schon Reisebüros und andere Firmen zu. Ist das im Sinne der ÖBB(-Kunden)?

Franz Schachinger
Wien

Die ÖBB meinten dazu:

Das Produkt SparSchiene ist bei unseren Kunden sehr beliebt und kann über verschiedenste Vertriebskanäle gebucht werden. Wir haben ein starkes Plus bei den Fahrgästen, das betrifft Nah- und auch Fernverkehr. Natürlich sind die günstigsten und attraktivsten Tickets am schnellsten vergriffen. Wir können das SparSchiene-Kontingent nicht beliebig erweitern, da wir wie ein vorsichtiger Kaufmann auf die Wirtschaftlichkeit unserer Züge achten müssen. Die Tickets haben in den einzelnen Vertriebskanälen aber einen unterschiedlichen Vorverkaufsstart: Online startet der Vorverkauf 180 Tage vor der Fahrt, am Ticketschalter bei Nachtverbindungen ebenfalls 180 Tage und bei Tagesverbindungen sind es drei Monate vor der Fahrt. Ab dem Zeitpunkt der Freischaltung greifen alle nationalen und internationalen Buchungsstellen darauf zu. Natürlich sind die günstigsten und attraktivsten Tickets am schnellsten vergriffen. Reisebüros müssen bei Online-SparSchiene-Tickets, genauso wie Einzelpersonen, bei der Buchung den Namen des Reisenden angeben.

Biosprit 11/2012

Widerspruch der Landwirtschaftskammer

Mit neutraler Konsumenteninformation hat Ihr Artikel nichts zu tun. Sie schreiben:

„Bioethanol spart kaum CO2 ein.“ Richtig ist: Bioethanol aus Österreich spart bis zu 70 % Treibhausgase gegenüber konventionellem Benzin ein, wie komplexe „Quelle-zu-Rad“-Analysen des Joanneum Research belegen. Dabei werden auch alle indirekten Energieflüsse (Dieselbedarf für Feldarbeit, Energiebedarf bei Düngerherstellung etc.) bereits berücksichtigt.

„Brot im Tank – Konkurrenz zwischen Rohstoffverwendung für Bioethanolproduktion und Nahrungsmittelproduktion ist zu groß.“ Richtig ist: Für Brot geeigneter Qualitätsweizen wird nicht als Rohstoff für Bioethanol verwendet. In der Bioraffinerie Pischelsdorf kommen geringwertige Getreidequalitäten zum Einsatz, wobei nur eine Teilmenge der gewonnenen Stärke zur Bioethanolerzeugung dient. Der Eiweißanteil und die Faserstoffe werden zur Gänze zu hochwertigen gentechnikfreien Futtermitteln verarbeitet. Die heimische Erzeugung von Bioethanol aus regional verfügbaren Rohstoffen ersetzt auf diesem Weg Sojaimporte für Futterzwecke im Ausmaß von rund 65.000 Hektar Sojaanbaufläche.

„Bioethanolerzeugung in Österreich treibt den Mais- und Weizenpreis.“ Richtig ist: Die Mais- und Weizenpreise auf den internationalen und nationalen Agrarbörsen schwanken unabhängig von der Biotreibstoffproduktion in den letzten Jahren verstärkt in beide Richtungen. Eine der engsten Korrelationen der Preisentwicklungen für Weizen besteht mit der globalen Entwicklung des Rohölpreises. So sind die Weizenpreise bis Mitte 2008 parallel zum Ölpreis rasch angestiegen und danach – trotz weiter steigender Biotreibstoffproduktion – parallel mit dem Ölpreis massiv eingebrochen. Die durch die Klimabelastung aus der Ölverbrennung resultierenden Unwetter- und Dürrekatastrophen haben in den letzten Jahren wiederholt zu unerwarteten Preisausschlägen bei agrarischen Rohstoffen geführt. Die Substitution von klimaschädlichem Benzin durch Bioethanol mit einer Treibhausgasemissionseinsparung von bis zu 70% dient daher auch zur Entlastung der Preisausschläge.

DI Alexander Bachler
Referat Energiewirtschaft und -politik, Landwirtschaftskammer Österreich
Landwirtschaftskammer Österreich

Immobilien als Geldanlage 11/2012

Nicht nachvollziehbar

Bitte um Erklärung, wie Sie die Rendite bei Wohnimmobilien berechnen.

User "Andreas Tobler"

Die Bruttorendite errechnet sich aus dem Verhältnis von durchschnittlichem Kaufpreis je Quadratmeter und dem erzielbaren durchschnittlichen Mietpreis je Quadratmeter von über 5.000 Immobilienangeboten und stellt einen entsprechenden Durchschnittswert dar, der in Prozent ausgedrückt ist.

Danach ist zu berücksichtigen, dass bei der Wohnung Reparaturarbeiten oder nach längerer Zeit auch Sanierungen notwendig werden. Hier haben wir sehr vorsichtig etwa 1,1 % pro Jahr angesetzt. Sollte für den Kauf der zu vermietenden Wohnung ein Kredit benötigt werden, muss die Zinsbelastung durch den Mieterlös gedeckt werden. Sie schmälert den Ertrag der Wohnung je nach Höhe des Darlehens (in unserem Beispiel 60 % des Kaufes über Kredit) ebenfalls.

Dabei handelt es sich um statistische Durchschnittswerte. Eine Abweichung in individuellen Einzelfällen ist möglich. Genauso wenig kann die künftige Inflation oder die Wertentwicklung je nach Lage der Immobilie kalkuliert werden.

Die Redaktion

Kerzenlampen 10/2012

Gewaltiger Nachteil

Leuchtkörper, die mit Kerzenlampen ausgestattet sind, richten diese nach oben (wie die Flamme einer Kerze) und befinden sich meist in größerer Höhe (Lüster, Appliken etc.). Dadurch, dass diese neuen Kerzenlampen im unteren Teil eine Abdeckung haben (wahrscheinlich, um die Technik dahinter zu verbergen), geht das meiste Licht nach oben in den Raum, unten wird der Raum nicht mehr in dem Maße ausgeleuchtet, wie es die alten Kerzenlampen vermochten.

Solange die Technik nicht in der Lage ist, die Lichtqualität der alten Kerzenlampen zu erreichen – vor allem, was die Ausleuchtung eines Raumes betrifft –, werden viele Menschen mit klassischen Beleuchtungskörpern nicht auf neue Lampensysteme umsteigen.

Doris Buchner
Wien

Scheidungsrecht 11/2012

Kinderfeindlich

Sie schreiben: „In der Scheidungsvereinbarung (im Scheidungsvergleich) ist Folgendes zu regeln: Wer bekommt die Kinder? ...“ Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Formulierung sehr kinderfeindlich ist (es sieht so aus, als wären die Kinder ein Besitz). Da Sprache das Denken formt, wäre es meines Erachtens erstrebenswert, in solchen Fällen kinderfreundlicher zu formulieren.

Gertraude Zand
E-Mail

Serviceärger 2/2013

Kein Echo aus dem Waldland

Vor längerer Zeit habe ich ein E-Mail an das Waldland-Catering in Oberwaltenreith gesandt, da ich für eine Feier in Wien im Oktober gerne ein Catering der Firma Waldland gehabt hätte. Nachdem ich 14 Tage nichts gehört hatte, habe ich ein Erinnerungs-E-Mail verfasst, mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob an meinem Auftrag Interesse bestünde. Keine Antwort.

Da ich jahrelang Kundin sowohl im Waldland-Geschäft am Petersplatz als auch in Oberwaltenreith bin, habe ich bei meinem nächsten Besuch in Oberwaltenreith an die Anfrage erinnert, ebenso am Petersplatz, wo man erstmals auch Verständnis für meinen wachsenden Ärger zeigte. Eine weitere persönliche Urgenz in Oberwaltenreith erntete bloß Heiterkeit, man meinte, ich dürfte eben nicht nachlassen bei meinen Nachfragen.

Selbstverständlich wurde auch mein abschließendes Beschwerde-E-Mail nicht beantwortet. Ein echtes Dienstleistungsunternehmen!

Eva Singh-Mang
Wien

Die Waldland Vermarktungsges.m.b.H. in Oberwaltenreith meinte dazu:

Die Beschwerde unserer geschätzten Kundin ist grundsätzlich gerechtfertigt und es tut uns auch sehr leid, dass wir hier Ärger verursacht haben. Es war selbstverständlich keine Absicht dahinter, kein Cateringangebot zu stellen. Bei der Fülle an Cateringanfragen und Cateringeinsätzen – über die wir uns natürlich sehr freuen – ist leider aus menschlichen Gründen dieser Fehler passiert.

Wir arbeiten laufend an unserer Qualitätssicherung und sind sehr bemüht, diesbezügliche Probleme auszuschließen. Unsere Geschäftsleiterin am Petersplatz hat sich bei Frau Singh-Mang entschuldigt und ihr als kleine Wiedergutmachung eine Einladung zu einer Essenskonsumation angeboten. Diese Entschuldigung wird selbstverständlich auch seitens der Waldland-Geschäftsführung ausgesprochen.

Spielzeughersteller im Ethiktest 12/2012

Marodes System

China nennt sich verrückterweise seit Jahrzehnten kommunistisch. Dieses Wort wurde von der Regierung mittlerweile bis zur Unkenntlichkeit pervertiert. Diese Arbeiterinnen sind moderne Arbeitssklaven und nichts hat sich seit der industriellen Revolution geändert. Einzig und allein die Standorte.

Wurden damals Europäer und Amerikaner unmenschlich ausgebeutet, sind es heute Chinesen, Inder und der Rest der „dritten“ Welt. Nette Idee, dass man die Hersteller anschreiben soll mit dem Hinweis auf mehr Würde, aber leider ist das ganze System marode.

Mag. Sylvia Dürr
Innsbruck

Steuern: Sparen mit KONSUMENT 12/2012

Betriebsratsumlage

Beim Durchlesen der Steuertipps 2012 des Finanzministeriums habe ich festgestellt, dass natürlich auch die Betriebsratsumlage dem Werbungskostenpauschale von 132 Euro unterliegt. Für „Normalsterbliche“, die sonst keine Werbungskosten aufzuweisen haben, sind diese daher wohl fast immer zu gering. Da die Betriebsratsumlage 1 Promille des Bruttogehalts ausmacht, müsste man daher mehr als 120.000 Euro pro Jahr verdienen.

Franz Schuster
Klosterneuburg

Sehr leicht über die Werbungskostenpauschale kommen Arbeitnehmer mit Nutzung der Pendlerpauschale oder mit selbst bezahlten Fortbildungskosten (u.a. auch Fahrten zur Fortbildung usw.). Hier würde sich die Betriebsratsumlage im Jahresausgleich dann natürlich schon bemerkbar machen.

Die Redaktion

KESt zurückholen

Die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich eine Steuervorauszahlung. Zahlt jemand keine Lohn- bzw. Einkommensteuer oder liegt er im Kalenderjahr unter einem Steuersatz von 25 %, so hat er Anspruch auf die Rückerstattung der dann zu hoch abgeführten Steuer. Ich habe selbst schon in einem Jahr 600 Euro KESt zurückbekommen – es sind sicher Unsummen, die hier an das Finanzministerium verschenkt werden!

Franz Aichinger
E-Mail

Taxi: Ihre Rechte als Fahrgast 1/2013

Kein Storno möglich

Wir bestellten telefonisch um 16 Uhr für 3.30 Uhr des nächsten Tages ein Taxi zum Flughafen bei der Firma Vienna Airport Taxi GmbH. Als wir feststellten, dass entgegen der Angaben im Internet (ab 25 €) das Taxi 29 € bei der telefonischen Bestellung kostete – diesen Preis findet man erst, wenn man die genaue Adresse eingibt –, stornierten wir um 16.25 Uhr das Taxi.

Bei der telefonischen Stornierung wurde mir dann mitgeteilt, dass der gesamte Betrag fällig sei. Darauf wurde ich beim Gespräch davor nicht hingewiesen, auch kein Hinweis auf eine Geschäftsordnung, die diese Bestimmung enthalte. Zu meiner Überraschung erhielt ich einige Tage darauf eine Zahlungsaufforderung über 29 €. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man ein Taxi, das man für den nächsten Tag bestellt, innerhalb einer halben Stunde nicht mehr abbestellen kann.

Name der Redaktion bekannt

Ein geschlossener Vertrag (dazu gehört auch die telefonische Bestellung einer Ware oder eines Taxis) ist grundsätzlich einzuhalten. Zwar kennt das Konsumentenschutzgesetz gewisse Ausnahmen, wo ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, diese sind hier jedoch nicht anwendbar. Auch ist es nicht erforderlich, dass ein Unternehmer vorab auf seine Geschäftsbedingungen hinweist.

Die Redaktion

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang