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Datenschutz, Heizkosten, Paketdienste ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 3/2015 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Auto-Notrufsysteme: eCall 1/2015

Nicht an die Automobilindustrie

Nun, die Sache mit eCall ist eigentlich ganz einfach. Das Notrufsystem muss sich nur, wie es der Name Notruf auch beinhaltet, bei einem Unfall aktivieren, Notsignal an 112 (nicht an die Automobilindustrie!), z.B. in Kombination mit dem Airbag. Es ist also nicht notwendig dass dieses System permanent online ist und Daten in Echtzeit überträgt. Ferner widerspricht das Ganze auch der Selbstbestimmung und der persönlichen Freiheit und muss somit auch ausschaltbar sein.

Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass jegliche Art von Daten auch missbräuchlich verwendet und manipuliert werden können und sich hier nun auch neue Bedrohungen durch Cyberkriminelle ergeben!

Hansjürgen R.
Kemeten

Billigflug-Suchmaschinen 3/2015

Vorsicht, Preisfallen!

Viele Leute greifen auf Billigflug-Suchmaschinen zurück, von denen es hunderte gibt. Von diesen gelangt man dann wiederum auf Drittanbieter- Seiten (z.B. opodo, fluege.de, bravofly, edreams, ebookers usw.) über die dann der Flug gebucht wird. Diese Anbieter bergen aber versteckte Kosten:

  • Was auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist: Die angezeigten Preise sind oft nur bei Auswahl einer bestimmten, meist völlig ungebräuchlichen oder an den Anbieter gebundenen Zahlungsart, gültig. Für die üblichen Kreditkarten oder PayPal bzw. Bankeinzug kommt plötzlich, zum Schluss, wenn man schon alle seine Daten eingegeben hat, eine „Servicegebühr“ („Payment charge“) hinzu, meist in der Höhe von ca. 30 bis 40 €.
  • Muss man seinen Flug stornieren oder umbuchen, so muss dies über den Vermittler, also besagten Drittanbieter geschehen. Unabhängig davon, ob man eine Reiserücktritts- bzw. Umbuchungsversicherung abgeschlossen hat, heben die Vermittler zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 20 bis 50 € ein, welches von der Versicherung nicht erstattet wird, es sei denn man hat ein Zusatzpaket des Vermittlers selbst gewählt, welches aber oft ohnehin schon 10 bis 20 € kostet.

Zieht man diese Kosten in Betracht, so kommt es sich oft unterm Strich völlig gleich, bei der Airline direkt zu buchen. Vorteil: Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung fallen ausschließlich die in den AGB der Fluggesellschaft vereinbarten Kosten an, die bei Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Schadensfall vollständig erstattet werden.

Fazit: Die Suchmaschinen geben einen guten Überblick über günstige Flugkombinationen und Reisezeiten. Buchen sollte man dann aber schlussendlich bei der Airline selbst.

Markus R.
St. Jakob in Haus

Datenschutz: Google 1/2015

Artikel „zu weich“

Ich finde es sehr begrüßenswert, wenn dieses Thema verstärkt im KONSUMENT behandelt wird, um so die Leser vielleicht ein bisschen mehr zu sensibilisieren! Mir ist die Sammelwut und die immer stärker werdenden Tendenz, viele Daten aus den eigenen 4 Wänden auszulagern, schon lange ein Dorn im Auge!

Das Problem hat meiner Meinung nach (mindestens) 2 Seiten: Einerseits ist vielen Leuten ohne technisches und IT-Wissen gar nicht bewusst, was sie da tun bzw. in Anspruch nehmen, an Daten preisgeben, und wie sie durchleuchtet werden! Und andererseits gibt es bei vielen Dingen (z.B. Smartphones) kaum Alternativen, man kommt den Datenkraken kaum aus! Meiner Meinung nach müssten alle Produkte, die solche Merkmale haben, konsequent mit „nicht zufriedenstellend“ beurteilt werden! Wie z.B. die Pulsuhr eines Lesers, die nicht mehr lokal vollständig zu nutzen ist oder die Abnehme-Apps, die nur teilweise ohne Internetverbindung funktionieren.

Ansätze gibt es dazu im KONSUMENT bereits, wie z.B. der Artikel über eCall im Auto, der durchaus kritisch ist. Trotzdem sind mir die Artikel zu diesem Thema noch viel zu „weich“! Ich kenne zwar viele der Gefahren, und versuche, so wenig wie möglich Daten preizugeben, aber wirklich komme ich dieser Sammelwut auch nicht aus! Auf mein Smartphone würde ich z.B. nur ungern verzichten, aber so ganz wohl ist mir dabei nicht: Ich habe zwar nur relativ wenige Apps drauf, aber die meisten verlangen Berechtigungen, die nicht wirklich etwas mit der Funktion zu tun haben. Und wenn der seltene Fall eintritt, dass das Datensammeln einmal zu meinem Nutzen verwendet werden könnte, dann erhalte ich keinen Zugriff auf meine eigenen Daten!

Ein Beispiel, welches mir passiert ist: Wegen eines angeblichen Verkehrsdeliktes habe ich eine Anonymverfügung erhalten. Da ich oder und meine Frau zum betreffenden Zeitpunkt sicher nicht an dem Ort war, habe ich versucht, die eigenen Handy-Standortdaten vom Provider zu bekommen. Die Antwort des Providers: Nur nach richterlicher Anordnung, die aber, weil die Sache schon länger zurückliegend war, erst nach Ablauf der Speicherungsdauer hätte erfolgen können.

Gerhard K.
Pressbaum

Heizkosten 1/2015

Kosten für Kaminsanierung

Bei Erdgas-Brennwertgeräten darf man bei Altbauen nicht die Kaminsanierung (Frischluftzufuhr) vergessen, welche sich mit ca. 3.500 bis 5.000 € zu Buche schlägt, und wenn vom Mieter ein Brennwertgerät eingebaut wird, ist auch nicht der Vermieter zuständig. Dafür handelt es sich nur um eine einmalige Investition, welche sich sehr rasch amortisiert hat, da Brennwertgeräte einen der geringsten Verbräuche aufweisen.

Bei uns, 112 m² Altbau teilgedämmt, beträgt nach dem Einbau einer neuen Windhager-Therme mit 3 Warmwasserkreisläufen (Warmwasser, Heizung, Fußbodenheizung) die Heizkosteneinsparung rund 30 %. Einziger Nachteil: Die Therme holt sich nun die Frischluft über den Kamin und nicht mehr über die Raumluft, dadurch läuft nun der Handtuchradiator (hängt am Heizsystem) die ganze Heizperiode und davor heizte er nur in den Übergangszeiten. Denke, jedes System erreicht sehr individuelle Heizkosten je nach baulichen Umständen, Wohlfühltemperatur, Qualität der Anlage.

Meine Erfahrung nach über 40 Jahren: Fast alle Systeme kommen bei 20jähriger Laufzeit auf ähnliche Kosten. Wer sein eigenes Holz hat, ist am Besten dran. Unsere neue Heizanlage hat rd. 12.000 € gekostet, ohne Radiatoren und Fußbodenheizung, die wurden schon vor 20 Jahren eingebaut. D.h. bei einer Laufzeit von ca. 12 bis 13 Jahren kommen jährlich 720 € dazu und der Kamin mit ca. 100 € auf 40 Jahre. Dafür belaufen sich unsere Gaskosten inkl. Netz im Moment auf 10 x 54 € für 112 m² Altbau mit 3,50 m Raumhöhe, macht somit 1360 € pro Jahr aus. Die Kosten verhalten sich ähnlich wie bei einem Kfz, nicht der Sprit macht die Kosten …

User "shoper1030"

Optimistische Annahme

Eine Kaminsanierung hat bei uns weniger als 2.000 € gekostet, es war ein intakter Schiedel-Isolierkamin vorhanden, in den das Kunststoffabzugssystem problemlos eingezogen werden konnte. Das schaut bei einem gemauerten Kamin in einem Altbau sicher anders aus. Die Kalkulation der Heizkosten bei der Wärmepumpenlösung scheint von einer Jahresarbeitszahl von 4 auszugehen. Das ist sicher die optimistischste Annahme.

Die tatsächliche Jahresarbeitszahl hängt sehr von der individuellen Situation ab. Bei einer Feldstudie der e-on lagen die Werte von 2,8 bis 4,3. Die Studie ist ganz interessant, und zeigt vor allem die Komplexität der Wärmepumpenlösung in Bezug auf die sich tatsächlich ergebenden Heizkosten (Energiebedraf: Feldtest).

User "Novak"

Lebensdauer von Produkten 2/2013

Kein Update mehr

Aufgrund der kürzlich entdeckten Sicherheitslücke in älteren Android Smartphones („WebView“) wären für zig Millionen dieser Geräte Sicherheitsaktualisierungen nötig, die z.B. Vireninfektionen allein durch manipulierte Werbeeinblendungen verhindern.

Auf meine diesbezügliche Anfrage beim Hersteller LG erhielt ich als Antwort, „... dass unsere Smartphones mit Updates versorgt werden, solange diese Geraete produziert werden. Dies ist etwa bis 2 Jahre nach Markteinfuehrung“. Da mein interessanterweise noch funktionierendes LG-Handy 2012 auf den Markt kam, gilt daher sinngemäß: was nach 2 Jahren nicht kaputt ist, wandert aus Sicherheitsgründen zum Elektronikschrott.

Gerhard M.
Wien

Mobilfunkanbieter „3“ 3/2015

Kundennepp hoch 3

„Kundennepp hoch 3“ trifft ins Schwarze: Habe Mobilfunkvertrag bei „Drei“, nach einigen Monaten fällt auf, dass eine Gebühr eines Fremdanbieters auf der Rechnung angeführt ist und verrechnet wird. Sofort wird schriftlich Einspruch erhoben.

Drei antwortet mit einer Bestätigung, dass tatsächlich nie mit einem Fremdanbieter ein Vertrag abgeschlossen wurde, betont aber gleich, dass nur mehr für 3 Monate der Betrag rückerstattet werden kann, da die Einspruchsfrist für die restlichen Rechnungen abgelaufen ist.

D.h. es wird unrechtmäßig und ohne Prüfung einfach ein Betrag einer Fremdfirma weiterverrechnet. Übersieht man die Frist hat man Pech. Telefonate mit der Hotline sind sinnlos. Kundennepp auf allerhöchstem Niveau.

User "rlz144"

Paketdienste 12/2014

Finger weg vom Versandhandel!

Allen mündigen KonsumentInnen – so sie nicht schwer gehbehindert sind – sei empfohlen, möglichst nichts übers Internet ins Haus zu bestellen. Denn geliefert wird fast ausschließlich mit Paketdiensten. Und bei diesen kann man nur vermuten, welcher noch asozialer und ausbeuterischer mit seinen „ Mitarbeitern“ umgeht als die anderen.

Ergänzend zum Report „Den Letzten beißen die Hunde“ (Paketdienste: Blick hinter die Kulissen - Den Letzten beißen die Hunde) empfehle ich die neuen Reportagen, die Günter Wallraff unter dem Titel „Die Lastenträger – flexibel schuften ohne Perspektive“ herausgegeben hat. Es sind alarmierende Fehlentwicklungen, die da – beginnend mit pseudoselbständigen Expressfahrern und Sklaven in Versandzentren – auf uns alle(!) zukommen.

Joe P.
E-Mail

Zahlscheingebühr UPC 3/2015

Fast 50 Euro zurückbekommen

Heute erhielt ich die Jännerrechnung von UPC und daraus erging eine Gutschrift der Zahlscheingebühr von 49,34. Das habe ich Ihnen zu verdanken und ich bedanke mich von Herzen für Ihr Engagement.

Isabella W.
E-Mail

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