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Elektrische Zahnbürsten, Toastschinken ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 4/2014 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Altkleidersammlung 2/2014

Konsumwahn?

Ich habe inzwischen ein bisschen Probleme mit der ständigen Kritik an unserer Wegwerf-Gesellschaft, speziell an uns Konsumenten, hier aufgerollt am Thema Kleidung.

Wenn die Kleidung in den Sammelcontainern von immer schlechterer Qualität ist (Absatz: Caritas), dann ist das wohl nicht ein Zeichen dafür, dass die Leute immer mehr kaufen und gleich wieder wegwerfen („dass jährlich Hunderttausende Tonnen noch tragbarer Kleidung aussortiert werden“, Absatz: Kritik am Konsumwahn), sondern dass im Textilhandel vor allem schlechte Qualität angeboten wird: T-Shirts, die nach 5 x Waschen ausgebleicht und völlig aus der Form sind, Kinder-Jeans, die nach kurzer Benutzung reißen usw.

Hochwertige Ware in den Sammelcontainern kann es nur dann geben, wenn auch hochwertige Neuware angeboten wird. Die Qualität von Textilien ist aber leider weder am Preis erkennbar, noch durch „Ansehen“, sondern erst bei der Benutzung.

So finde ich es recht billig, die Verantwortung am Textil-Müll (in den Sammelbehältern und im Restmüll), der Resourcen-Verschwendung, ... bei den Konsumenten abzuladen.

Brigitte Maier
E-Mail

Bosch: Staubsauger-Zubehör 3/2014

In Deutschland bestellen

Herr Mag. Manfred Potzmann schreibt bei den Leserreaktionen 3/2014 "Bosch: Staubsauger-Zubehör 3/2014", dass er Staubsaugerteile in Österreich überteuert kaufen muss. In diesem Fall lohnt sich eine deutsche Lieferadresse, wie z.B. LOGOIX. Ich beziehe über diese Adresse auch Waren, die überhaupt nicht nach Österreich geliefert werden (z.B Festplatten bei Amazon). Ich finde das Service preiswert.

Ernst Neugebauer
E-Mail

Elektrische Zahnbürsten 2/2014

Lebensdauer „optimiert“

Nachdem Sie die geplante Obsoleszenz immer wieder zum Thema machen, möchte ich eine schlechte Erfahrung zur Lebensdauer hinzufügen. Wir haben zu Hause 2 Oral-B Zahnbürsten. Die 3 Jahre alte Zahnbürste hat mittlerweile eine deutlich schlechtere Akkulaufzeit als die 5 Jahre alte Bürste – obwohl beide regelmäßig verwendet wurden. Der Verdacht liegt nahe, dass hier die Lebensdauer zu Gunsten des Herstellers „optimiert“ wurde.

Positiv hervorheben muss man, dass die Zahnbürsten ohne Spezialwerkzeug geöffnet werden können. Anleitungen gibt es im Internet – wer mit einem Lötkolben umgehen kann und ein feinmechanisches Geschick hat, kann auch den Akku selber tauschen. Leider sind das wahrscheinlich weniger als 5 % der Kunden.

Adolf Schwarz
E-Mail

Testanregung

Ich hatte schon vor längerer Zeit angeregt, einen Test über Brotschneidemaschinen (Lautstärke, Plastikzahnräder, Restmenge welche nicht mehr zu schneiden ist, Reinigung, Zubehör etc.) zu machen. Diese sind mit über hundert Euro sicher testwürdiger als so manche z.B. billige Zahnpaste bzw. elektrische Zahnbürste.

Ich habe viele Zeitschriften heuer wegen Pensionierung abbestellt, aber den KONSUMENT werden wir weiterlesen. Danke für alle Bemühungen und macht weiter so.

Karl Hlavacek
E-Mail

Energiesparlampen 4/2014

Kein 1:1 Ersatz

Immer wieder wird auf die sog. „Energiesparlampen“ = Kompaktleuchtstofflampen losgegangen, als gäbe es nur mehr diese! Die Energiesparlampe ist im Prinzip nur eine kompakte Leuchtstoffröhre mit einem elektronischen Vorschaltgerät. Leider wird dem Kunden aber nicht erklärt, dass sie kein 1:1 Ersatz für die Glühlampe ist! Je nach Verwendungszweck bietet heutzutage der Handel gute Lösungen für die Beleuchtung an.

Viel zu wenig Beachtung findet z.B. die Halogenlampe in normaler Glühlampenform. Die meisten Menschen wissen gar nicht, dass es so etwas gibt. Ich habe voriges Jahr im Rahmen des Monatstreffens eines Seniorenvereins einen Vortrag gehalten, die Unterschiede erklärt und auch die unterschiedlichsten Lampen vorgeführt. Die Leute waren begeistert, aber wirklich verstanden haben sie die Unterschiede nicht – und gemerkt haben sie sich das schon gar nicht!

Ich finde, dass die Energiesparlampe eine hervorragende Entwicklung ist. Meine „Rekordlampe“ hielt über 8 Jahre – eine Sensation! Im Schnitt halten sie etwa 4 Jahre – und das bei täglicher Verwendung!

Ing. Alfred Peischl
Gumpoldskirchen

Fahrradservice in Wien 3/2014

Selber machen

Reklamierte bei meinem MTB bei einer größeren Sportartikel- Firma im Wald4tel die hintere Scheibenbremse (quietschte). Wurde sofort erledigt – SUPER. Aber nach der zweiten Ausfahrt wars mit dem Bremsen hinten Geschichte. Bremsbelag verloren, weil der Splint nicht richtig gesichert wurde.

Das war das erste und letzte mal wo mein Fahrrad beim Service war (den mach ich mir jetzt selber, denn eine Kette ölen, Schrauben kontrollieren usw. – das bring ich auch noch zusammen und früher machte man das auch noch selbst).

Christian Kainrath
E-Mail
(aus KONSUMENT 4/2014)

Fernwärme 4/2014

Man zahlt drauf

Ich selbst habe gerade meine Jahresabrechnung der EVN für meine Fernwärme bekommen. Kurz zu den Zahlen: Wir sind ein 3-Personen-Haushalt in 2000 Stockerau (2 Erwachsene, 1 Kleinkind) mit 78 m2 Wohnfläche und haben in der Abrechnungsperiode vom 27.02.2013 bis 28.02.2014 kein einziges Mal die Heizung aufgedreht. Die Rechnung beläuft sich nun auf ca. 515 €.

Wenn ich nur den Vergleich zwischen dem Verrechnungspreis der Fernwärme der EVN (aktuell 9,24 Cent/kWh incl. USt.) und dem teuersten Gastarif des selben Anbieters anstelle (4,8758 Cent/kWh incl. USt.), dann wird mir sowieso ganz übel, unabhängig davon, dass die Fernwärme ein Monopolanbieter ist und ich auch nicht auf eine andere Energieform wechseln darf, da ja Fernwärme schon vorinstalliert war.

Ich finde es wirklich eine Frechheit, dass man hier a) einmal einen Anbieter und eine Energieform aufgezwungen bekommt und b) – und das wiegt meines Erachtens noch schlimmer – muss man draufzahlen, nur, weil man eine umweltfreundliche und alternative Energie nützt. Eigentlich sollte es doch umgekehrt sein bzw. sollte dem Konsumenten doch eine Wahlmöglichkeit zur Verfügung stehen, vor allem in einem so krassen Vergleich wie hier, wo die kWh Gas fast um die Hälfte günstiger ist als die der Fernwärme, von den Grundkosten ganz zu schweigen ...

Martin Ploberger
Stockerau

Formulare: Finanzamt und PVA 2/2014

„Leichte Sprache“ vorschreiben

Ich stimme zu 100 % mit der Meinung von Frau Spanlang überein, und möchte sogar noch „ein Schäuferl drauflegen“: Das Pensionskonto-Formular der PVA und der Begleitbrief sind schlicht haarsträubend. Es wundert mich überhaupt nicht, dass – wie Sie schreiben – „mehr als die Hälfte der Adressaten an dieser Aufgabe scheiterte“, und ich vermute, dass auch der Rest nicht alles verstanden hat, was hier viel zu lang und in umständlichem Amtsdeutsch zu Papier gebracht worden ist.

Ich bin der Meinung, dass sämtlichen Behörden die Verwendung der sog. „Leichten Sprache“ vorgeschrieben werden sollte. Das wäre die vermutlich kundenfreundlichste Aktion, die jemals von einem Amt gesetzt wurde.

Dasselbe gilt grundsätzlich für die Gesetze, denn nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz der ÖsterreicherInnen kann einen Gesetzestext sinnergreifend lesen. Hier gibt es wenigstens Initiativen – z.B. www.rechtleicht.at – die begonnen haben, Gesetze in „Leichte Sprache“ zu übersetzen, und auch andere Texte wie Parteiprogramme oder Informationen über das Parlament.

Dr. Peter Berger, MSc
Mutters/Tirol

Grundbuch 1/2014

Wichtige Aspekte

Danke für den gut geschriebenen Artikel. Im Zuge der knappen Darstellung sind aber zwei wichtige Aspekte untergegangen:

 

  • Im beispielhaften Grundbuchsauszug stehen Flächenangaben. Für diese gibt es keine Garantie. Man kauft immer so, wie in der Natur besichtigt.
  • Im zweiten Absatz steht, dass auf öffentlich-rechtliche Verpflichtungen hingewiesen wird. Es fehlt leider der Hinweis, dass hier weder für Vollständigkeit noch für Richtigkeit garantiert wird (bzw. werden kann). Diese „unsichtbaren“ Eigentumsbeschränkungen haben jedoch oft größere Auswirkungen als die eingetragenen Beschränkungen.

 

Gerhard Navratil
Senior Researcher Vienna University of Technology
Wien

Handy: Wasserschäden reparieren 2/2014

Auch in Graz

In ihrem Artikel „Einen Versuch wert“ teilen sie mit, dass Sie in Graz keine Reparaturwerkstätte gefunden haben. Dazu kann ich ihnen mitteilen, dass es am Grießplatz einen kleinen Laden, den „Handyman“ gibt, der uns schon einige Handys repariert hat. Wir haben den Tipp weitergegeben, und auch viele unserer Verwandten und Freunde haben gute Erfahrungen mit diesem Betrieb gemacht.

Anbei möchte ich Ihnen aber auch eine alte Geschichte berichten. Mein erstes Handy bekam ich 1988. Genau ein Jahr später im August 1989 konnte man mich nicht mehr hören. Das Handy wurde eingeschickt und kam zurück mit der Meldung „Wasserschaden – nicht reparabel“. Mein Schwiegersohn nahm ein Mikrophon aus einem gleichen kaputten Handy heraus und ersetzte damit meines und – siehe da – das Handy funktionierte wieder.

Ein Jahr später zur selben Zeit wieder derselbe Fehler. Da besuchte ich einen Betrieb in der Friedhofgasse (den gibt es nicht mehr) und dort erfuhr ich, dass es sich dabei nur um einen Fehler handelt, der durch Wärme und somit im Sommer entstehen kann. Nur eine Schraube war zum Anziehen und das Handy funktionierte wieder tadellos. Ich verwendete dieses Gerät noch einige Jahre und es liegt heute noch in einer Schachtel als Reservehandy.

Rudolf Schwarz
Graz

Erfolgsmeldung

Nach erfolglosem Versuch in Graz mein Smartphone reparieren zu lassen, habe ich mich durch ihren Test "Handy: Wasserschäden reparieren 2/2014" dazu verleiten lassen, es nocheinmal zu probieren. Der Handyshop B&CO in Wien hat es in kürzester Zeit repariert. Rascher Service und schneller Rückversand! Es hat mich gefreut.

Christopher Brugger
E-Mail

Toastschinken 3/2014

Unvollständig

Leider haben Sie mit keinem Wort darauf hingewiesen, dass ein erhöhter Phosphatwert im Verdacht steht, u.a. Herz-Kreislauf- sowie Gefäßerkrankungen zu begünstigen, und dass besondere Vorsicht bei Niereninsuffizienz geboten erscheint.

Harald Fischer
E-Mail

Vegetarische Lebensmittel 2/2014

Karmin ist nicht „veggie“

Vielen Dank dass sie sich des Problems „vegetarische Deklaration“ ohne vegetarischen Inhalt angenommen haben. Ich war sehr entsetzt über das echte Karmin in einer als vegetarisch deklarierten Aufschnittwurst und finde, das müsste man vom Gesetz her verbieten. Denn vegetarisch ist und bleibt vegetarisch, wenn der Inhalt dementsprechend hinzupasst.

Karmin in echter Form ist in keinster Weise „veggie“ und daher ist das für mich eine grobe Verbrauchertäuschung. Mich wundert, dass auf der Verpackung ganz oben jetzt nicht mehr Gutessa steht sondern Landhof. Wurde der Name geändert um die Kunden aufgrund dieses Artikels abzulenken? Zu hoffen bleibt jedenfalls dass diese Irreführung ein Ende hat.

Fortmüller
E-Mail

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