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Konsument international - Konsument 9/2000

Zwei halbe Autos

Die Freude eines Autokäufers an seinem neuen Kleinwagen währte nicht lange: Unter seinem Gewicht von 95 Kilogramm verbog sich die Halterung des Fahrersitzes, ohne dass ein Material- oder Verarbeitungsfehler vorgelegen wäre. Das Landgericht Frankfurt entschied letztlich zu Gunsten des Konsumenten: Da dessen Gewicht das Normalmaß nicht deutlich übersteige, habe er davon ausgehen können, dass der Wagen für seinen Gebrauch geeignet sei. Der Händler musste, gegen Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich eines geringen Betrages für die Nutzung), das Auto zurücknehmen.

Sinnloses Müllsammelspiel

Wer aus den Einkaufssackerln eines Schweizer Großkaufhauses die meisten Markenlogos ausschneidet und gesammelt vorlegt, gewinnt ein Essen im hauseigenen Restaurant. Das Logo einer einzigen Marke wohlgemerkt – aber das ist wohl auch schon egal, denn so oder so sind die Sackerl unbrauchbar und vergrößern die eidgenössischen Müllberge.

Eigenmächtige Preiserhöhung

Den Mittwoch hatte sich eine vierköpfige Familie für das gemeinsame Abendessen ausgesucht, weil sie wusste, dass die Restaurantkette ihrer Wahl an diesem Tag Gratis-Kindermenüs anbietet. Als diese dann trotzdem verrechnet wurden, antwortete der herbeigerufene Geschäftsführer achselzuckend: „Ich kann meine Preise ändern wann ich will, wie ich will und ohne Vorankündigung.“ Interessanterweise sah dies die Zentrale der Restaurantkette völlig anders und schickte als Entschuldigung für einen Fehltritt, den sie nicht begangen hatte, Gutscheine für ein weiteres Essen.

Thujen färben statt ausreißen

Billiger als die Anschaffung einer neuen Thuje oder eines neuen Nadelbaums ist das Produkt – damit hat der Hersteller schon Recht. Wie befriedigend das Ergebnis tatsächlich ist, wenn man braun verfärbte Äste mit „GreenAgain“ aus der Dose einsprüht, ist eine andere Frage. Angeboten werden jedenfalls die verschiedensten Farbtöne, von dunklem Blaugrün bis zu leuchtendem Gelbgrün. Vorsichtshalber steht auch der Hinweis drauf, dass es zwar einfärbt, aber keine „Reparaturfunktion“ hat.

Teure Erbschaft

Eine reiche Erbtante hätte jeder gerne, dachte sich eine Scheinfirma zur „Erbenermittlung“, vor der die deutsche Stiftung Warentest warnt. Die Firma verschickte persönlich adressierte Briefe mit dem Wortlaut: „Sie gehören zu den möglichen Erben. Rufen Sie an!“ Angegeben war eine Mehrwerttelefonnummer mit Gebühren von rund 25 Schilling pro Minute. Da waren die Portokosten rasch wieder eingespielt. Echte Erbtanten sind leider seltener als man sich träumen lassen möchte.

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