Für Diabetiker einfacher
Im angeführten Artikel wird die nicht sinnvolle Portionsgrösse bemängelt. Ich bin sehr froh über solche Angaben und möchte sie nicht missen. Begründung: Für Diabetiker speziell für Insulinpflichtige, erleichtern sie erheblich den Umgang mit Süssigkeiten. Als konkretes Beispiel ist dieses sehr geeignet, denn eines dieser Sticks enthält 16 g Kohlenhydrate das sind genau 1,5 Broteinheiten (BE).
Für gesunde Menschen kein Problem, für Diabetiker die sich sehr sehr gut ihre BE-Tageseinheiten einteilen müssen, eine relativ grosse Menge. Da Diabetes in der Bevölkerung leider immer stärker vorkommt, sollten diese gut überschaubaren Gewichtsangaben weiterhin verwendet werden. Die auch beliebten „Portionsgrössen“ sind oft nicht geeignet, da die genaue Angabe dieser Grösse manchmal nicht oder nur schwer zu finden sind und ausserdem oft ein Wägen und Rechnen notwendig machen – auch nicht alltagstauglich. Im übrigen bin ich sehr zufrieden und langjähriger Bezieher des KONSUMENT.
Erwin G.
Wien
„Greek“ aus Bayern
In möchte ich ein weiteres Produkt melden. Es handelt sich um den „Greek“ Joghurt nach Griechischer Art des internationalen Lebensmittelkonzerns Danone. Auf der Verpackung prangt in übergroßen Lettern das Wort „Greek“, außerdem erwecken antike Säulen auf der Verpackung den Eindruck, dass es sich hier um ein original Griechisches Produkt handelt. Nur wer das Kleingedruckte liest erfährt, dass dieses Produkt im Danone Werk Rosenheim/Bayern produziert wird. Dennoch ist der Kilopreis höher als beispielsweise bei den original aus Griechenland importierten Produkten der Firma Mevgal.
Markus G.
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Kein Grund zur Aufregung
Werte Gutmenschen! Wenn sich jemand über die 0,5 % Alkohol im Gösser Kracherl aufregt, sollte er die alkoholfreien Biere untersuchen. Ich trinke gerne das Kracherl, weil es erfrischend ist und möchte den unqualifizierten Kritikern sagen, dass man den Kopf auch zum Denken verwenden kann und nicht nur, damit man das Heu nicht in der Hand halten muß.
Ing. W.
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Völlig unbedenklich
In Ihrem Bericht erheben Sie den Vorwurf, dass in dem genannten Produkt Alkohol enthalten sei, und nicht davor gewarnt würde, dass Kinder dieses Getränk konsumieren. Wie richtig vermerkt ist, darf ein als alkoholfrei bezeichnetes Getränk bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten – das entspricht maximal 4 Gramm Alkohol pro Liter. Andere natürliche Getränke wie etwa Orangensaft (2–4 g Alkohol pro Liter) oder Apfelsaft (1–3 g Alkohol pro Liter) enthalten vergleichbare Mengen an Alkohol.
Ein Alkoholgehalt von unter 0,5 Volumenprozent gilt laut Lebensmittelgesetz, Agentur für Ernährungssicherheit AGES etc. als völlig unbedenklich und muss daher nicht gekennzeichnet werden. Obwohl der zulässige Wert beim Gösser Kracherl – Alkoholgehalt 0,1 Volumenprozent – deutlich unterschritten wird, wird das Gösser Kracherl seit seiner Markteinführung Anfang 2014 in der Kommunikation ausschließlich als „alkoholfreies Bierkracherl für Erwachsene“ beworben.
Generell richtet sich die Brau Union Österreich mit keinem ihrer Produkte und keiner ihrer Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen an Verbraucher unter 18 Jahren.
MMag. Monika K.
Brauunion Österreich
Dass beim Gösser-Kracherl in Sachen Kennzeichnung rechtlich alles passt, wissen wir. Das ändert nichts daran, dass unter einem Kracherl üblicherweise eine kohlensäurehaltige Zitronen- bzw. Himbeerlimonade für Kinder verstanden wird und sicher kein Biermischgetränk mit Restalkohol. Konsumenten können sich dadurch getäuscht fühlen. Und warum der Hinweis „für Kinder ungeeignet“ auf der Gösser-Homepage versteckt wird, statt ihn gut sichtbar aufs Etikett zu drucken und damit für Klarheit zu sorgen, ist uns ebenfalls schleierhaft.
Die Redaktion