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Lederschuhhersteller, Maturareisen, Zusatzpension... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 5/2012 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

A1-Alarmservice 5/2012

Preiserhöhung

Da bei uns sehr viele Einbrüche passieren, haben wir vor rund vier Jahren um viel Geld bei A1 Telekom eine Alarmanlage gekauft. Leider habe ich eine falsche Entscheidung getroffen. Wir hatten im Monat 10 Euro für den Alarmservice zu bezahlen, jetzt wird die Monatsgebühr auf 15 Euro erhöht.

Als Pensionist habe ich Angst, dass ich mir das nicht mehr leisten kann und den Vertrag kündigen muss. Die Alarmanlage funktioniert aber nur in Verbindung mit der A1-Leitung.

Familie Mikl
Haslau/Donau

Blu-ray-Player 3/2012

Entmündigung der Konsumenten

Das in Blu-ray-Playern verwendete Kopierschutzsystem ermöglicht es, Abspielgeräte allein durch Einlegen einer DVD unbrauchbar zu machen. Auch Discs, die ich schon besitze, könnten mit dem Gerät, das ich besitze, nicht mehr abgespielt werden! Das ist kein Defekt, sondern eine Funktion, die in der Spezifikation des verwendeten Kopierschutzes enthalten ist. Die Filmindustrie hat damit die volle Kontrolle, was man sehen darf und in welcher Qualität!

Gerhard Kapusta
Pressbaum

Handyprovider 4/2012

Portierung doch möglich

Bei der Rufnummer des Kunden, über den Sie berichtet hatten, handelt es sich um eine A1-Mobil-Start-Nummer, die im Unterschied zu den gängigen 7-stelligen Nummern 8-stellig ist und daher (wie auch bei anderen Betreibern) eine technische Sonderlösung bei der Portierung voraussetzt. Die Portierung von A1 Mobil Start wird in Kürze bei uns technisch umsetzbar sein. Informationen dazu findet man unter: www.bob.at/rufnummerportieren.

A1 Telekom Austria AG

Wir hatten mehrere Beschwerden erhalten, dass Rufnummernmitnahmen von A1 zu bob nicht möglich seien, und bedauern das Missverständnis.

Die Redaktion

Lederschuhhersteller 4/2012

Keine heimischen Hersteller

Warum sind in Ihrem Vergleich keine österreichischen Unternehmen (zum Beispiel Waldviertler Schuhe) vertreten?

Name der Redaktion bekannt

Diese Untersuchung wurde im Rahmen einer Kooperation mehrerer europäischer Verbraucherorganisationen durchgeführt, nur große, international bekannte Marken wurden berücksichtigt. Leider können aus Kostengründen nicht alle für den heimischen Markt interessanten Marken untersucht werden.

Kleinere Firmen wie Waldviertler würden im direkten Vergleich mit Konzernen unter ihrem Wert abschneiden, weil sich kleinere Unternehmen in der Regel keine eigene CSR-Abteilung (zuständig für soziale Verantwortung in der Produktion und bei der Beschaffung von Vorprodukten) und ausführliche Information der Öffentlichkeit (auf der Homepage oder durch Nachhaltigkeitsreports) leisten könnten.

Auch die Beantwortung des umfangreichen Fragebogens ist für kleinere Unternehmen sicher schwieriger zu bewerkstelligen als für einen Konzern.

Die Redaktion

Maturareisen 4/2012

Schulwerbung trotz Verbot

Die Veranstalter dazu zu bringen, keine Werbung für Alkohol zu machen, ist zwar lobenswert, geht aber am Ziel vorbei. Denn die Crux ist die Tatsache, dass diese Anbieter überteuerter Besäufnisse überhaupt an die Schulen gelassen werden.

Es gibt seit Jahren(!) mehrere Erlässe des Ministeriums, dass an Schulen keine Alkoholwerbung gemacht werden darf und Anbieter solcher Reisen explizit erwähnt werden, trotzdem wurde an fast allen Schulen geworben.

Als wir uns an unserer Schule dagegen wehrten, hatten wir gleich den Elternverein und die Direktorin gegen uns, weil sich die auf den Schlips getreten fühlten – kein Wunder, dass keiner was dagegen macht. 

Name der Redaktion bekannt

Mehrwertnummern: Wartezeit 3/2012

Zur Kasse gebeten

Auch bei Telering wird man schon seit Längerem bei Auskunftsbedarf zur Kasse gebeten. Um dem noch eine Krone aufzusetzen, wirbt das Unternehmen jetzt noch mit Geld-zurück-Tarifen bei nicht verbrauchten Zeitguthaben.

User "manerko"

Servicewüste

Ich hatte eine technische Frage an den GMX-Kundendienst und wusste auch, dass ein Anruf stolze 1,81 €(!) pro Minute kostet – es kam auch am Beginn des Gespräches eine Ansage, in der ich auf diese Kosten aufmerksam gemacht wurde. Das war es dann aber auch schon! Nach dieser Ansage kam nur mehr grauenhafte Musik – sonst nichts!

Nachdem mir Kosten in der Höhe von 16 € entstanden waren, habe ich unverrichteter Dinge wieder aufgelegt! Servicewüste GMX!

User "Werner"

Physiotheraputen 3/2012

Sinnvolle Therapiefreiheit

Der verordnende Arzt kann meiner Meinung nach einem Physiotherapeuten nicht für mehrere Wochen im Vorhinein eine Therapierichtlinie „vorschreiben“. Oft ergibt sich erst im Laufe der Therapie die optimale Vorgehensweise.

Ihr Artikel beweist für mich, dass etwas an dem System der Abrechnung nicht stimmt: Innerhalb gewisser Grenzen, die der Arzt durch seine Diagnose zu setzen hat, sollte eine gewisse Therapiefreiheit gegeben sein, damit nicht kreative Therapeuten bei der Rechnungsstellung zu Betrügern werden müssen (vorausgesetzt natürlich, die Kreativität zeigt sich nicht nur bei der Erstellung der Rechnungen).

Mag. Gernot Majeron
E-Mail

Am Patienten orientieren

Im Vertrag mit den Krankenkassen vereinbarte Mindestbehandlungszeiten einzuhalten, sollte selbstverständlich sein. Fairerweise sollte mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden, wenn man als Therapeut zu dem Schluss kommt, dass z.B. Elektrotherapie nicht zielführend oder sogar kontraindiziert ist.

Der Arzt gibt über die Diagnose die Ziele vor, der Therapeut entscheidet über die Techniken. Die Zeiteinteilung sollte sich nach der Reaktionslage des Patienten richten. Manchmal braucht die Entspannung bei der klassischen Muskelmassage etwas länger, dann werden die Dehnungs- und Kräftigungsübungen kürzer ausfallen.

Im anderen Fall bewirkt die Massage nur noch mehr Schmerzen, weil die Muskelverspannung reflektorisch durch andere Strukturen erhalten wird, und der Therapeut wählt andere Techniken (z.B. Osteopathie, Gelenktechniken aus der Manuellen Medizin, Bindegewebsmassage, Fußreflex­zonentherapie etc.), um ans Ziel zu kommen.

Ein Glück, dass die meisten Therapeuten bereit sind, für Fortbildungen viel Zeit und Geld zu investie­ren, um verschiedene Techniken anbieten zu können.

Monika Terlinden
Diplomphysiotherapeutin
Absam

Stevia 5/2012

Zuckerersatz

Ich lese, dass Stevia-basierte Süßungsmittel von der EU zugelassen wurden – allerdings nur als Zusatzstoff für bestimmte Lebensmittel mit Mengen-Obergrenzen.

Wieso kann es dann sein, daß z.B. die österreichische Firma Natusweet (www.natusweet.at) Stevia-Süßungsmittel „für praktisch jeden Einsatzzweck – süßt 1 : 1 wie Zucker“ als allgemei­nen Zuckerersatz anpreist?

DI Reinhard Schmid
Wien

Die EFSA (European Food Safety Authority) hat für Steviolglycoside eine sichere tägliche Aufnahmemenge von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag vor­gegeben. Zugelassen sind bislang nämlich nur die Stevioglycoside und nicht die lebende Stevia-Pflanze, wie oft vermutet.

Im Sinne des vorsor­genden Verbraucherschutzes hat die EFSA Höchstmengen bei gewissen Lebensmitteln festgelegt, weil gewisse Lebensmittel wie etwa Erfrischungsgetränke von Kindern und Erwachsenen möglicherweise in größeren Mengen konsumiert werden und somit die tägliche Aufnahmemenge von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag leichter überschritten werden könnte.

Daher wird die Kommission zukünftig nach Angaben von Herstellern und Verwendern überprüfen, welche Mengen tatsächlich in der Bevölkerung aufgenommen werden, was möglicherweise in Zukunft zu neuen Dosie­rungsvorgaben führen könnte. Stevia ist ein Süßstoff wie beispielsweise Aspartam. Bei der Verwendung zum Backen etc. unterliegt es der Verantwortung des Konsumenten, wie viel er konsumiert, genau wie bei anderen Süßstoffen.

Natürlich ist von Stevia um ein Vielfaches weniger zu verwenden, um die gleiche Süßkraft wie bei Zucker zu erhalten. Trotzdem ist die Darstellung diverser Hersteller, man könne so viel konsumieren, wie man möchte, nicht gerechtfertigt.

Die Redaktion

Waschmaschinen 5/2012

Stromverbrauch trotz Ausschalten

Bei meiner Waschmaschine habe ich festgestellt, dass sie bei ausgeschaltetem Zustand in 60 Stunden 0,5 kWh verbraucht, daher 73 kWh im Jahr.

Ich fragte beim Hersteller nach und bekam die Antwort: „Dieses Modell wurde zwischen 2001 und 2004 gebaut. Da die Elektronik unter Spannung steht, sobald der Stecker eingesteckt ist, ist es ganz normal, dass die Geräte auch in ausgeschaltetem Zustand minimal Strom ver¬brauchen. Neue Geräte gehen nach gewisser Zeit in den Stand-by-Modus und verbrauchen daher weniger.“

Rudolf Reitsamer
E-Mail

Private Zusatzpension 3/2012

Höhere Rendite, höhere Sicherheit

Ich habe bei meiner PSK-Life-Pension über den Zeitraum von sieben Jahren schätzungsweise rund 8.800 Euro eingezahlt und bekam per 2012 einen Wert von 8.500 Euro gutgeschrieben. Ich habe dann meine Zahlungen sofort ruhend gestellt.

Ab sofort zahle ich monatlich 113 Euro direkt an meine PVA, die diese Höherversicherung kostenlos und völlig unbürokratisch abwickelt. Man kann jederzeit die Zahlung wieder einstellen und den Betrag frei variieren. Die Rendite ist wesentlich höher und die Sicherheit, dass der Staat nicht Pleite geht, ist doch höher als die Sicherheit einer Bank. Danke für Ihren Artikel!

Isabel Höglinger
St. Marien

Freiwillige Höherversicherung

Zur freiwilligen Höherversicherung bei der gesetzlichen Pensionsversicherung habe ich eine Frage: Sind die Beträge, um sich die Pension 14-mal jährlich erhöht, bei der Auszahlung von der Einkommensteuer befreit?

Gerhard Huber, Dornbirn

Durch die Höherversicherung wird ein besonderer Steigerungsbetrag erworben, der sich leistungssteigernd auswirkt. Dieser besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei. Die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert. Falls der Erhöhungsbetrag aus gemäß § 108 Einkommensteuergesetz prämienbegünstigten Beiträgen resultiert, ist er zur Gänze steuerfrei. Die Beiträge selbst können im Rahmen der „Topf-Sonderausgaben“ abgesetzt werden.

Die Redaktion

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