Zum Inhalt

Reisen: Prospektwahrheit - Kein großes Fest

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: Im Prospekt versprochen aber nicht gehalten.

Frage: "Als ich die Reiseunterlagen abholte, stellte ich fest, dass die Reise anders verlaufen sollte als im Prospekt beschrieben. Unsere Reisegruppe nahm an einem landestypischen Fest, wegen dem ich die Reise gebucht hatte, nur zwei Stunden teil, obwohl im Katalog eineinhalb Tage angekündigt waren. Erhalte ich da Geld zurück, weil die Prospektwahrheit nicht eingehalten wurde?"

Antwort: In einem solchen Fall muss man sofort bei der Abholung der Reiseunterlagen reklamieren und eine Preisminderung geltend machen. In den Geschäftsbedingungen behalten sich Reiseveranstalter oft Leistungsänderungen vor. Wenn die vom Veranstalter vorgenommene Änderung der gebuchten Leistung erheblich ist und wesentliche Bestandteile des Vertrages betrifft, haben Sie ein Recht auf Rücktritt. Nachträglich können Sie noch versuchen, eine Preisminderung geltend zu machen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten hier gering.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang