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Aufgespießt - Konsument 09/1999

Kinder-Kettenbriefe

„Dies ist ein Diddel Kettenbrief, der 1989 von Kindern angefangen wurde. Falls er bis Ende 1999 weitergeführt wird, geht er ins Guiness-Buch der Rekorde ein, denn er wurde niemals unterbrochen. Verdirb bitte nicht alles“ – so fangen die an Kinder gerichteten Schreiben an. Jenen, „die nicht alles verderben“ wollen, entstehen Kosten für Kopien, Diddel-Karte und Porto. Binnen kurzer Zeit sollen dann, so man dem Brieftext glauben will, 216 Diddel-Karten eintrudeln. Diese Aussicht mag für Kinder ihren Reiz haben. Auf jeden Fall freuen können sich die Hersteller von Diddel-Karten: Ihr Umsatz wird angekurbelt. Darüber hinaus wird immer wieder vermutet, dass manche Unternehmen Kettenbriefaktionen dazu benutzten, Adressmaterial zu bekommen.

ÖBB: Risiko Vorverkauf

Wer eine Bahnkarte im Vorverkauf ersteht, sollte sicher sein, die Fahrt zum geplanten Termin tatsächlich antreten zu können: Nicht alle Tickets bleiben gleich lange gültig, darüber hinaus variieren die Stornomöglichkeiten abhängig von Streckenlänge, ob Inlands- oder Auslands-, „normales“ oder ermäßigtes Ticket. Ein „normales“ Inlands-Ticket über eine Strecke von mehr als 100 Kilometer etwa kann noch einen Tag vor Abfahrt kostenlos, dann gegen 100 Schilling Gebühr storniert werden. Anders bei Fahrkarten, die mit VorteilsCard gekauft wurden: Bei diesen ist eine kostenlose Stornierung bis einen Tag vor Abfahrt möglich, dann verfällt das Ticket.

Erlagscheinwerbung verboten

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler lassen sich häufig zusätzlich zur kostenlosen Eintragung in die „Gelben Seiten“, die Branchenverzeichnisse der Post, ein größeres Inserat ebendort etwas kosten. Das hatte auch etliche „Fachbuchverlage“ auf den Plan gerufen. Werbeaussendungen für Eintragungen in private Branchenverzeichnisse, die mit den „Gelben Seiten“ nichts zu tun haben, wurden einfach Erlagscheine oder Rechnungen beigelegt und dadurch der Anschein erweckt, dass es sich nicht um ein Angebot, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine bereits erbrachte Leistung handelt. Diese Form der sogenannten Erlagscheinwerbung wird nunmehr im Rahmen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb mit 1. 4. 2000 ausdrücklich verboten.

Kassa ohne Süßwaren

Seit dem Frühjahr sind in sämtlichen Maximarkt-Filialen (Linz, Haid, Wels, Ried, Vöcklabruck und Anif) je zwei gut frequentierte Kassen süßwarenfrei und als solche deutlich gekennzeichnet. Damit soll insbesondere Kunden, die mit Kindern einkaufen, Stress erspart werden: Die an den üblichen Supermarktkassen in Zugreifhöhe präsentierten Kaugummis, Schokoriegeln und Co. sind für die Kleinen oft allzu verführerisch, vor allem, wenn an der Kasse gewartet werden muss. Statt Naschereien werden bei den süßwarenfreien Kassen von Maximarkt nun Waren aus dem Non-Food-Bereich, wie etwa Superkleber, Batterien oder Filme präsentiert.

Schnelles Geld für Unbekannt

„Chance zum Erfolg! Von zu Hause aus“, prangt auf der Broschüre, die an Haushalte verschickt wird. Viel Geld könne man bei freier Zeiteinteilung verdienen. Womit, ist weder der Broschüre zu entnehmen, noch telefonisch zu eruieren. Per Band ist von weltweitem Erfolgskonzept die Rede, wer Genaueres wissen möchte, könne Informationsmaterial gegen „eine geringe Gebühr“ von über 400 Schilling anfordern. Erst dann wäre ein Gespräch möglich. Ein Vorschuss auf ein Geschäft mit Unbekannten? Wir haben nachgeschaut, wer sich hinter der Telefonnummer verbirgt und sind auf Bekanntes gestoßen: Vor der Firma Herbalife haben wir aus mehreren Gründen, auch wegen ihrer Verkaufsstrategie, bereits ausführlich.

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