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Danone: Irreführende Werbung - Kein „Vorteilspack“

Wo „Vorteilspack“ draufsteht, muss es auch einen Vorteil geben.

Das ist das Fazit eines Urteils, das die Bundesarbeitskammer vor dem OLG Wien erwirkte. Konkreter Anlass war die als „Vorteilspack“ ausgelobte 10er-Packung von Actimel, die – umgerechnet auf den Grundpreis – gegenüber der 6er-Packung gar nicht günstiger war. „Irreführend“, entschied das Gericht und untersagte die Verpackungsaufschrift.

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