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Direktvertrieb - Patziges Benehmen

Rabiate Methoden einer Staubsaugerfirma.

"Wenn eine Firma etwas kaputt macht, muss sie dafür geradestehen."

Es begann mit einer guten Nachricht: „Sie haben eine Teppichreinigung gewonnen“, las Frau Friedrich 1) auf einer Werbekarte. Dieser Gewinn war jedoch nicht ganz uneigennützig. Denn zum Teppich putzen trat ein Repräsentant der Firma Kirby an. Dieses Unternehmen verkauft Staubsauger im Direktvertrieb. Und der Vertreter will natürlich seine Geräte an den Mann oder die Frau bringen. „Was, da sind ja Flecken auf Ihrem Spannteppich“, erklärte Herr Aigner 1) von Kirby. Das Shampooniergerät putzt die Ihnen weg wie nix!“

Herr Aigner schritt zur Tat. Doch alsbald wurden aus den zwei kleinen Patzern gewaltige Schmutzflecken. „Mein schöner neuer Teppich!“, jammerte Frau Friedrich. Herr Aigner rieb und schrubbte mit allen möglichen Mittelchen. Doch die Flecken blieben hartnäckig. Entnervt trat Herr Aigner den Rückzug an, nicht ohne zu versichern, dass das selbstverständlich in Ordnung gebracht würde.

„Seitdem waren zwar zwei Herren von Kirby hier, doch nach einem Jahr ist der Teppichboden noch immer total verschmutzt. Ich meine, wenn eine Firma etwas kaputtmacht, muss sie dafür geradestehen.“

In einem Brief klagte uns Frau Friedrich ihr Leid. Denn Kirby Wien war offenbar auf Tauchstation gegangen. Frau Friedrich wollte als Schadenswiedergutmachung 3200 Schilling als Kostenzuschuss zu einem neuen Teppich. Doch ihr Ansinnen war der Firma nicht einmal eine Antwort wert.

Als auch unser Brief an die Kirby Wien Hösel KEG ohne Reaktion blieb, griff unsere Beraterin zum Hörer. Nein, man habe nie irgendwelche Briefe erhalten. Aber man sei dafür ohnehin nicht zuständig: Dieser Herr Aigner sei ein freier Handelsvertreter, für dessen Handlungen die Firma Hösel keine Haftung übernehme. Die Firma Hösel sei nicht der Vertragspartner von Frau Friedrich. Kurz, das Telefongespräch war ein glatter Misserfolg.

Aber unsere Beraterin gab nicht auf. Nach längerem Verhandeln erklärte sich die Firma bereit, 1500 Schilling zu bezahlen – weniger als die Hälfte des von Frau Friedrich geforderten Betrages. Begründung: „Der Teppich war eh schon versaut.“ Frau Friedrich nahm das Angebot an, was hätte sie auch sonst tun sollen?

Der guten Ordnung halber baten wir die Firma Kirby Wien Hösel KEG um Stellungnahme zu diesem Vorfall. Die Antwort kam – von deren Rechtsanwalt. Der Hergang des Geschehens wurde bestätigt, „aus Kulanzgründen hat meine Mandantschaft sich zum Vergleichanbot bereit erklärt“. Gleichzeitig ließ uns der famose Advokat wissen, dass Frau Friedrich nun die Kosten seines Einschreitens zu tragen habe, weil sie zu Unrecht neuerliche Forderungen erhoben habe.

Nun hat aber Frau Friedrich keine Forderungen mehr erhoben. Aber zahlen soll sie. Kunden, die sich zu beschweren wagen, sollen wohl eingeschüchtert werden. Offenbar ist mit der Firma Kirby Wien Hösel KEG nicht gut Kirschen essen. Üblich sind derlei Sitten eher bei südländischen Geheimbünden. Selbstverständlich werden wir die solcherart unschuldig zum Handkuss gekommene Konsumentin nicht im Regen stehen lassen und ihr helfen, die anwaltliche Forderung abzuschmettern.

Übrigens hatte Frau Friedrich seinerzeit einen Kirby-Staubsauger um fast 20.000 Schilling gekauft. Da klingt der Ausdruck „Kulanz“ wie blanker Hohn. Der Kirby-Vertreter dürfte ohne Gewerbeberechtigung agiert haben. Das wäre eine Erklärung für das rüde Benehmen.

1) Name von der Redaktion geändert.

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