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Direktvertrieb bei Silberschmuck - Eingeschränkt

Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Kein Verkauf im privaten Rahmen

Silberschmuck darf in Österreich nicht im Direktvertrieb – also in privatem Rahmen – verkauft werden. Dieses Verbot der österreichischen Gewerbeordnung hat der Europäische Gerichtshof vor Kurzem bestätigt (Aktenzahl C-441/04 vom 23.2.2006). Näheres unter www.verbraucherrecht.at.

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