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Dm Drogerie: Energy Drinks an Volksschüler - Bedenkliche Verkaufspraktiken

"Die Zitrone": Die Drogeriekette dm verkauft Energy Drinks an Volksschüler, wohl wissend, dass diese für Kinder nicht geeignet sind.

Frau M.s Sohn besucht die zweite Volksschulklasse und geht nach dem Unterricht in den nahegelegenen Hort. Der Weg dorthin führt an einem dm vorbei. Dort kann er sich, wie die Mutter eines Tages fassungslos feststellt, ohne weiteres mit Energy Drinks eindecken.

Die enthalten, wie sattsam bekannt ist, reichlich Koffein und sind daher für Kinder vollkommen ungeeignet. Rasch stellt sich heraus: Nicht nur Frau M.s Sohn bekommt problemlos Red Bull und Co., sondern auch alle anderen Schulmäuse.

„Ja, wir verkaufen das auch Kindern, weil es nicht verboten ist.“

Eine Anfrage besorgter Eltern an die dm-Mitarbeiterinnen ergibt: „Ja, wir verkaufen das auch Kindern, weil es nicht verboten ist.“ Wir erkundigten uns in der dm-Zentrale. Und erhielten eine Antwort, die auch ohne Energy Drink unser Blut in Wallung brachte: „Alle Produkte, die in unseren Filialen nicht unter Verschluss angeboten werden, sind frei verkäuflich. Wir überprüfen nicht, welche Kundschaft welches Produkt erwirbt. Auf den Energy Drinks ist der Warnhinweis aufgedruckt, dass diese für Kinder nicht geeignet sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir generell keinen Einfluss auf die Kaufentscheidungen unserer Kunden haben.“

Kein Verständnis

Wir haben kein Verständnis! Ob die Kundschaft ein Volksschulkind ist, kann jede Kassierin mit freiem Auge erkennen. Die Warnung „für Kinder ungeeignet“ findet sich gerade einmal auf den Drinks von Burn, bei Marktführer Red Bull aber z.B. überhaupt nicht.

Und sich an den Käufern abzuputzen, um sich selbst aus der Pflicht zum verantwortungsvollen Handeln zu entlassen, bekommt sowieso die Note „Nicht genügend“. Hausaufgabe für den Schulanfang: Überdenken der Firmenphilosophie statt Ausrede auf fehlende Verkaufsverbote.

Leserreaktionen

Kein Vakuum

Der Handel hat freiwillig Käfig-Eier aus dem Sortiment genommen, obwohl die nicht ungesund sind, also kann man zu Recht fordern, dass er ungesunde Energiegetränke nicht an Kinder verkauft. Das muss man sogar tun, denn ohne öffentlichen Druck bleibt der Handel untätig.

Druck ist auch gegenüber den Schulen nötig, die neuerdings damit Sponsorgelder lukrieren, dass sie im Schulgebäude Werbung für ungesunde Nahrungsmittel zulassen. Zwischen Gesetzgeber und Eltern darf kein Kinderschutz-Vakuum entstehen!

Mag. Andreas Zirnig
E-Mail
(aus KONSUMENT 1/2011)

Unfair

Diese Zitrone gebe ich postwendend an „Konsument“ retour. dm alleine für diese Verkaufspraxis an den Pranger zu stellen, finde ich sehr unfair. Ich kenne keinen Laden, der solche Getränke nicht an Jugendliche verkauft. Dieses Problem gehörte wohl anders angegangen.

Herbert Meixner
Traisen
(aus KONSUMENT 11/2010)

Eltern gefordert

Solange der Gesetzgeber kein entsprechendes Verkaufsverbot erlässt, obliegt es dem Erziehungsberechtigten, ein Einkaufsverbot gegenüber dem Kind auszusprechen. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für die eigene Unfähigkeit oder Bequemlichkeit dem Handel zugeschoben wird.

Horst Karl
Linz
(aus KONSUMENT 11/2010)

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