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FitInn Sportstudio: Kündigungsfrist - Vertrag ohne Ankündigung verlängert

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Vertragsverlängerung ohne Ankündigung.

Frau Kromer hatte im Herbst 2007 bei FitInn Sportstudio, Wien, einen Einjahresvertrag abgeschlossen. Sofern nicht innerhalb vorgegebener Frist vor Ablauf gekündigt, sollte der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Im Herbst 2009 wollte Frau Kromer ihre Mitgliedschaft beenden. Sie informierte FitInn. Zu spät: Sie habe nicht rechtzeitig gekündigt, der Vertrag sei daher bereits ein weiteres Mal verlängert worden, hieß es. Nachdem wir FitInn darauf hingewiesen hatten, dass Frau Kromer vor der Verlängerung schriftlich an das Auslaufen des „alten“ Vertrages und die Kündigungsfrist zu erinnern gewesen wäre, wurde die Vertragsverlängerung rückgängig gemacht.

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