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Leserbriefe - Konsument 7/1999

Konsument 4/99:
Test Behörden

Computer als Schreibmaschine

Zu Ihrem Behördentest möchte ich Ihnen herzlich gratulieren. Er scheint sehr gut recherchiert und objektiv zu sein. Ich möchte Ihnen meine Erfahrungen anläßlich meiner Hochzeit mitteilen. Für die Namensänderung im Zulassungsschein des Pkws meiner Frau verlangte man eine Versicherungsbestätigung für das Auto. Ich wies darauf hin, daß weder eine Abmeldung noch ein Wechsel in der Versicherung, noch ein Wechsel in der Person des Zulassungsbesitzers stattgefunden hat, einzig und allein dessen Name hat sich durch Heirat geändert. Das sei egal, ich benötige eine Bestätigung. So eine sinnlose Regelung habe ich noch nicht gehört; meiner Information zufolge ist dies beispielsweise in Wien nicht nötig. Interessant auch eine Aussage der Standesbeamtin, die uns die Vorlage sämtlicher Dokumente abverlangte. Auf meine Frage, ob denn der vor ihr stehende Computer nicht vernetzt sei und die Dokumente nicht abrufbar wären: "Ich weiß nicht, ob das schon funktioniert. Wir haben keine Einschulung gehabt. Wir benützen den Computer nur als Schreibmaschine."

Franz Joseph Schindler
Hinterbrühl

Konsument 4/99:
Bare Münze

Firmenhandy privat genutzt

Müssen Aufzeichnungen vorgelegt werden, wenn ich mein Firmenhandy auch privat benütze?

Georg Andrä
Wien

Da es keine Fixwerte (wie zum Beispiel bei einer Dienstwohnung) für die Höhe des Sachbezuges der Privatnutzung eines Mobiltelefons gibt, ist der Anteil der Privatnutzung im Einzelfall festzustellen. Laut Auskunft der Lohnsteuerstelle des Finanzamtes für Körperschaften Wien ist der Anteil der privaten Nutzung wie folgt zu ermitteln: Zu Beginn: Aufschlüsselung der Gesprächsgebühren über einen längeren Zeitraum (6 Monate), laufend: stichprobenartige Kontrolle, ob sich der Umfang der privaten Nutzung geändert hat (ein bis zweimal pro Jahr).

Die Redaktion

Konsument 3/99:
Wertpapierkauf via Internet

Auslandsaktien bei der CA

Der CA-DiscountBroker bietet seit 4. 1. 1999 auch den Kauf von ausländischen Wertpapieren und an ausländischen Börsen und von ausländischen, in Österreich zugelassenen, Investmentfonds über das Internet an.

Mag. Gerhard Reidlinger, CA
Wien

Im Zuge unserer Erhebungen gelang es uns nicht, nähere Informationen zum Kauf ausländischer Wertpapiere bei der CA zu erhalten.

Die Redaktion

Konsument 4/99:
Test Cellulitemittel 

Die Brieftasche dankt 

Ihr Test hat mich und sicherlich eine Unmenge von anderen Frauen betroffen. Jedenfalls wird es Ihnen meine Brieftasche zu danken wissen, da ich eines der angeführten Produkte bereits des öfteren erworben habe (wieder dem typischen Irrtum erlegen, daß alles, was aus der Apotheke kommt, auch gut sein muß!) Ich wollte demnächst auch wieder etwas tiefer in die Brieftasche greifen, um den allseits geforderten Revuebeinen wieder einen Schritt näherzukommen. So werde ich mich an den wahrscheinlich besseren Rat der sportlichen Betätigung halten und, was wirklich stimmt, das allgemein gültige Schönheitsideal wirklich mehr in Frage stellen.

Elke Schreiber
via E-mail

Konsument 4/99:
Werbemittelverteilung – Zitrone des Monats 

Nachgemachte Haustorschlüssel

In letzter Zeit entstand der Verdacht, daß sich Verteiler von Werbemitteln Eintritt in das Haus verschaffen, ohne die Öffnung des Haustores über die Gegensprechanlage bewirkt zu haben. Kürzlich wurde ein Verteiler gestellt, der unumwunden zugab, einen Postschlüssel zu besitzen. In einem Ferngespräch mit der zuständigen Verteilerfirma wurde erklärt, daß die Beschaffung des Schlüssels illegal erfolgt sein müsse, man strikt gegen eine solche Vorgangsweise sei und der Austräger mit Konsequenzen zu rechnen habe. Es ist anzunehmen, daß es sich um keinen Einzelfall handelt und auch deshalb der Zweck einer Gegensprechanlage nicht erfüllt ist.

Dipl.-Ing. Robert Pick
Wien

Mist vor der Wohnungstür

In unserem Haus ist es besonders arg. Vier von neun Wohnungen stehen leer: Die hier wohnenden Mieter haben alle das „Reklame-Nein-Danke-Schild“ an der Tür, wir dürfen aber den Mist vor den unbewohnten Wohnungen wegräumen, weil das Pickerl ja nur auf mehr oder weniger geheimgehaltenen Wegen zu bekommen ist und keinesfalls für Nachbarwohnungen ausgegeben wird. Die ach so menschenfreundliche Begründung, „Arbeitsplätze“ zu schaffen, verdeckt schamlos die satten Gewinne der Werbemittel-Verteilerfirmen, die ihre Anzeigenkunden damit ködern, daß mit ihren Produkten so und so viele Haushalte zwangsbeglückt werden! Wenn es denen um Menschen geht, sollen sie sinnvollere Arbeitsplätze schaffen!

Luise Höflinger
Wien

Konsument 4/99:
M&P Rechtsschutzversicherungen 

Erhebliche Unterschiede im Schadensfall

Gratulation zu Ihrer sehr wichtigen Erhebung betreffend Rechtsschutzversicherungen! Interessant wäre freilich auch, wie gut die jeweiligen Produkte wirklich sind, weil es in der Praxis erhebliche Unterschiede darin gibt, wie sich die einzelnen Anstalten im Versicherungsfall tatsächtlich verhalten.

Dr. Benedikt Wallner
Wien

Konsument 4/99:
Katzenaugen für Kinderwagen-Leserbrief

Mehr Sicherheit

Zum Leserbrief von Frau Claudia Glatz aus Spittal an der Drau: Kinderwagen der Marke Teutonia sind serienmäßig mit sogenannten Katzenaugen ausgestattet. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, daß das Kriterium Sicherheit generell nicht an erster Stelle steht.

Kurt Schwarz-Gutwein
Wien

Konsument 5/99:
Auslandsüberweisungen

Rückkehr zur Postkutsche 

Unsere Banken sind trotz Einsatz modernster Technologie nicht in der Lage, exakte Beträge zu verbuchen. Dies habe ich bisher mit etwas verärgertem Amüsement beobachtet. Nun ist mir aber folgender Fall bekanntgeworden. Es handelt sich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit in Deutschland (Grundstücksübertragung an eine Erbengemeinschaft, bestehend aus einem Deutschen und einer Österreicherin). Damit die Grundstücksübertragung rechtskräftig wurde, war an die zuständige Regierungskasse ein Ablösebetrag zu entrichten; auf die beiden Teile der Erbengemeinschaft entfielen somit x DM und 8 Pfennig. Die Österreicherin zahlte exakt diesen Betrag bei der Raiffeisenbank Wien ein und übernahm natürlich alle Spesen. Bei der Regierungskasse wurden jedoch nur x DM und 7 Pfennig verbucht. Ihr deutscher Partner wurde daraufhin von der Regierungskasse aufgefordert, zur Vermeidung von Fristversäumnissen den Pfennig nachzuzahlen; dadurch erlangte der deutsche Mitbesitzer aber jetzt die Mehrheit in der Erbengemeinschaft.

In Zeiten des Euro ist offenbar die einzige Form, einen exakten Betrag ins Ausland zu überweisen, die Rückkehr zur persönlichen Überreichung unter Ausschaltung der die gemeinsame Währung verwaltenden Banken. Nach dem Motto: Sattelt die Pferde und packt die Dukaten in den Geldbeutel, wir reiten heute nach Deutschland...!? (Die Postkutsche ist außerdem sicher an Ort und Stelle, lange bevor die Banken endlich geregelt haben, wie sie den einen Pfennig korrekt verbuchen.)

Dr. Winfried R. Garscha
Wien

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