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Mobilitätsgarantie - Verwirrend!

Im Vertrauen auf Opel.

Ich hatte mit meinem Opel Corsa einen Unfall, bei dem das Auto nicht mehr fahrtüchtig war (Achsbruch). Lässt man ein Fahrzeug von Opel immer von einer Vertragswerkstatt warten, verlängert sich automatisch das so genannte „Opel Mobilitätsservice“ (beinhaltet kostenloses Abschleppen).

Nachdem mein Auto sämtliche vorgeschriebenen Wartungen immer rechtzeitig erhalten hat, dachte ich, dass es kein Problem geben werde – weit gefehlt! Die Aussage der Dame in der Telefonzentrale (und später auch die ihres Vorgesetzten) war, dass ich die Abschleppkosten selbst zu tragen hätte – denn das Mobilitätsservice gelte immer nur bei einer Panne. Es sei zwar richtig, dass die Leistungsbeschreibung so formuliert sei. Allerdings sei sie „etwas irreführend“. Am besten wäre es, keinen Unfall zu haben.

Ich bin aufgrund der „etwas irreführenden“ Aussage nicht Mitglied bei ÖAMTC bzw. ARBÖ und lasse mein Service regelmäßig von einer (teuren) Vertragswerkstätte durchführen. Im Vertrauen auf Opel.

Mag. Birgit Schneider
Internet

Für den Opel Corsa von Frau Mag. Schneider gilt nicht die Deckung des „Opel Mobilitätsservice (nach dem Service)“, sondern durch die „Opel Service Mobil Garantie“. Diese wurde bis Ende 2001 ausgegeben und beinhaltete bei Unfall keine kostenlose Abschleppung. Der „Opel Mobilitätsservice (nach dem Service)“ dagegen wird seit Anfang 2002 ausgegeben und beinhaltet bei Unfall kostenlose Abschleppung.

Auf der Opel-Homepage wurden die alten Mobilitätsprogramme gelöscht, nur das aktuelle Programm ist enthalten. Um Kunden nicht irrezuführen, wurde der Name auf „Mobilitätsservice“ geändert. Für die Aussage „Am besten wäre es, keinen Unfall zu haben“ möchten wir uns entschuldigen.

Ewald Klemensich
Leiter Kundenbetreuung
Opel Austria

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