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ÖBB: Fahrpreiserstattung - Wer nicht fährt, hat schlechte Karten

Wenn man eine gebuchte Bahnreise nicht antreten kann, schaut es mit der Rückvergütung der Fahrkarte in vielen Fällen schlecht aus.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Oft kommt man gar nicht zum Zug, wenn man die Fahrkarte nicht frühzeitig kauft: Etwa bei kontingentierten Billigfahrkarten, die häufig bereits Wochen vor Zugabfahrt ausgebucht sind, oder bei knappen Angeboten wie Liege- oder Schlafwagenplätzen. Kann man die geplante Reise dann doch nicht antreten, rückt die Frage in den Mittelpunkt: Kriege ich das Geld für meine nicht genützte Fahrkarte wieder?

Studiert man das ÖBB-Tarifregelwerk, lautet die vage Antwort: Es kommt darauf an! Etwa auf den Zeitpunkt, zu dem man den ÖBB mitteilt, dass es mit der geplanten Reise nichts wird. Oder darauf, wie man die Karte gekauft hat. Oder auf die Art der Fahrkarte…

Sechs Monate Zeit

Vor dem ersten Geltungstag wird bei Standard-Fahrkarten der volle Fahrpreis erstattet. Ab dem ersten Geltungstag wird bereits eine Bearbeitungsgebühr abgezogen: fünf Euro, wenn man mit ÖBB-Gutscheinen vorlieb nimmt, zehn Euro, wenn man Bargeld möchte. Geltend gemacht wird der Anspruch mit dem Formular „ Fahrpreiserstattung “, das an besetzten Bahnhöfen erhältlich ist. Übrigens kann man noch sechs Monate nach dem ersten Geltungstag die Fahrkarte zur Rückvergütung einreichen.

Nachteile für VorteilsCard-Besitzer

Eine derart großzügige Rückerstattung verwehren die ÖBB interessanterweise ihren Stammkunden: Vor- teilsCard-Besitzer erhalten das Geld für ihre ermäßigten Fahrausweise grundsätzlich nur vor dem ersten Geltungstag zurück – danach gibt es weder Geld noch Gutscheine. Und wer die modernen Technologien nutzt und sich die Fahrkarte via Handy, Internet oder Fahrscheinautomat besorgt, zahlt in jedem Fall, denn hier gibt es keinerlei Fahrpreisrückerstattung.

Streng bei Sonderangeboten

Ähnlich streng sind die ÖBB bei den meisten Sonderangeboten für Auslandsfahrten: Beim Preiszuckerl „SparNight“ – ab 29 Euro über Nacht zu bestimmten Zielen in Deutschland, der Schweiz oder Italien – gibt es keinen Cent zurück, sobald einmal gekauft wurde. Gleiches gilt für das Angebot „Globalpreis“ (Pauschalpreis für bestimmte Destinationen in Deutschland). Beim TEE-City-Star-Ticket werden bei Rückgabe vor dem ersten Geltungstag 15 Euro abgezogen, danach gibt es keine Erstattung mehr.

Liege- und Schlafwagen

Gebuchte Liegewagen- und Schlafwagenplätze, die nicht in Anspruch genommen werden, können bis einen Tag vor der Abfahrt einmal unentgeltlich umgetauscht werden. Beim Liegewagen erhält man das Geld mit Abzug von 7 Euro zurück. Bei Schlafwagen werden 10 Prozent des Bettplatz-Zuschlages (mindestens 14 Euro) einbehalten. Ab dem ersten Geltungstag werden 50 Prozent des Liegeplatz- oder Schlafplatzzuschlages abgezogen. Eine Sitzplatzreservierung kann bis 3 Stunden vor Abfahrt des Zuges im Ausgangsbahnhof einmal unentgeltlich umgetauscht werden – Erstattung gibt es grundsätzlich keine. Liegt die Schuld für die Nichtnutzung einer Fahrkarte bei den ÖBB – etwa wenn der Zug, für den die Fahrkarte gelöst wurde, ausfällt –, ersetzen sie großzügiger.

Grauzone Kulanzlösung

Wo der klar abgegrenzte Ersatzanspruch aufhört, beginnt die Grauzone der Kulanzlösungen – hier entscheiden die ÖBB von Fall zu Fall. Besonders bei groben Mängeln bestehen Chancen auf Rückvergütung. Dazu zwei Beispiele: Der gebuchte Liegewagen fiel aufgrund des Hochwassers in Deutschland aus. Der Liegewagenzuschlag wurde anstandslos rückvergütet. Dabei war die schriftliche Bestätigung des Ausfalls durch einen Zugschaffner sicher hilfreich.

Harte Nacht im kalten Zug

Oder: Eine junge Familie erlebte eine Horrornacht in einem aufgrund defekter Heizung unterkühlten Schlafwagen, ließ sich das aber nicht im Zug schriftlich bestätigen. Nachdem die ÖBB-Beschwerdestelle eine Entschädigung routine- und vorschriftsgemäß ablehnte, bewirkte ein Beschwerde-E-Mail an den obersten zuständigen ÖBB-Manager doch noch eine teilweise Rückvergütung. Über Missstände auf einer Fahrt sollte man sich daher vom Zugbegleiter eine schriftliche Bestätigung erbitten.

ÖBB-Beschwerdestelle

Nicht nur für die Fahrpreiserstattung hat die Bahn eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet:
Tel: 0810 10 07 55 (aus ganz Österreich zum Ortstarif)
E-Mail: Anregungen.kritik@is.oebb.at

Konsument-Forum zu den ÖBB

Wir erhalten laufend Mails und Briefe zur ÖBB. Abonnenten können ihre Erfahrungen auch in unserem ÖBB-Forum posten.

[ ÖBB-Forum ]

Stellungnahme der ÖBB - 25.9.2008

Wir würden Sie bitten, folgende Aktualisierung dieser Informationen zu veranlassen:

Das hinterlegte Formular hat die falsche Adresse. Die richtige Adresse lautet:

Wagramer Straße 17-19

1220  Wien

Des Weiteren ist eine Erstattung für Tickets höchstens bei einer Einreichung innerhalb von einem Monat nach dem ersten Geltungstag möglich. Die Erstattung erfolgt entweder in Gutscheinen bei einer Bearbeitungsgebühr von € 7,- oder bar bei einer Bearbeitungsgebühr von € 15,-.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Czapka

ÖBB-Personenverkehr AG
Kommunikation
Wagramer Straße 17-19/ 10
1220 Wien
FN: 248742 y, Handelsgericht Wien

Gudrun Czapka
ÖBB-Personenverkehr AG
Kommunikation

Anmerkung der Redaktion

Alle Angaben waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (2004) korrekt. Ansonsten halten wir es mit alten Artikeln folgendermaßen:

http://www.konsument.at/konsument/k_detail.asp?nav=&id=20922

 

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