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Panasonic: Kostenvoranschlag - Keine Information über Reparaturmöglichkeit

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - in diesem Fall geht es um die Verrechnung eines Kostenvoranschlages von Panasonic obwohl keine Reparatur mehr möglich war.

Meinen defekten Videorecorder Marke Panasonic gebe ich zur Reparatur beim DEC Panasonic Service-Center, Wien, ab. Im Voraus werden für einen Kostenvoranschlag 39 Euro kassiert. Zwei Wochen später erfolgt der Anruf: Ersatzteile müssen bestellt werden, die Reparatur kostet 430 Euro. Meine Antwort per E-Mail: Bitte trotz des hohen Preises reparieren.

Informationsmangel bei Ersatzteilvorrat

Drei Wochen später meine Anfrage: Wann ist das Gerät fertig? Antwort: Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar, Gerät kann unrepariert abgeholt werden. Bei der Abholung wird der Betrag für den Kostenvoranschlag nicht retourniert. Hätte man nicht vor der Annahme des Reparaturauftrages und Inkasso für den Kostenvoranschlag klären müssen, ob noch Ersatzteile vorhanden sind? Ich war ja bereit, den Betrag für die Reparatur zu zahlen, und bin jetzt unverschuldet auch noch um den Preis für einen für mich wertlosen Kostenvoranschlag umgefallen.

Dkfm. Walter Rottensteiner
Wien

Die Digital Electronic Center Service GmbH meinte dazu:

Anhand der Fehlerangabe des Kunden bei der Reparaturübernahme konnten wir im Voraus nicht sagen, welche Ersatzteile benötigt werden. Vorher zu raten, was die Ursache sein kann, und daher auch die Reparaturkosten zu erraten, ist aus unserer Sicht unseriös. Daher haben wir das Gerät zur Fehlerortung und Erstellung eines Kostenvoranschlags übernommen. Da diese Modelle nur mehr selten zur Reparatur kommen, haben wir keine Ersatzteilbevorratung. In solchen Fällen bestellen wir im Zentrallager von Panasonic die erforderlichen Ersatzteile. Dies haben wir auch in diesem Fall so gemacht. Leider erhielten wir dann eben die Information von Panasonic, dass der benötigte Ersatzteil nicht mehr lieferbar ist. Der bezahlte Betrag ist aus unserer Sicht gerechtfertig, da wir eine Leistung erbracht haben. Diese besteht aus Geräteüberprüfung und Fehlerortung. Da wir ein reiner Servicebetrieb sind, müssen wir diesen Aufwand in Rechnung stellen.

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