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Produktpiraterie - Schuldlos bestraft

, aktualisiert am

Statt der bestellten Rolex kommt möglicherweise eine peinliche Anfrage vom Zoll.

Im Internet entdeckte Herr F. eine Rolex um 150 Euro. Er bestellte, doch statt des Nobel-Zeitmessers erhielt er einen Anruf vom österreichischen Zoll: Die Uhr sei wahrscheinlich gefälscht und beschlagnahmt worden. Er könne aber der Beschlagnahme widersprechen und würde sie dann erhalten. Dies tat Herr F. Doch dann kam ein Schreiben eines Rechtsanwaltes: Die Uhr müsse vernichtet werden, Herr F. habe die Kosten der Vernichtung sowie 350 Euro Anwaltshonorar zu zahlen, andernfalls würde er geklagt. Dieses Risiko wollte Herr F. nicht eingehen und zahlte zähneknirschend.

Zweierlei ist hier bemerkenswert – erstens: Die Geschichte hat sich tatsächlich so zugetragen. Zweitens: Die Sache war völlig korrekt abgelaufen. Die EU hat strenge Regeln gegen den Handel mit gefälschten Produkten eingeführt. Die Zollbehörden (in Österreich das Zollamt Villach) sind für die Bekämpfung zuständig. Viele Markenartikel-Unternehmen haben Anträge auf Grenzbeschlagnahme gestellt. Der Zoll greift – wie bei Herrn F. – sofort ein, wenn eine verdächtige Warensendung ins Land kommt. Es handelt sich nicht nur um Uhren, auch Handys und deren Zubehör sowie Kleidung und Parfum werden imitiert. Auf der Seite des Finanzministeriums www.bmf.gv.at/zollreis/zoll/piraterie gibt es genaue Informationen über rechtliche Hintergründe und die Vorgangsweise der Behörde. Gefälschte Markenware wird nicht nur an den Stränden im sonnigen Süden, sondern auch im Internet völlig offen angeboten. Und da die Fälscher direkt nicht zu fassen sind, werden die Käufer belangt. Oft lässt der niedrige Preis auf eine Fälschung schließen. Weitere Informationen über Produktpiraterie und Internet-Shopping finden Sie bei unserer Europäischen Verbraucherberatung unter www.europakonsument.at .

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