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Rauchfangkehrer: Leser berichten - Heißer Zorn

Bei der schwarzen Zunft sehen viele Leserinnen und Leser rot. Eine Auswahl an Reaktionen auf unseren Aufruf nach Erfahrungsberichten mit Rauchfangkehrern. Dem oft geäußerten Wunsch nach ­Anonymität sind wir generell nachgekommen.

Niedrigenergiehaus und Pelletskessel

Wir wohnen seit 2007 in unserem neu gebauten Niedrigenergiehaus und haben eine Pellets­heizung mit Solarunterstützung. Zusätzlich ist im Wohnzimmer noch ein Kachelofen mit Stückholz installiert, den wir in der Übergangszeit teilweise in Verwendung haben. Die Solar­anlage ist so groß dimensioniert, dass wir den Pelletskessel ca. von Mitte März bis Ende ­November ausgeschaltet lassen können (Warmwasser und Heizung mit Solar). Die ersten Jahre hat der Kaminkehrer immer im Herbst (Nov.) und im Frühjahr (März) die Rauchfänge und den Pelletskessel gereinigt.

Da die Anlage aber von März bis November nicht in Betrieb war, ist die Reinigung immer nach ca. 4 bis 5 Minuten erledigt gewesen! Verrechnet wurde eine volle Reinigung der beiden Kamine + Pelletskessel. Bei unserem Vissmann Pelletskessel wird die Reinigung nach 4000 kg verbrauchter Pellets vorgeschrieben. Unser Jahresverbrauch seit 2007 liegt bei ca. 1300 kg/Jahr. Ergibt einen Reinigungsintervall lt. Hersteller alle 3 Jahre! Nach mehreren ärgerlichen Telefonaten mit dem Rauchfangkehrer-Betrieb und ­Belehrungen darüber, dass ein Pelletsofen eigentlich gesetzlich viermalig im Jahr gereinigt werden muss, sind wir so ver­blieben, dass wir den Ofen selbst reinigen (das ­haben wir zusätzlich sowieso bereits vorher erledigen müssen aufgrund mangelnder Reinigung durch den Rauchfangkehrer) und die Kamine nur im Herbst ­gereinigt werden.

Letztes Jahr ist der Rauchfangkehrer nur einmal gekommen, hat dafür aber statt 19,17 € (ohne MwSt.) 28,50 € pro Ofenrohr verlangt. Das ist eine Steigerung um 48 Prozent. Super, oder? Uns würde ­interessieren, ob diese Praktiken rechtens sind und ob sich bei diesem ­Monopol der Rauchfangkehrer in nächster Zukunft was ändert?

Geschützte Werkstätte

Frage mich des Öfteren, warum vier Keh­rungen der Rauchfänge pro Jahr zwingend erforderlich sind. Nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch vom angestellten ­Kaminkehrer (nicht vom Chef!) wird dies kritisch hinterfragt. Zwei Mal pro Jahr ­wären mehr als ausreichend und damit auch ein geringeres Entgelt. Für mich ist die geltende Kehrordnung überholt und dient ausschließlich der Geldmacherei – ich bezeichne diesen Geschäftszweig ­immer als „geschützte Werkstätte“. Seit vermehrt zentrale Biomasseanlagen ­gebaut wurden und damit keine Zentralheizungen mehr erforderlich waren, sind dem „Kaminer“ die Kunden zuhauf abhanden gekommen.

Auch die Technik bei den „Fängen“ hat sich im Laufe der Zeit verbessert, diese wurden immer hochwertiger, sodass Kaminbrände immer seltener werden. Um sein bisheriges Salär jedoch weiterhin zu erhalten, werden den verbleibenden Kunden die höchstmög­lichen Tarife verrechnet.

Mehr Wettbewerb erwünscht

Brennwertherme

Wir besitzen seit 2000 eine Brennwerttherme und es kam uns von Anfang an merkwürdig vor, dass der Edelstahlkamin jährlich mit einer verrußten Bürste „gereinigt“ werden muss, sodass das blitzblanke Rohr danach eher schlechter als besser aussieht und man beim Putztürl nach dem Besuch des Rauchfang­kehrers dessen Schmutz wegssaugen kann.

Überzogene Kehrpflicht?

Auch wir haben nicht wirklich gute Erfahrungen mit diesen „schwarzen Männern“! Zum einen finden wir, haben sie überzogene ­Preise. 15 bis 25 € für 5 bis 10 Minuten Arbeit ist wirklich ein stattlicher Stundenlohn. Und was für uns das größte Ärgernis ist, das ist die regelmäßig hohe „Kehrpflicht“, die sie uns Konsumenten aufdrücken. Jeden 2. Monat von September bis April, egal wie oft wir den Ofen heizen, wie das Wetter ist, ob wir auf Urlaub sind oder nicht usw. Vor allem bei ­unserem Kachelofen, den wir sehr sporadisch heizen.

Auch haben wir seit 4 Jahren eine neue Heizung auf modernstem Stand, wo es nicht notwendig wäre, so oft zu kehren, doch das interessiert unseren Rauchfangkehrer nicht. Da fühlen wir uns diesem Handwerk ausgeliefert und fragen uns, wie weit wir da ausgenützt werden und wieviel es der ­Sicherheit dient, wenn da in diesem neuen Edelstahl-Kamin 5 Mal auf und ab gekehrt wird. Was uns auch ärgert ist, seit der Kamin draußen frei zugänglich ist, macht der Rauchfangkehrer einfach seine Arbeit und kommt dann kassieren.

Mehr Wettbewerb

Die Rauchfangkehrer sind geschützte Werkstätten mit Monopolcharakter und gesetzlich garantiertem Einkommen und Verkaufsgebiet. Diese Goldgruben, ähnlich den ­Apo­theken, werden in Wien gerne verpachtet. Die Eigentümer leben dann herrlich von der nicht geringen Pacht. In diese Branche gehört mit oder ohne Zustimmung der Stadt Wien der Wind des Wettbewerbes hinein! Unser Rauchfangkehrer verlangt 29,08 Euro pro Halbjahr (1 Edelstahlkamin für Gasheizkessel), zu machen ist jahrzehntelang nichts, die Rechnung zum Ende des Halbjahres schickt er immer schon 2 bis 3 Monate früher und ist pikiert, wenn man erst zur Fälligkeit überweist.

Bestens betreut

Ich besitze ein Wohnhaus in Katsdorf/OÖ und werde von meinem Rauchfangkehrer ­bestens betreut. Die Terminvereinbarung klappt problemlos mittels Nachricht in meinem Briefkasten sowie der Möglichkeit einer telefonischen Terminkorrektur. Der Rauchfangkehrer ist immer sehr pünktlich, arbeitet sauber sowie genau und informiert mich auch laufend über den Zustand meiner Kamine.

Heizen mit Gas

Ich beheize mein Reihenhaus mit einer Gastherme, deren Abgase in einen glasierten Kamin eingeleitet werden. Laut Wiener ­Vorschrift wird der Kamin einmal jährlich von einem Rauchfangkehrer in Augenschein genommen. Absolut sinnlos, denn nach 27 Jahren ist der Kamin so sauber wie am ersten Tag – aber eine satte Pfründe für alle Rauchfangkehrerbetriebe, zumal Gebietsschutz und daher keinerlei Wettbewerb ­besteht. Beim Austausch meiner Therme musste ein Kaminbefund eingeholt werden: absolut sinnlos – siehe oben.

Auf all diesen technisch längst überholten Unsinn hat man vor einigen Jahren noch eins draufgesetzt: Bei Gasthermen bis zu 25 kW Leistung ­müssen alle 5 Jahre, darüber alle 2 Jahre die Abgase gemessen werden. Diese Vorschrift mit Umweltschutz begründen zu wollen ist ebenso absurd wie mit Sicherheitsüberlegungen: Heutige Thermen sind mit Kohlen­monoxydsensoren ausgestattet, die das ­Gerät automatisch abschalten.

Anstatt solcherart die Benutzer von dem letzten Stand der Technik entsprechenden Gasheizungen ­abzuzocken, wäre es viel sinnvoller, endlich die abzuglosen 5-Liter-Boiler aus dem Verkehr zu ziehen – jedes Jahr gibt es damit ­letale Unfälle! Während die Emissionen von Gasheizungen laufend überprüft werden müssen, können Feststoffheizungen jede Menge Dreck unkontrolliert in die Luft schleudern.

Das beginnt mit den Holz­kaminen in meiner Siedlung bis zu einigen Anrainern, die glauben, partout jeden Abfall verbrennen zu müssen. Wenn man ernsthaft etwas für die Luftgüte tun wollte, gehörten überall, wo eine Anschlussmöglichkeit an Gas oder Fernwärme besteht, Feststoff- und Ölheizungen verboten – offenkundig sind unsere Politiker aber einmal mehr zu feige, hier einen Anschlusszwang durchzusetzen, wie er ja auch seit langem bei der Kanali­sa­tion besteht! Stattdessen ein Placebo bei den Gasheizungen.

Einfach nur Abzocke, Warum 4 mal pro Jahr?

Durch den Schmutz gezogen

Sie ziehen den Ruf des Rauchfangkehrers ­erheblich durch den Schmutz. Unberechtigt! Denn ihre Recherchen würden ergeben, dass der Rauchfangkehrer nicht zum eigenmächtigen Handeln befugt ist, sondern der ausführende Arm des Gesetzes (Kehrverordnung, Baupolizei, Feuerpolizeigesetz, Luftreinhaltegesetz) ist. Der Rauchfangkehrer setzt nur das um, was das Gesetz vorschreibt, und haftet sogar dafür, sollte es einmal zu einem Unfall (CO-Vergiftung, Kaminbrand etc.) kommen.

Einfach nur eine Abzocke

Ich wohne in der Nähe von Graz in einem Einfamilienhaus. Wir haben eine Gasheizung. Daher gibt es auch keine Notwendigkeit, dass der Kamin gereinigt werden muss. Die Heizung wird jedes Jahr von der Herstellerfirma im Herbst gewartet. Wie jedes Jahr auch kommt der Rauchfangkehrer kurz nach der Wartung und führt eine Abgasmessung durch – dieses Jahr auch. Er ist in der Früh gekommen und hat von seinem Wagen seine Tasche genommen. Mit mir in den Keller gegangen. Den Messstab in die dafür vorgesehene Öffnung des Abgasrohres von der vorher ordnungsgemäß gewarteten Gasheizung geführt (dieses Jahr musste ich dem Herrn sogar zeigen, wo die dafür vorgesehene Öffnung ist).

Die Messung mit einem Digitalgerät durch­geführt. Diese Werte abgelesen und in die ­Liste eingetragen. Den Koffer gepackt und mein Haus verlassen. Verstrichene Zeit zwischen Betreten und Verlassen meines Hauses: exakt 5 Minuten. Anschließend ist er zum Nachbarhaus gefahren. Ich weiß, dass diese Überprüfung notwendig ist. Ich weiß auch, dass diese Arbeiten von der Herstellerfirma während der Wartungsarbeiten nicht gültig durchgeführt werden dürfen. Ich finde es einfach eine Abzocke und sonst nichts! So einen geschützten und gutbezahlten Job wie mein Rauchfangkehrer möchte ich auch haben!

Warum 4 Mal pro Jahr?

Wir leben in Tirol in einem Eigenheim. Zu uns kommt der Rauchfangkehrer 4 Mal(!) im Jahr zur Reinigung aller Rauchfänge. Warum ­eigentlich? Ich sehe es ja ein, dass nach dem Ende der Heizperiode eine Reinigung erfolgen sollte. Aber wozu im Hochsommer und vor der Heizzeit? Die wenigen Male (wenn überhaupt), wo man den Ofen benutzt, kann man sicherlich vernachlässigen. Und auch mitten im Winter kommt er zum Putzen, wo bei uns zum Teil über 1,5 Meter Schnee auf dem Dach liegen. Für mich ist das alles Geldschneiderei, aber angeblich alles laut Rauchfangkehrer-Verordnung so in Ordnung. Es wäre sicher auch gut, wenn sie solchen „Gepflogenheiten“ nachgehen könnten.

Könnte noch teurer sein

Ich habe mit meinem Rauchfangkehrer­meister wegen der Höhe der Gebühr gesprochen; 45 € im Jahr, nur fürs Ausstellen des Erlagscheines und Danke im Voraus für die Begleichung findet er in Ordnung; er könnte noch teurer sein, meint er.

Zahlen ohne Leistung

Endlich spricht mal wer das aus, was mich schon jahrelang ärgert. Wieso muss man für eine nicht durchgeführte Dienstleistung zahlen? Ich vergleiche das immer damit: Das wäre genauso, als wenn ich im Supermarkt mit einem leeren Einkaufswagen durch die Kassa gehe und trotzdem zahlen muss ... Dieses Gesetz gehört endlich geändert.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Für einen Report über Rauchfangkehrer sind wir an Hinweisen und Erfahrungen aller Art aus der Praxis interessiert.

Kontakt: leserbriefe@konsument.at oder per Post an Testmagazin KONSUMENT, Linke Wienzeile 18, 1061 Wien, Kennwort: Rauchfangkehrer.

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