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Reisen - Reklamation bei Mängeln

Meine Pauschalreise war ein einziger Horror. Kann man auch für entgangene Urlaubsfreude Schadenersatz verlangen?

Erste Reklamation vor Ort

Ja, seit zwei Jahren ist das möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich sollte man bei Reisemängeln schon vor Ort Verbesserung verlangen, eine Verlegung in ein anderes Zimmer oder Hotel kann vielleicht den Urlaub retten. Wenn diese Forderung nicht erfüllt wird oder eine Verbesserung nicht möglich ist, sollten die Mängel dokumentiert werden (Fotos, Videos).

Frankfurter Tabelle

Hilfreich sind auch Zeugenaussagen von Betroffenen. Einen Anhaltspunkt, wie viel Preisminderung Gerichte für welche Mängel zusprechen, bietet die Frankfurter Tabelle, die auch österreichische Gerichte oft als Orientierungshilfe heranziehen (siehe www.verbraucherrecht.at).

"Entgangene Urlaubsfreuden"

War die Reise weitgehend oder gänzlich mangelhaft und trifft den Reiseveranstalter ein Verschulden, dann kommt auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht. Laut bisheriger Rechtsprechung kann man den Ersatzanspruch mit etwa 40 bis 70 Euro pro Person und Tag beziffern.

 

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