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Umtausch - Geld retour oder Gutschrift?

Bei einem Baumarkt habe ich ein Türschloss gekauft. Weil es nicht in die Tür passte, habe ich es nach einer Woche zurückgegeben. Ich bekam kein Geld retour, sondern nur eine Gutschrift. Muss ich mir das gefallen lassen?

Ja. Ein Kauf ist prinzipiell bindend. Umtausch oder Rückgabe sind nur ein Entgegenkommen des Händlers ohne rechtlichen Anspruch. Daher ist auch eine Gutschrift rechtens. Von dieser Kulanz zu unterscheiden ist die Gewährleistung. Sie haben ein Recht auf einwandfreie Ware. Wenn Sie ein Schloss zum Beispiel deswegen zurückgeben, weil es nicht funktioniert, muss der Händler entweder den Fehler reparieren oder das Schloss austauschen. Ist beides nicht möglich (etwa, weil das Schloss irreparabel und keines mehr auf Lager ist) muss er Ihnen das Geld refundieren.

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