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Werbefahrten - Strengere Regelung

, aktualisiert am

Viele, meist betagte Personen erhalten per Post Einladungen zu „Gewinnübergaben“ oder kostenlosen Ausflügen mit Gratisessen.

Wer mitfährt, wird zum Kauf überteuerter Waren gedrängt. Solche Werbefahrten müssen in Österreich bei der Gewerbebehörde angemeldet werden; diese kann die Veranstaltung dann untersagen. Daher führten solche Fahrten bis jetzt ins grenznahe Ausland. Damit soll nun Schluss ein. Jetzt muss eine Werbefahrt der österreichischen Behörde auch dann gemeldet werden, wenn sie im Inland angeboten wird, das Ziel der Fahrt aber im Ausland liegt. Es ist zu hoffen, dass Werbefahrten damit endgültig der Vergangenheit angehören.

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Zwangsbeglückung

„Teppichfahrten“ in der Türkei kennt man längst. Inzwischen ist dieser Unfug weltweit seit Jahren üblich. Mein Mann und ich wurden unlängst auf unserer Kultur-Rundreise durch Laos, Vietnam, Kambodscha und China mit jeweils eigenem Reiseleiter und Chauffeur ständig überrumpelt und landeten in irgendwelchen Verkaufsräumen, Steinmetzbetrieben, mit dem Boot zu einer kleinen Naturinsel, wo angeblich Tücher händisch gewebt werden (das war nicht der Fall) – während eines anderen Bootsausfluges zu einer schwimmenden Holzinsel. Im Tagesprogramm angekündigt als Teepause, Verkostung von …, Besichtigung einer kleinen Insel, um das dortige Leben kennen zu lernen, wird man ständig irgendwo hingekarrt.

Die Reisebüros sollten bei Buchungen auf diese Zwangsbeglückungen aufmerksam machen.

Ursula Hornik
E-Mail
(aus KONSUMENT 12/2012)

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