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Wettbüros - Abzocke unter 18

Der Jugendschutz in Wettbüros lässt immer noch stark zu wünschen übrig, und Online-Wettportale entziehen sich der Kontrolle.

Kurz vor der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika im vergangenen Jahr nahmen wir den Jugendschutz in Wiener Wettbüros unter die Lupe (Test Wettbüros in KONSUMENT 6/2010). Das Ergebnis war niederschmetternd. In 12 von 15 getesteten Etablissements konnten unsere minderjährigen Testpersonen problemlos ihre Tipps abgeben, ungeachtet der Tatsache, dass Minderjäh­rigen alleine schon der Aufenthalt in Wett­büros gesetzlich untersagt ist.

Selbstkritik nach Test 2010

Die Reaktionen waren heftig und unser Test kratzte am Selbstverständnis der Betreiber. Die setzen sich auf ihren Websites nämlich gerne in ein verantwortungsbewusstes Licht. Von der "Pflicht und Verantwortung, Kinder und ­Jugendliche vor unüberlegten Handlungen zu bewahren“ ist etwa bei Cashpoint die Rede. Und der Geschäftsführer der Admiral Sportwetten GmbH, Jürgen Irsigler, lud uns im Anschluss an unseren Test gar zum Gespräch, um aus erster Hand Informationen zu erhalten, wie der Jugendschutz zu verbessern sei. „Wir sind erschüttert und haben reagiert. Würde der Test wiederholt werden, würde das Ergebnis ganz anders ausfallen“, ver­sicherte uns der Admiral-Sportwetten-Boss zerknirscht. Und kündigte an, die Schulung des Personals zu verschärfen. Im Test waren vier der fünf Büros mit dem blauen Logo durchgefallen.

Jugendschutz missachtet

Wir haben unseren Test wiederholt. Lesen Sie neben dem Test auch unsere beiden Kommentare:

Drei minderjährige Testpersonen hatten den Auftrag, in insgesamt 18 Wiener Wettbüros ihre Einsätze zu platzieren. Zwar fiel das Ergebnis etwas besser aus als 2010, von einem funktionierenden Jugendschutz kann jedoch nach wie vor keine Rede sein. In acht (44 %) von 18 Wettbüros gelang es mindestens einem Tes­ter, einen Tipp abzugeben. In diesen Einrichtungen wurde weder nach dem Alter noch nach einem Ausweis gefragt.

Wettpunkt, Cashpoint, Admiral

Betroffen waren vier Büros des Betreibers Wettpunkt  sowie jeweils zwei Einrichtungen von Cashpoint  und Admiral. In einem Wettpunkt-Büro ließ sich der Betreiber auch nicht durch die Bemerkung eines anderen Kunden irritieren, der meinte, der Tester sehe nicht aus, als sei er bereits 18. Der Angestellte fragte weder nach noch verlangte er einen Ausweis.

Veränderter Testablauf

Veränderter Testablauf

Im vergangenen Jahr waren unsere beiden Testpersonen immer gemeinsam unterwegs gewesen. Heuer bekamen die Wettbüros von drei Testern „Besuch“. Einer absolvierte sein Pensum alleine, die anderen beiden traten gemeinsam auf. Zum einen wollten wir eine höhere Stichprobenzahl erreichen, zum anderen Behauptungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern überprüfen, wonach es die Angestellten in den Wettbüros mit dem Jugendschutz unterschiedlich genau nähmen.

Manche Angestellte seien demnach sehr konsequent beim Jugendschutz, andere gingen damit recht nachlässig um. Die Jugendlichen wüssten genau, wann sie in welchem Wettbüro ungehindert spielen könnten.

Wer an der Kassa sitzt

Das Resultat unseres Tests unterstreicht dies. In sieben der acht Einrichtungen, die beim Jugendschutz versagten, kam nur jeweils eine der beiden „Testgruppen“ zum Zug. Entweder wurde unser Duo abgewiesen und der Einzelgänger konnte seine Tipps abgeben oder umgekehrt. Dies lässt auch den Schluss zu, dass es bei den jeweiligen Anbietern keine einheitliche Regelung zum Jugendschutz gibt. Es scheint tatsächlich davon abzuhängen, wer gerade an der Kassa sitzt.

Gewinn nicht ausbezahlt

Ebenfalls aus dem vergangenen Jahr bekannt war uns die Praxis, dass zwar eine Wette angenommen, der Gewinn dann aber mit Verweis auf das Alter nicht ausgezahlt wurde. So geschehen heuer im Wettpunkt Humboldtgasse im 10. Wiener Gemeinde­bezirk.

 

Zugang zu Automaten

Zugang zu Automaten

Zusätzlich zu den Fußballwetten nahmen wir uns heuer auch des Kleinen Glücksspiels an. Experten und Wissenschaftler stufen die Automaten als in hohem Maße suchtgefährdend ein. Die Zusammenhänge zeigen sich auch in der Praxis, etwa im Sonderkrankenhaus de La Tour der Evangelischen Stiftung in Treffen (Kärnten).

Der Löwenanteil (über 75 %) der dort behandelten spielsüchtigen Patienten stammt aus den Bundesländern (Wien, Steiermark und Kärnten), in denen das Kleine Glücksspiel seit Längerem erlaubt ist. In fünf der getes­teten Wettbüros sollten die Jugendlichen deshalb auch an den vorhandenen Automaten ihr Glück versuchen.

Bei zwei der fünf Wett­büros war dies problemlos möglich – in den beiden Wettpunkt-Filialen konnten die Testpersonen übrigens auch Sportwetten platzieren.

Wildwest online

Wie im vergangenen Jahr überprüften wir auch heuer, wie der Jugendschutz bei Anbietern von Online-Glücksspielen gehandhabt wird. Hier hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr nichts verändert. Nach wie vor ist es problemlos möglich, zu spielen. Dazu genügt bereits ein erfundenes Profil sowie der Zugang zu einem Bankkonto.

Die Dotierung des Spielkontos kann sowohl per Über­weisung als auch über Kreditkarte erfolgen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Daten des Kontobesitzers mit den Daten des Spielers übereinstimmen oder nicht. Das Online-Glücksspiel verläuft ohne Kontrolle, der ­Jugendschutz ist inexistent.

Testtabelle: Wettbüros

Jugendschutz

Wiener Jugendschutzgesetz

Jugendlichen in Wien ist es laut Jugendschutzgesetz verboten, sich in Wettbüros aufzuhalten. Im § 9 des Wiener Jugendschutzgesetzes heißt es dazu: Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Aufenthalt in Räumen, in denen Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird sowie in Peepshows, Swinger-Klubs, Branntweinschänken, Wettbüros und Spielhallen verboten. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Glücksspiele verboten – ausgenommen solche, die durch Bundesgesetz geregelt sind sowie Tombolas, Glückshäfen und Juxausspielungen im Rahmen von Veranstaltungen.

Zutritt verweigern

Auch die Umsetzung des Jugendschutzes ist im Wiener Jugendschutzgesetz (§ 6) klar geregelt: Unternehmer und Veranstalter sowie Unternehmerinnen und Veranstalterinnen haben im Rahmen ihres Betriebes oder ihrer Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen dieses Gesetzes oder nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen und Bescheide eingehalten werden. Sie haben zu diesem Zweck auf junge Menschen in zumutbarer Weise einzuwirken. Dies kann insbesondere durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Zutrittes oder des Alkoholausschankes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken erfolgen.

"Spielen kann ich überall"

Zitate aus Interviews mit minderjährigen Spielern:

"Wenn ich spielen will, dann kann ich das überall, in jeder Gegend, in jedem Bezirk gibt’s Lokale, brauchst nur die Augen aufmachen."

"Jetzt schau ich schon älter aus; wenn ich davor sitze, merkt jeder, dass ich das schon sehr lange mache, da fragt mich dann keiner mehr."

"Automatenspielen ist das Einzige, wo ich mich entspannen kann, alle lassen mich in Ruhe. Oft weiß ich nicht, ob Tag oder schon Nacht ist."

Zusammenfassung

  • Jugendschutz. Der Jugendschutz wird nach wie vor in vielen Wettbüros nicht eingehalten. Damit machen sich nicht nur die Betreiber, sondern auch die Spieler strafbar.
  • Spielsucht. Studien zeigen, dass Spielsucht mit einer Reihe anderer Faktoren korreliert wie etwa Drogenmissbrauch, Kriminalität, Gewalt in der Familie, Selbstmord.
  • Gewinnchancen. Wie in der Welt der Finanzen gilt: je höher die Gewinnchancen, desto höher das Risiko. Beim Glücksspiel ist das Risiko meist einem Totalverlust des Spielkapitals gleichzusetzen.

Testkriterien

Drei Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren suchten 18 Wettbüros in Wien auf.

Pro Wettbüro wurde also versucht, drei Testwetten durchzuführen. Zwei Tester (Tester 1 und Tester 2) waren gemeinsam unterwegs, Tester 3 alleine.

Die Jugendlichen wetteten jeweils auf ein Fußballspiel mit einem Wett­einsatz von jeweils 5 Euro.

Auf Nachfrage des Wettbüros nach dem Alter erklärten die Jugendlichen, sie seien 17 Jahre alt. Wurde ein Lichtbildausweis verlangt, so haben sie diesen vorgezeigt.

Die Wettbüros aus dem letztjährigen Test wurden erneut getestet, weiters drei willkürlich ausgewählte.

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