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Familie schaut sich Sonnenuntergang an
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Versicherungsschutz auf Reisen: Was man vernünftigerweise wirklich braucht und worauf es dabei ankommt. Bild: Yuganov-Konstantin/Shutterstock

Welche Reiseversicherung ist sinnvoll?

Wer eine Reise tut... sollte sich vorab über die Möglichkeit eines Versicherungsschutzes informieren. Allerdings ist das Angebot am Markt undurchsichtig. Wir geben Tipps, welche Reiseversicherung empfehlenswert ist und welche nicht ­– damit der Urlaub kommen kann.

>> Lesen Sie auch unseren Test Jahresreiseversicherung 2023: Wann lohnt sie sich?

 

Wer kennt das nicht: Auf einer Buchungsplattform nach langer Suche ein tolles Angebot für den Urlaub gefunden – und kurz vor der Zahlungsaufforderung poppt noch ein Angebot einer Reiseversicherung auf. Dazubuchen oder nicht? Kost' ja im Vergleich gar nicht die Welt – also im Zweifelsfall lieber mitgebucht. Kaum jemand macht sich die Mühe, das Kleingedruckte durchzulesen. Im Fall des Falles kommt dann das Böse erwachen. Leider nein, heißt es dann vonseiten des Versicherers, wenn es um z.B. eine Stornierung der Reise oder die Kostenerstattung einer Rückholaktion aus dem Ausland geht. Diese Eventualitäten waren nämlich in dem konkret dazugebuchten Versicherungsschutz gar nicht inkludiert. Oder es ist ein stattlicher Selbstbehalt fällig.

Damit es nicht so weit kommt, dass wichtige Teilbereiche vertraglich gar nicht oder mit viel zu niedrigen Deckungssummen versichert sind, sollte man vor der Buchung einer Reise ein paar grundlegende Überlegungen anstellen.

Wer braucht eine Reiseversicherung?

Zuallererst sollte man den eigenen Bedarf klären:

  • Brauche ich überhaupt eine Reiseversicherung?
  • Welche Bestandteile sind unverzichtbar?
  • Welche Teilbereiche sind möglicherweise über andere Versicherungen, Kreditkarte oder Autofahrerclub gedeckt?
  • Entsprechend dann die bereits bestehenden Verträge bzw. Vertragsbedingungen checken.
  • Eigene Reisegewohnheiten in die Überlegungen einfließen lassen. Kommt für mich z.B. eine Ganzjahresreiseversicherung infrage?

FAQ Reiseversicherung: Sinnvoll abgesichert

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Reiseversicherungen. Was man vernünftigerweise wirklich braucht und worauf es dabei ankommt.

Brauche ich für Urlaubsreisen wirklich eine eigene Versicherung?

Ja, aber nicht jede ist wirklich ein „Muss“. Am wichtigsten ist es, für jene Fälle versichert zu sein, die wirklich ins Geld gehen und vielleicht sogar existenzbedrohend sein können. Das sind in erster Linie eine teure Krankenbehandlung (etwa nach einem Unfall) oder ein medizinisch notweniger Rücktransport aus dem fernen Ausland. Erster Schritt ist aber ohnehin eine Bestandsaufnahme eventuell schon vorhandener Versicherungen. Vielleicht sind manche Risiken durch Kreditkarte oder Mitgliedschaften (z.B. Automobilclub) bereits gedeckt. Vielleicht haben Sie ohnehin eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung, die diese Risiken auch auf Reisen deckt.

Welche Reiseversicherungen gibt es? 

Man kann sich grundsätzlich versichern für Folgekosten bei Erkrankung oder Unfall am Urlaubsort, Verlust des Reisegepäcks sowie Storno oder Abbruch der Reise. Diese Leistungen gibt es einzeln oder als Paket. Manchmal sind in diesen Paketen auch noch Zusatzleistungen (z.B. Reisehaftpflicht) enthalten. Details zu den unterschiedlichen Reiseversicherungen lesen Sie nach dem eingebetteten Video weiter unten.

Wo kann ich eine Reiseversicherung abschließen? 

Man kann Reiseversicherungen direkt bei der Reisebuchung online oder im Reisebüro abschließen; oder (unter Einbehaltung bestimmter Fristen) direkt bei einem Versicherer. Angeboten werden Reiseversicherungen von den spezialisierten Reiseversicherern Europäische Reiseversicherung und Allianz Travel sowie u.a. von Allianz, AXA, Grawe, Hanse Merkur, LTA, Nexible und Uniqa.

Wie sinnvoll ist eine Jahresreiseversicherung?

Reiseversicherungen werden oft für jede Reise einzeln abgeschlossen. Wer aber häufig und auch spontan verreist, ist mit einer guten Jahrespolizze besser dran. Das zeigt unser aktueller Test recht deutlich. Aber Achtung: Ein Jahresvertrag verlängert sich normalerweise automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird, und dann könnte sich die Prämie auch deutlich erhöhen.

Silvia Doppler - Expertin: Finanzdienstleistungen
Mag.ª Silvia Doppler - Expertin: Finanzdienstleistungen Bild: VKI

„Ich rate Ihnen: Schließen Sie nicht überstürzt ab und schauen Sie unbedingt nach, für welche Situationen Sie vielleicht ohnehin schon Versicherungsschutz haben.“ 

Silvia Doppler, VKI-Versicherungsexpertin

Was ist von Versicherungen zu halten, die gleich bei der Buchung einer Reise angeboten werden?

Aufgepasst, wenn Sie etwa bei Onlinebuchungen kurz vor Abschluss noch eine „Reiseversicherung“ angeboten bekommen! Das ist oft eine Falle: Die Prämie erscheint unwiderstehlich niedrig – aber der gebotene Versicherungsschutz ist entsprechend gering. Bei diversen Versicherungspaketen, die Ihnen im Zuge einer Buchung – egal wo – angeboten werden, gilt: Vergleichen Sie genau, was Ihnen da für welche Prämie geboten wird. Grundsätzlich gilt: Wer Reisebuchung und Versicherungsabschluss trennt, findet normalerweise bessere Angebote.

Bei meiner Kreditkarte ist doch ohnehin ein Versicherungsschutz inkludiert. Kann ich mich darauf verlassen?

Vergewissern Sie sich, ob Ihre Kreditkarte wirklich eine Reiseversicherung inkludiert. Und dabei sollten Sie klären: Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur die Person, auf die die Karte läuft oder auch Familienmitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karteninhaber verreisen? Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden? Wie hoch sind die Versicherungssummen?

Wie verhalte ich mich im Stornofall? 

Kontaktieren Sie zunächst den Reiseveranstalter und stornieren Sie Ihre Buchung. Setzen Sie sich danach unbedingt sofort mit der Versicherung in Verbindung und füllen die Stornoformulare Ihres Reiseversicherungsanbieters aus. Viele Versicherer bestehen auf einer Meldung der Stornierung innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Stornogrundes. Wird diese Meldung nicht gemacht, verfällt unter Umständen der Leistungsanspruch. Je nach Stornogrund kann der Versicherer verschiedene Nachweise verlangen (ärztliches Attest, Sterbeurkunde etc.).

Wie verhalte ich mich bei Schäden bzw. einem medizinischen Notfall während der Reise? 

Der Schaden muss dem Versicherer rasch gemeldet werden, am besten schriftlich. Bei Reisegepäckschäden ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Im Krankheitsfall sollte man sich medizinische Behandlungen während der Reise immer bestätigen lassen. Verlangen Sie Rechnungen und legen Sie diese dann Ihrer Versicherung zur Bezahlung vor.

Welcher Versicherungsschutz ist für Individualreisende am wichtigsten? Was haben Individualreisende zu beachten?

Auch Individualreisen lassen sich mit einer Reiseversicherung absichern. Auch hier gilt, bei der Auswahl der konkreten Versicherung den Fokus auf die größten Risiken zu legen. Das kann je nach Situation bei teuren Reisen oder wenn mehrere Personen gemeinsam verreisen die Stornoversicherung sein. Oder bei Reisen in Länder, in denen die e-card keine Gültigkeit hat, auch die Auslandsreisekrankenversicherung (konkrete Infos zur Auslandsreiseversicherung finden Sie weiter unten im Text beim Punkt „Auslandsreisekrankenversicherung“).
Der Storno- und Abbruchschutz gilt für einen bestimmten Reisepreis, d.h. man muss bei Versicherungsabschluss den Gesamtpreis der Reise angeben (z.B. Flugkosten, Hotelkosten, Fährkosten). Im Versicherungsfall müssen dann die Nachweise von allen Vertragspartnern beim Reiseversicherer eingereicht werden. Achtung bei Kreditkarten-Reiseversicherungen – hier gibt es oft Einschränkungen. Wer länger verreist, muss jedenfalls auch die Dauer des Versicherungsschutzes beachten. Diese ist sowohl bei Einzel- als auch bei Jahresreiseversicherungen begrenzt. Bei längeren Auslandsreisen empfiehlt sich ein individuell angepasstes Produkt.

VIDEO: Versicherungen

Welche Reiseversicherung ist wirklich sinnvoll?

Reiseversicherungen werden in unterschiedlichen Sparten und Kombinationen angeboten. Manche dieser Versicherungen sind durchaus wichtig, andere eher Beiwerk.

Ein Überblick über Leistungen und etwaige Stolpersteine:

Reisestornoversicherung

Übernimmt die Kosten, die der Reiseveranstalter verrechnet, wenn eine bereits gebuchte Reise wegen bestimmten und klar festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann. Die Gründe sind in den Vertragsbedingungen festgelegt und reichen von Krankheit oder Todesfall in der Familie bis hin zum Nichtbestehen der Matura (für die Maturareise). Entweder werden die Stornokosten zur Gänze oder mit vereinbartem Selbstbehalt übernommen. Letzterer kann mit einer extra Stornoselbstbehaltsversicherung abgefedert werden. Empfehlenswert ist eine Stornoversicherung bei teuren Reisen für mehrere Personen, die lange im Voraus gebucht werden.

Ist die Stornoversicherung in eine Jahresreiseversicherung inkludiert, muss auf Abschlussfristen nicht geachtet werden (anders als bei der Einzelreisebuchung); unabhängig davon, ob die Reise über das Reisebüro oder online gebucht wird.

Kann eine Reise wegen Corona nicht angetreten werden, ist das normalerweise versichert (checken!). Ebenfalls mitversichert sollte der Abbruch einer Reise durch eine Corona-Erkrankung sein.

Die Reiseabbruchversicherung/Extrarückreise ist oftmals in der Stornoversicherung inkludiert, kann aber auch extra abgeschlossen werden. Übernimmt die Kosten der Heimreise (eventuell auch deren Organisation), wenn man vorzeitig abreisen muss, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen. Zu Problemen in der Abwicklung kann es kommen, wenn unklar ist, ob bestimmte chronische Erkrankungen vor Abschluss der Versicherung nicht gemeldet wurden. Für Personen mit schweren Erkrankungen kann es schwierig werden, Versicherungsschutz zu bekommen.

Übliche Leistung Reisestornoversicherung: Ersatz der Stornokosten, Ersatz eines Stornoselbstbehalts, Ersatz von Reiseabbruch- und Extrarückreisekosten

Stolpersteine: Unterschiede zwischen Storno- und Stornoselbstbehaltversicherung; bestimmte Risiken (etwa chronische Erkrankungen) nicht/nur beschränkt mitversicherbar;

Achtung: Storno unverzüglich beim Veranstalter melden und bei separater Buchung von Flug und Aufenthalt zwei Stornoversicherungen notwendig!

Möglicherweise gedeckt über: Kreditkarte. Hierbei besonders auf die Details in den Vertragsbedingungen achten. Der Versicherungsschutz ist häufig an die Nutzung der Kreditkarte innerhalb eines bestimmten Zeitraums, einen bestimmten Kreditkartenumsatz oder an die Zahlung der Reise mit der Karte gebunden. Zu beachten ist bei jeder Reise das gewählte Leistungslimit und auch die Dauer der Reise. Wer einmalig eine sehr lange oder teure Reise macht, braucht hier wahrscheinlich zusätzlichen Schutz.

Reisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten bei akuter Erkrankung oder nach einem Unfall im Ausland. Bezahlt werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme u.a. Behandlungen und Heilmittel, Kosten für den Transport ins Spital, für einen medizinisch begründeten Rücktransport und die Heimreise einer versicherten Begleitperson, die Überführung Verstorbener oder das Begräbnis vor Ort, bei Spitalsaufenthalten von mehr als fünf Tagen die Anreise eines Angehörigen und ein Kostenvorschuss für das Krankenhaus. Der Abschluss einer Versicherung für bestehende Vorerkrankungen oder chronische Leiden ist schwer oder nur eingeschränkt möglich.

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist besonders dann empfehlenswert, wenn man in Länder reist, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) nicht gilt oder mit denen es kein Sozialversicherungsabkommen gibt und wo die Behandlungskosten sehr hoch sind. Es kann aber auch sein, dass im Bedarfsfall in Urlaubsregionen nur Privatärzte oder -spitäler leicht erreichbar sind  und somit Kosten für eine medizinische Behandlung wahrscheinlicher sind (Kosten, die über die EKVK oder ein etwaiges Sozialversicherungsabkommen nicht gedeckt sind). Jedenfalls nicht durch die EKVK gedeckt sind Bergekosten oder der Rücktransport weg vom Urlaubsort.

Im Schadensfall ganz wichtig: Die Organisation der Behandlung muss über den Versicherer laufen!

Übliche Leistung: Krankenbehandlung im Ausland, Krankentransport nach Österreich, Überführung Verstorbener

Stolpersteine: Unbedingt Rechnungen verlangen, Rücktransport oft nur bei medizinischer Notwendigkeit; Achtung: betragsmäßige Obergrenzen und Ausnahmen (etwa bestehende Erkrankungen)

Möglicherweise gedeckt über: Gesetzliche Krankenversicherung (in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen), private Zusatzkrankenversicherung, Kreditkarte

Reiseunfallversicherung

Übernimmt nach einem Unfall die Kosten für Bergung, Suche, Rückholung oder leistet bei Unfalltod oder Dauerinvalidität. Es gibt auch eine Verkehrsmittelunfallversicherung, die nur dann leistet, wenn der Unfall mit einem öffentlichen Verkehrsmittel passiert ist. Wer eine private Unfallversicherung hat, braucht keine extra Reiseunfallversicherung (Achten Sie jedenfalls auf Fristen und Definition von Ausschlussgründen!).

Übliche Leistung: Bergekosten, Leistungen bei bleibender Invalidität, Leistungen bei Unfalltod

Stolpersteine: Leistungen oft erst ab einer Dauerinvalidität von 50 %, Deckungssummen oft zu niedrig, gefährliche Sportarten müssen extra versichert werden

Möglicherweise gedeckt über: Private Unfallversicherung (gilt meist weltweit und beinhaltet auch Such- und Bergekosten), Mitgliedschaft in Vereinen (z.B. Alpenverein, Naturfreunde), Kreditkarte

Reisehaftpflichtversicherung

Übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche an den Versicherten und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Eine Reisehaftpflichtversicherung gilt nur für die versicherte Reise. Besser ist es generell eine private Haftpflichtversicherung zu haben, die vorzugsweise weltweite Gültigkeit hat. In Österreich ist diese üblicherweise an die Haushaltsversicherung gekoppelt, sie kann aber auch extra abgeschlossen werden.

Übliche Leistung: Übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche an den Versicherten und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab

Stolpersteine: Deckungsbereich prüfen – Vielreisende sollten weltweiten Schutz haben (Jahresreiseversicherung überlegen), Schadensabwicklung in Kooperation mit dem Versicherer

Möglicherweise gedeckt über: Private Haftpflichtversicherung (inkludiert in Haushaltsversicherung), Kreditkarte

Reisegepäckversicherung

Übernimmt die Kosten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks, auch Leistungen für Verspätungen können beinhaltet sein.

Die Sinnhaftigkeit dieser Versicherung ist sehr zu hinterfragen, denn es gibt eine lange Reihe von Einschränkungen und Ausschlüssen:

Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente, Kunstgegenstände, Übersiedlungsgut, Fahrzeuge, Werkzeug, PCs sowie Gegenstände, die zur Ausübung des Berufs mitgeführt werden. Für elektronische Geräte wie Handy und Laptop gibt es oft individuelle Höchstgrenzen. Keinen Ersatz gibt es für alles, was vergessen, verloren, liegen gelassen oder mangelhaft beaufsichtigt wurde. Häufigster Einwand des Versicherers im Schadenfall ist eine Sorgfaltspflichtverletzung, wegen der sehr oft keine Zahlung geleistet wird.

Übliche Leistung: Beschädigung/Verlust des Reisegepäcks, verspätete Auslieferung

Stolpersteine: Sehr restriktive Sorgfaltspflichten, vor allem bei Wertgegenständen; unbedingt Rechnungen sammeln; polizeiliche Meldung bei Diebstahl

Möglicherweise gedeckt über: Teilweise über die Haushaltsversicherung, Kreditkarte

VIDEO: Fluggastrechte – Entschädigungen bei Verspätungen und Flugausfällen

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