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Gebrauchte Autokindersitze - Gefährliche Schnäppchen

  • Gebrauchte Sitze weisen gefährliche Mängel auf
  • Dummy im Crashtest geköpft
  • Preisvorteile sind meist nur gering

Dieser Test wurde aus Mitteln des Österreichischen Verkehrs- sicherheitsfonds gefördert.

Ein Autokindersitz ist nicht gerade billig: ein paar Tausend Schilling für ein Produkt, aus dem der Spröss-ling möglicherweise bald schon wieder herausgewachsen ist. Viele Eltern sehen sich daher nach einem gebrauchten Kindersitz um. Häufig werden Sitze im Bekanntenkreis oder über Tauschbörsen weitergegeben. Schätzungsweise ein Drittel der Autokindersitze wird auf diese Weise erworben, bei den Babyliegeschalen (Gruppe 0) liegt der Anteil noch höher. Sie werden über Zeitungsinserate, im Internet, über Anschlagtafeln in Supermärkten und Möbelhäusern oder auf Flohmärkten angeboten; aber auch in so genannten Tauschboutiquen oder Fundgruben, die den Sitz in Kommission vermitteln. All diesen Angeboten gemein ist, dass ein Verkauf von Privat an Privat erfolgt, konsumentenrechtliche Schutzbestimmungen werden daher nicht wirksam. Das gilt auch für den Kauf in einer Tauschboutique, weil der Geschäftsinhaber als reiner Vermittler für den Vorbesitzer nicht zum Vertragspartner wird. Nur in seltenen Fällen kommt es zu einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Konsumenten: So bieten etwa die Autofahrerclubs in ihren Geschäftsstellen auch gebrauchte Artikel an, oder beispielsweise die für die Abfallentsorgung zuständige Magistratsabteilung in Wien, die MA 48, mit dem so genannten 48er-Bazar.

Über ungeregelte Kanäle weitergegeben

Das bedeutet: Ein Produkt, das im Ernstfall Leben retten muss, wird über weitgehend ungeregelte Kanäle weitergegeben. Bei Privatverkäufen wird die Funktionstüchtigkeit der Kindersitze nicht überprüft. Wobei es gar nicht um ästhetische Mängel geht – ist der Sitzüberzug verschmutzt oder verschlissen, lässt sich dies ja auf den ersten Blick erkennen. Sicherheitsmängel aber können nicht einmal Experten ohne weiteres feststellen – etwa überbeanspruchte Gurte, die bei der nächsten Belastung reißen könnten.

Aus der Praxis wissen wir, dass gebrauchte Kindersitze häufig unvollständig oder fehlerhaft sind. Aber selbst funktionstüchtige und gut gepflegte Kindersitze erfüllen oft nicht mehr die heute üblichen Sicherheitsanforderungen, wenn sie noch nach der alten ECE-Norm R44/02 zugelassen sind, nicht nach der aktuellen Fassung R44/03.

Gebrauchte Sitze erstmals im Test

Wir wollten uns ein Bild über den Markt für gebrauchte Kindersitze machen. Im Auftrag des Verkehrssicherheitsfonds (VSF) kauften wir ältere Kindersitze der Gruppen 0 und 1 über unterschiedliche Kanäle ein. 20 davon unterzogen wir einer näheren Überprüfung, der auch einen Crashtest in Anlehnung an die ECE-Kriterien R44/03 umfasste.

Nur bei 3 der 20 Kindersitze war eine Bedienungsanleitung dabei. Selbst die Montagekurzanleitung, die auf dem Kindersitz angebracht und aus der der richtige Gurtverlauf zu erkennen sein sollte, ist nicht selbstverständlich. Vier Kindersitze wiesen keine Kurzanleitung auf, bei einem Sitz – einem Produkt aus den USA, das in Österreich gar nicht zugelassen ist – fanden sich nur Hinweise in englischer Sprache.

Aufgrund der fehlenden Bedienungshinweise ist eine Fehlmontage bereits vorprogrammiert. Aber auch bei richtiger Montage könnten viele gebrauchte Sitze ihre Funktion nur mangelhaft erfüllen. Die Gurte waren entweder verdreht, verschlissen oder falsch durch die Schlitze geführt; Metallteile waren rostig; in einem Fall fehlte die Gurtschlosspolsterung, in einem anderen Fall bemerkten wir kleine Risse am Schalenboden. Ohne Beanstandung blieben letztlich nur drei Sitze.

Crashtest

Was die veralteten Rückhaltesysteme im Ernstfall taugen, zeigte sich im Crashtest. Die Versuchsanordnung simulierte einen Frontalzusammenstoß mit rund 50 Stundenkilometern, wobei die bei der Begutachtung festgestellten Mängel nach Möglichkeit behoben worden waren. Trotz einiger Patzer erwiesen sich die meisten Babyschalen der Gruppe 0 (bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm) als halbwegs crashsicher. Dies ist vor allem dem Umstand zu verdanken, dass die rückwärts gerichteten Liegeschalen den Körper des Kindes recht gut schützen, auch wenn die Begleitumstände nicht optimal sind. Die Kopfbelastung blieb immer gering, selbst wenn der Dummykopf beim Zurückpendeln gegen die Lehne des Autositzes prallte. Allerdings wurde in vier Fällen der Kopf zu weit nach vorne verlagert, sodass Verletzungen durch einen Kontakt mit dem Vordersitz nicht auszuschließen sind.

Anders bei den Gruppe-1-Sitzen (9 bis 18 kg). Nur ein Sitz blieb unter den von der ECE-Norm festgelegten Grenzwerten für die Kopf- und Brustbelastung sowie für die Kopfverlagerung. Es ist wohl kein Zufall, dass es der einzige R44/03-Sitz in dieser Gruppe war, alle anderen hatten entweder das alte R44/02-Prüfzeichen oder überhaupt keines. Die Kopfbelastung überstieg in vier Fällen einen HIC-Wert von 1000, die tödliche Verletzungen wahrscheinlich erscheinen lassen. Der höchste gemessene Wert von 2700 war sogar dem erprobten Dummy-Genick zu viel. Das 6mm-Stahlseil, das Kopf und Rumpf verbindet, riss, der Kopf wurde weggeschleudert.

Fazit: Der Belastung, die bei einem Frontalcrash auf einen Kinderkörper in einem nach vorne gerichteten Rückhaltesystem einwirkt, war keines der getesteten Modelle der Version R44/02 gewachsen. Gebrauchte Gruppe-1-Kindersitze älterer Bauart stellen also ein nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko dar. Aber auch bei den rückwärts gerichteten Babyschalen können aufgrund möglicher verborgener Mängel nicht einmal Experten mit Gewissheit feststellen, ob sie einem Crash standhalten. Ältere Sitze sind darüber hinaus gegen einen seitlichen Aufprall schlecht gerüstet: Ihnen fehlen in der Regel aufpralldämpfende Einlagen, vor allem im Kopfbereich.

Trotz Verbot weiter im Angebot

Der Verkauf von Kindersitzen der Version R44/02 ist seit 1. Jänner 2001 per Verordnung verboten. Die Bestimmung greift aber nicht, weil, wie erwähnt, die meisten Sitze privat oder über einen Tauschvermittler weitergegeben werden. Allerdings wurden R44/02-Sitze auch in Stützpunkten des ÖAMTC und im 48er-Bazar zum Kauf angeboten. In beiden Fällen wurde uns versichert, dass dies in Hinkunft nicht mehr passieren werde.

Wer trotz allem einen gebrauchten Kindersitz verwendet, sollte darauf achten, dass dieser über ein R44/03-Prüfzeichen verfügt. Weiters muss man sich vergewissern, dass die Haltegurte ordnungsgemäß geführt sind und alle für die Sicherheit relevanten Zubehörteile verfügbar sind.

Der Preisvorteil eines Gebrauchten ist in den meisten Fällen gering. Sollten Ersatzteile benötigt werden, ist man mit einem neuen Sitz oft besser dran. Allein ein Ersatzbezug kostet mindestens 500 Schilling.

Die bessere Alternative zum Kauf eines gebrauchten Sitzes (Preis 300 bis 400 Schilling) ist zumindest in der Gruppe 0 die Leihe eines neuen. Neue Babyschalen werden um rund 450 Schilling pro Jahr verliehen. Sie haben überdies den großen Vorteil, dass es sich in der Regel um Rückhaltesysteme der Gruppe 0+ handelt, die länger behalten werden können (maximal bis 13 kg).

Crashtest

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Autokindersitz 1
Autokindersitz 1 Ausnahme: Der einzige Gruppe-1-Sitz, der den Crashtest gut überstanden hat, trägt das R44/03-Prüfzeichen. |
Autokindersitz 2
Autokindersitz 2 Babyschalen: Trotz vieler Mängel hielten fast alle Babyliegeschalen (weil rückwärts gerichtet) dem Frontalcrash stand. |
Autokindersitz 3
Autokindersitz 3 Negativbeispiel 1: Die Knickbelastung in der Wirbelsäule war so hoch, dass der Kopf des Dummy abriss. |
Autokindersitz 4
Autokindersitz 4 Negativbeispiel 2: Die Befestigungsgurte rissen auf beiden Seiten – der Sitz wurde zu Boden geschleudert. |
Autokindersitz 1
Autokindersitz 2
Autokindersitz 3
Autokindersitz 4

  Babyliegeschalen Gruppe 0 (2) Kindersitze Gruppe 1 (3)
getestet

10

10

keine Bedienungsanleitung

8

9

keine Kurzanleitung auf dem Sitz

1

3

Funktionsüberprüfung mangelhaft

4

6

Crashtest (1) nicht bestanden

4

9


Zeichenerklärung:

(1) frontal, 50 km/h
(2) für Kinder mit einem Gewicht bis 10 Kilogramm oder bis 9 Monate alt
(3) für Kinder mit einem Gewicht von 9 bis 18 kg bzw 8 Monate bis 4 Jahre alt

Nur ECE-Norm R44/03. Achten Sie auf das Prüfzeichen: Die Prüfnummer muss mit 03 beginnen. Bei einer Zahl beginnend mit 02 ist der Sitz veraltet. Keiner der getesteten Gruppe-1-Sitze ohne R44/03-Prüfzeichen hat den Crashtest überstanden.

Bedienungsanleitung darf nicht fehlen. Kaufen Sie keinesfalls einen Kindersitz ohne Bedienungsanleitung. Weiters sollten Sie auf einwandfreie Funktion und vollständiges Zubehör achten und den Sitz auf Beschädigungen überprüfen.

Kennen Sie den Vorbesitzer? Niemand kann wissen, welchen Belastungen der Sitz bereits ausgesetzt war. Daher ist es von großem Vorteil, wenn Sie die „Geschichte“ des Sitzes kennen, ihn also aus dem Bekanntenkreis beziehen.

Worauf Sie beim Kauf eines Kindersitzes – ob neu oder gebraucht – achten sollten, können Sie in unseren Kaufberatungs-Tests nachlesen (siehe dazu: Weitere Artikel - "Autokindersitze - Kaufberatung").

Wissenswertes zum Thema Autokindersitz – gesetzliche Bestimmungen, wichtige Links, Checkliste für den Kauf etc. – finden Sie im Internet: zB unter www.autokindersitz.at

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