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Kindersitzpflicht - Gesetzliche Regelung

"Autokindersitze der Gruppe III sind bis 36 kg geeignet. Was macht man, wenn ein Kind unter 14 Jahren mehr wiegt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Christian Undeutsch.

Christian Undeutsch (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Christian
Undeutsch

Gültig für Kinder bis 14 Jahre mit einer Körpergröße unter 150cm

Aufgrund der gesetzlichen Regelung müssen Kinder bis 14 Jahre mit einer Körpergröße unter 150 cm durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Ist das Kind schwerer als 36 kg, muss der Kindersitz (Gruppe III) dennoch verwendet werden. Das ist kein Problem, solange das Kind aufgrund seiner Statur hineinpasst. Unter Umständen ist der Umstieg auf ein breiteres Sitzkissen notwendig. Infrage kommt auch ein Sitzkissen ohne Rückenlehne und ohne Beckengurtführung.

Ausnahmegenehmigung

Findet man aber kein passendes Sitzkissen, weil das Kind zu breit ist, bleibt nur der Weg zum Amtsarzt, um sich eine Ausnahmegenehmigung ausstellen zu lassen. Die lässt zu, dass das Kind allein mit dem Erwachsenengurt gesichert wird. Bestimmte Auflagen können aber erteilt werden – etwa, dass das Kind bevorzugt auf einem höhenverstellbaren Fahrzeugsitz transportiert werden muss, mit dem der Gurtverlauf optimiert werden kann. Die Bestätigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.


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