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ÖBB: Fundbüro ausgelagert - Mit Verlusten ist zu rechnen

  • Im Zug sollte man nichts liegen lassen. Das ÖBB-Fundbüro wurde ausgelagert.
  • Ein vergessenes Stück dort abzuholen, kostet mindestens sieben Euro.
  • Der Blick zurück beim Aussteigen, ob man auch alles mitgenommen hat, lohnt sich also.

Bild: iStockphotos.com/KangahIm Zug etwas liegen zu lassen, gehört zum Bahnfahren wie die Zugverspätung. Rund 14.000 Gegenstände werden jährlich vergessen, Regenschirme, Brillen und Kleidungsstücke sind dabei zahlenmäßig die Spitzenreiter. Zuständig für im Zug oder auf Bahnhöfen verlorene Gegenstände ist seit 1. April 2008 die Mungos Sicher & Sauber GmbH, ein Tochterunternehmen der Bahn, an das ÖBB-Bedienstete die Fahrgäste bei verlorenen Gegenständen verweisen.

Mungos

Funde werden an das nächstgelegene Mungos-Büro weitergeleitet und dort in einer Datenbank erfasst. Mungos hat Fundbüros in Wien, Linz, Salzburg, Villach, Bruck/Mur und Innsbruck. Das Wiener Büro befindet sich am Südbahnhof, ab Mitte November 2009 ist es für die Dauer der Bauarbeiten am Hauptbahnhof Wien zum Franz-Josefs-Bahnhof ausgelagert. Unter der kostenlosen Lost + Found Hotline 0800 224 438 (aus dem Ausland: +43 1 930 00- 22222) ist Mungos Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr sowie Freitag von 7.30 bis 13.30 erreichbar. Im Internet kann auf www.mungos.at rund um die Uhr ein Nachforschungsauftrag ausgefüllt werden.

 

Sieben Euro Fundgebühr

Sieben Euro Fundgebühr

Sobald ein gesuchter Gegenstand in einem der Fundbüros einlangt, setzt sich ein Mungos-Mitarbeiter mit dem Absender des Nachforschungsauftrags in Verbindung. Gefundene Gegenstände können im entsprechenden Fundbüro zu den genannten Öffnungszeiten abgeholt werden, auf Wunsch werden sie österreichweit per Nachnahme zugesandt. Für die Verwahrung eines gefundenen Gegenstandes berechnet Mungos in den ersten 15 Tagen sieben Euro. Danach werden fünf Euro pro weitere 15 Tage in Rechnung gestellt. Da lohnt sich die Suche nach weniger wertvollen Gegenständen gar nicht mehr.

Keine Online-Abfrage

Leider kann die Mungos-Datenbank gefundener Gegenstände nicht über das Internet abgefragt werden, wie das für bei Gemeindefundämtern abgegebene Gegenstände unter www.fundinfo.at möglich ist. Die Aufbewahrungsfrist für Fundgegenstände endet nach 60 Tagen. Laut ÖBB werden diese allerdings zumindest ein Jahr gelagert und erst dann verwertet.

Postbus ist anders

Eigenes unbürokratisches Forschen nach einem verlorenen Gegenstand – etwa durch Anruf am Endbahnhof des Zuges mit anschließendem Nachsehen dortiger ÖBBMitarbeiter und Rücksendung des gefundenen Gegenstandes per Zug – ist zum Bedauern vieler Bahngäste nicht mehr möglich. Selbst an einem Zug-Endbahnhof wie dem Wiener Westbahnhof ist nicht vorgesehen, dass Bahnbedienstete einen Blick in ein allfälliges Zwischenlager der Fundgegenstände des aktuellen Tages werfen, berichten frustrierte Passagiere. Es wird an Mungos verwiesen, in Verbindung mit dem Tipp, dort aber nicht am gleichen Tag anzurufen. Gefundene Gegenstände müssten ja erst ins nächstgelegene Mungos-Fundbüro transportiert und dort registriert werden, bevor nach ihnen gesucht werden könne.

Unbürokratischer Weg funktioniert

Die ÖBB-Postbus GmbH, auch ein Unternehmen der ÖBB, fällt übrigens nicht in den Kompetenzbereich von Mungos. Sie forscht selber nach Gegenständen, die in ihren Bussen verloren gegangen sind. Im „Fundbüro“ auf www.postbus.at kann online eine Verlustanzeige ausgefüllt werden. Man kann auch täglich zwischen 6 und 20 Uhr anrufen (Tel. 0810 222 333). Und beim Postbus funktioniert, wie ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit zeigt, auch noch der direkte und unbürokratische Weg: Anruf bei der regional zuständigen Verkehrsleitung, eine bemühte Mitarbeiterin, und am nächsten Tag konnte der kleine Oliver den im Schulbus vergessenen Sack mit Spielfiguren freudestrahlend vom Buschauffeur entgegennehmen. Im Zug gefundene Gegenstände gelten als „vergessen“, weil der Gegenstand „ohne Absicht an einem Ort hinterlassen wurde, der unter der Aufsicht eines Dritten steht“. Der Finderlohn beträgt bei vergessenen Gegenständen nur fünf Prozent des Wertes statt der zehn Prozent bei verlorenen Gegenständen.

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