Zum Inhalt

ÖBB: Zugverspätungen - Keine Erstattung

, aktualisiert am

Mit 2-stündiger Verspätung am Ziel angekommen.

Verspätung aufgrund eines Triebwerkschadens

Von Graz aus wollte ich mit der Bahn nach Innsbruck zu einer Abendveranstaltung reisen. Der Zug blieb aufgrund eines Triebwerkschadens in Graz liegen und erreichte schließlich mit 50-minütiger Verspätung Bischofshofen. Der Anschluss nach Innsbruck war weg, nach mehr als 1-stündiger Wartezeit in der zugigen Bahnhofshalle langte ich schließlich mit dem nächsten Anschlusszug mit 2-stündiger Verspätung um 22.30 Uhr Innsbruck ein. Die Abendveranstaltung war ohne mich gelaufen.

Erstattungsantrag als unzulässig retourniert

Ein netter Zugbegleiter forderte mich auf, einen Erstattungsantrag infolge der Verspätung an die ÖBB zu richten. Das Schreiben wurde aber umgehend als unzulässig retourniert, weil sich im klein Gedruckten der Passus befindet, dass eine Reservierung erforderlich gewesen wäre; diese wäre bei Fahrt in der ersten Klasse (die ich auch benutzte) sogar kostenlos gewesen.

Im klein Gedruckten wird man fündig

Nun ist mir endlich klar, warum die ÖBB trotz der vielen Verspätungen praktisch nie in die Tasche greifen muss: Im klein Gedruckten werden alle Ursachen für Verspätungen ausgenommen. In meinem Fall fehlte die – kostenlose – Reservierung.

Univ.Prof. Dr. Werner Aberer
Graz

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang