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Zugverspätungen - Wann gibt es eine Entschädigung?

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Sie haben für Ihre Bahnfahrt eine Einzelfahrkarte, eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte gekauft? Im Verspätungsfall macht das einen großen Unterschied.

Was für die Bahn eine Verspätung ist, zeigt nicht der Blick auf die Uhr, sondern es variiert je nach Fahrkarte, Zuggattung und Eigendefinition der Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde. Wenn alle Faktoren passen, gibt es auch eine Entschädigung.

Einzelticket

Im ÖBB-Fernverkehr, also etwa im Railjet, gibt es mit Einzelfahrkarten ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises; ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Liegt der so errechnete Entschädigungsanspruch unter 4 Euro, wird er nicht ausbezahlt.

Bei Fahrten in Nah- und Regionalverkehrszügen gibt es mit Einzelfahrkarte keinen Anspruch auf Verspätungsentschädigung. Mit einer Ausnahme: Wenn eine Zugreise mit Umsteigen einen Regionalzug mit einem Fernverkehrszug kombiniert und dafür ein einziges Ticket erworben wurde, wird der gesamte Ticketpreis für die Berechnung der Verspätungsentschädigung herangezogen.

Zeitkarten

Für Wochen- und Monatskarten legen die Tickets ausgebenden Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünde die Entschädigungshöhe selber fest. So entschädigen die ÖBB etwa bei solchen Tickets pauschal mit 1,50 Euro pro Verspätung über 20 Minuten. Einige Unternehmen verlangen Verspätungsbestätigungen – die ÖBB etwa bei Wochen- und Monatskarten sowie bei der Österreichcard.

Verkehrsverbünde: Pünktlichkeitsgrade

Beim Kauf einer Verbund-Jahreskarte muss der Entschädigungsanspruch ausdrücklich geltend gemacht werden. Einzig der Verkehrsverbund Ost-Region VOR meldet generell für alle Kunden den Anspruch zur Teilnahme am Entschädigungsverfahren bei den Verkehrsunternehmen an. Wird dann in einem oder mehreren Geltungsmonaten der Jahreskarte der per Gesetz festgelegte Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent unterschritten, so wird die Entschädigung ohne weitere Aufforderung überwiesen. Erleichtert wird die Einhaltung des Pünktlichkeitsgrades, indem ÖBB-Züge bis zu einer Verspätung von 5 Minuten 29 Sekunden als pünktlich gelten. Ihre monatlichen Pünktlichkeitsgrade veröffentlichen die Bahnunternehmen auf ihren Websites.

ÖBB-Österreichcard: Verspätungsbestätigungen

Wer mit einer ÖBB-Österreichcard reist, kann bei Fernzügen für jede Verspätung ab 30 Minuten eine Bestätigung einholen, pro drei Verspätungen gibt es dafür bei einer Österreichcard 1. Klasse 30 Euro, bei der Österreichcard 2. Klasse 20 Euro. Ausbezahlt wird allerdings bis maximal 10 Prozent des Preises der Österreichcard.

Ein häufiges Ärgernis für Bahnkunden ist, dass bei einer Verspätung der benötigte Anschlusszug nicht wartet, was sich zu einer empfindlichen Verspätung summieren kann. ÖBB-Züge des Regionalverkehrs warten laut ÖBB auf verspätete Zubringerzüge gerade mal bis zu drei Minuten, Züge des Fernverkehrs gar nicht.

Anschlusszug verpasst?

Keine Weiterfahrt am selben Tag

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung, kann auf die Weiterfahrt verzichtet, die kostenfreie Rückfahrt angetreten und eine anteilige Erstattung des Fahrpreises beantragt werden. Ein zuggebundenes SparSchiene-Ticket ist für einen alternativen Zug gültig zu schreiben.

Wird durch Verspätung oder einen Zugausfall der letzte Anschlusszug verpasst und ist keine Weiterfahrt am selben Tag mehr möglich, werden entweder Taxikosten von maximal 50 Euro oder Hotelkosten von maximal 80 Euro ersetzt. Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten sind eine Mahlzeit und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis anzubieten, sofern vor Ort vorhanden und möglich.

Zweithäufigster Beschwerdegrund

27 Prozent der Bahnstreitfälle bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte betrafen im Jahr 2017 Entschädigungsansprüche aufgrund von Verspätungen. Das war somit der zweithäufigste Beschwerdegrund nach Streitigkeiten über die Fahrpreiserstattung. Dabei ging es vorrangig um Kosten außerhalb des Ticketpreises, die nicht oder nicht ausreichend von den jeweiligen Unternehmen übernommen wurden – etwa der Ersatz von verpassten Flügen, Taxikosten und Nächtigungen.

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