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Bauschutt - Trennen ist Pflicht

Bei der Entsorgung von Abbruchmaterial drohen Fallen, doch wer es geschickt anstellt, kann sich einiges ersparen.

Abriss, Umbau oder Neubau hinterlassen meist etwas, womit sich in der Hektik des Alltags niemand befassen möchte. Den meisten ist es eine Selbstverständlichkeit, Papier, Glas oder Metall zu sortieren und in die vorgesehenen Behälter zu leeren. Doch wussten Sie, dass Sie Baureste genauso getrennt entsorgen müssen wie Ihren Haushaltsmüll? Sie sind sogar per Gesetz dazu verpflichtet. Die Unkenntnis darüber, wie bauliche Überbleibsel behandelt werden sollten, kann sogar teuer werden.

Vorsicht, Falle!

Im Fall von Herrn Meier1) waren dies rund 12.000 Schilling mehr als geplant. Herr Meier hatte ein Jahrhundertwendehaus umgebaut. Mit dem Abtransport des Schutts wurde ein Muldenverleih beauftragt. Beim Abholen der Mulde wurde Herr Meier vom Fahrer darauf aufmerksam gemacht, dass die vereinbarten Kosten von 2100 Schilling überschritten würden, denn er hatte Schlacke – wie sie bei Althäusern Verwendung fand – in den gewöhnlichen Schutt gemischt. Und dabei handelt es sich um einen problematischen Stoff.

Die Deponie verlangte tatsächlich mehr, und zwar 24.000 Schilling, weil sie den Anteil an Schlacke als sehr hoch einschätzte. Herr Meier war nicht gewillt, so viel zu bezahlen, also musste er einen Gutachter beauftragen, der den strittigen Anteil ermitteln sollte. Das kostete 10.000 Schilling. Das Gutachten ergab, dass der Anteil an Schlacke nur bei einem Drittel lag, und die Deponie übernahm die Mulde schlussendlich um 4600 Schilling. Ingesamt machte das 14.600 Schilling. Zu jetzigen Preisen hätte Herr Meier noch mehr berappt, weil die Deponiegebühren mit Jahreswechsel kräftig angehoben wurden.

Der Muldenverleih ist leider nicht dazu verpflichtet, die Kunden vor den Folgen versäumter Mülltrennung zu warnen. Hätte Herr Meier gewusst, was ihm droht, hätte er die Schlacke getrennt sammeln und als Sondermüll deponieren können. Es ist ihm hoch anzurechnen, dass er seine Altlasten nicht – wie manch einer in seiner Situation – einfach unter der Terrasse verschwinden oder sprichwörtlich den Bach hinuntergehen ließ.

Recycling kann Kosten senken

Wussten Sie, dass Sie Ihren Bauschutt durch Wiederverwertung billiger loswerden können, als auf einer Deponie? Und Sie sind gesetzlich auch zum Recycling verpflichtet. Allerdings werden kleine Mengen von den Gemeinden zu sehr günstigen Bedingungen angenommen. Durch Recycling können Sie zirka die Hälfte der Kosten für jenen Teil des Bauabfalls einsparen, der ohnehin den fettesten Brocken ausmacht: Zirka 95 Prozent entfallen auf Ziegel, Beton oder Mörtel – den so genannten mineralischen Bauschutt. Sie müssen sich dazu an eine Recycling-Anlage vor Ort wenden (siehe dazu: „Wichtige Adressen fürs Recycling“).

Sie können Ihre Baureste auch an der Bau-Recycling-Börse anbieten, allerdings ist es Glücksache, ob sich Abnehmer finden und ob Sie das Verlangte dafür erhalten (die Adresse finden Sie ebenfalls unter: "Wichtige Adressen fürs Recycling" ).

Voraussetzung für ein reibungsloses Einbringen Ihrer Baureste in den Kreislauf der Verwertung ist eine sortenreine Trennung der einzelnen Stoffe. Sie sollten deshalb beim Abriss nicht gleich den Bagger durchs Gebäude brechen lassen, sondern Schicht für Schicht sorgfältig abtragen. Etwa zuerst alle Fußböden herausreißen, dann die komplette Heizungsanlage abtragen, danach elektrische Leitungen, Wasserleitung und sämtliche Fenster und Türen herausreißen; trennen Sie auch Gipskartonplatten und Wärmedämmung sorgfältig. Eine Übersicht über gefährliche Abfälle finden Sie unter: „Problematische Abfälle auf einen Blick“ . Am Ende sollte sowohl der mineralische Teil als auch alles, was zur Deponie muss, sauber getrennt vorliegen. Dabei herrschen strenge Maßstäbe: Ein paar Papierabfälle gelten schon als „Verunreinigung“. Deshalb sollten Sie auch bei jeder Mulde, die Sie vor dem Haus aufstellen lassen, tunlichst darauf achten, dass Ihnen keiner seinen Mist dazuleert.

Wird der Abbruch von einem Baumeister oder einer Baufirma durchgeführt, müssen Sie die ordnungsgemäße Trennung und/oder Wiederverwertung des Schuttes in Auftrag geben. Der Baumeister ist zwar dazu gesetzlich ebenso verpflichtet, doch wenn er dies verabsäumt, trifft die Härte des Gesetzes Sie.

Abbruchkonzept erarbeiten

Wie auch immer Sie Ihren Bauschutt loswerden wollen, Sie sollten rechtzeitig damit anfangen: Sechs Wochen vor Baubeginn sollte das abzureißende Objekt nach Menge und Art des Abfalls vermessen und/oder eingeschätzt werden. Eine ausführlichere Anleitung, wie Sie dabei vorgehen können, schicken wir Ihnen gerne zu (siehe dazu: „Mehr zum Thema“). Mit dieser möglichst detaillierten Aufstellung sollten Sie beim Entsorger vorsprechen (Deponie und/oder Recycling-Anlage) und die Kosten beziehungsweise den Ablauf der Entsorgung ausmachen. Auch für das Inserat an der Recycling-Börse wäre jetzt der richtige Zeitpunkt.

Überschätzen Sie aber nicht jene Menge, die unter der geplanten neuen Terrasse Platz finden wird. Es geht erfahrungsgemäß viel weniger dafür auf, als gedacht. Reine Ziegelabfälle sind dafür überhaupt nicht geeignet, weil sie Feuchtigkeit speichern und weiterleiten können. Zudem kann ungereinigtes Material das Grundwasser verschmutzen, und das nicht nur dort, wo der Grundwasserspiegel hoch ist. Bei starken Regenfällen kann es zu Ausschwemmungen kommen. Leidet das Grundwasser, verschlechtert sich – langfristig gesehen – auch die Qualität des Trinkwassers.

Wenn Ihnen die Recycling-Idee am Herzen liegt, können Sie auch etwas mehr dafür tun: In Österreich fallen jährlich 6,5 Millionen Tonnen Baureste an, davon wird aber nur die Hälfte wiederverwertet, der Rest wandert auf die Deponie. Kaufen Sie via Börse auch Recycliertes für Ihren Bau – Anwendungsmöglichkeiten stehen genügend offen, mehr dazu unter: „Wie Sie die Recycling-Idee fördern können“.

 

1) Name betroffener Person geändert

Asbest (zum Beispiel aus Nachtspeicheröfen) muss von Fachleuten entsorgt werden. Bei Bodenbelägen ist er als graue Pappendeckelschicht erkennbar. Nicht erkennbar ist er bei zementgebundenen Fassaden- und Dachplatten (zB Eternit), die etwa bis 1990 mit Asbest hergestellt wurden. Fachlichen Rat einholen – die Platten müssen vorsichtig abgetragen werden und dürfen dabei nicht brechen.

Bodenbeläge können PVC enthalten beziehungsweise wurden sie bis zirka 1976 mit problematischen Produkten verklebt (PCP-hältig) – wenn Ihnen etwas verdächtig erscheint, lieber bei Gemeinde oder Landesverwaltung nachfragen.

Richten Sie besonderes Augenmerk auch auf Wärmedämmung, Dichtungspappe aus Bitumen, Leuchtstoffröhren (enthalten Quecksilber).

Bei Altbauten (Baujahr vor 1945) trifft man vor allem auf Schlacke. Zu beachten sind auch Kesselschlacken, die für die Beschüttung von Dach- oder Fußböden verwendet wurden.

Österreichische Recycling-Börse Bau, im Internet unter www.recycling.or.at oder als Fax auf Abruf unter (01) 503 83 79. Kostenloses Inserat für Private. Erde oder Kompost finden sicherlich leicht Abnehmer, auch für sortierte mineralische Baureste stehen die Chancen gut.

Der Österreichische Baustoff Recyclingverband (Karlsgasse 5, 1040 Wien; Telefon [01] 504 72 89; E-Mail brv@brv.at) verschickt Informationsmaterial. Umfassendes zum Thema finden Sie auch auf der Homepage www.brv.at, unter anderem Ihre regionalen Recycling-Anlagen. Anfordern können Sie:

  • das Wichtigste in Kürze auf einem Merkblatt um 20 Schilling,
  • ein Verzeichnis der Recycling-Anlagen (gratis),
  • alles zum Thema Recycling – die CD-ROM „Bauen und Umwelt“ um 200 Schilling. Dort finden Sie alle Gesetze und Richtlinien, wichtige Ansprechpartner wie Abfallverbände und Ministerien und die Recycling-Anlagen.

Kaufen Sie via Recycling-Börse wiederaufbereitetes Material zum Zu- oder Anschütten (Kanalgraben, Arbeitsgraben rund um einen Neubau, Terrasse begradigen, Schüttungen für Parkplatz). Optimal wäre, wenn der Laster von der Bau-Recycling-Anlage bereits gefüllt zu Ihnen kommt, bevor Ihre Baureste zur Anlage gebracht werden. So ist der Lkw bestens ausgelastet – das spart Kosten und entlastet die Umwelt. Angeboten werden zum Beispiel auch Mauersteine aus Recyclingmaterial: Der Buhl Speicherziegel BSZ 25 ist mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet worden.

Er ist bei Firma Johann Buhl, Schillerstraße 163, 3571 Gars am Kamp, erhältlich:
Tel: (02985) 2113-0

Die gesetzlichen Grundlagen für die Entsorgung von Bauschutt finden Sie in der Önorm B 2251, Pkt. Abbrucharbeiten. Sie ist ein Muss für jedes bauliche Vorhaben, sei es Abriss, Umbau oder Neubau.

Fachliche Beratung bietet die VKI- Expertenhotline Bauen/Wohnen/Finanzieren: Tel 0900 940 024(Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr, öS 12,48 bis 14,88 je Minute).

Auf Wunsch schicken wir Ihnen eine Liste der Recycling-Anlagen und eine Anleitung zur Herstellung eines Abbruchkonzeptes als Abonnenten-Service kostenlos zu. Rufen Sie Tel: (01) 588 770.

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